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Engler Stefan · Ständerat · 2016-11-29

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-11-29

Wortprotokoll

In Anlehnung an das Zitat von Montesquieu, das Herr Zanetti gebracht hat, könnte man sagen: Wenn es nicht nötig ist, etwas zu sagen, ist es nötig, nichts zu sagen. Trotzdem möchte ich einen Aspekt kurz aufgreifen - als Vertreter eines Kantons mit Berglandwirtschaft; es haben vorwiegend Vertreter von Kantonen mit Talbetrieben gesprochen.

Immerhin riskiert die Initiative, das Gleichgewicht der landwirtschaftspolitischen Verfassungsziele, bestehend aus der Versorgung der Bevölkerung aus einheimischer Produktion, der dezentralen Besiedlung und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, zu gefährden. Insofern ist der Gegenvorschlag eine kluge Antwort auf diese Initiative, mit einem geschickten Architekten in der Person von Kollege Baumann, dem es gelungen ist, zusammen mit der Kommission und der Verwaltung die Initiative so aufzufangen, dass möglicherweise sogar darauf verzichtet werden kann, einmal darüber abzustimmen.

Ich will aber nicht - explizit auch als Vertreter des Berggebietes -, dass die Verstärkung und Erhöhung der inländischen Produktion dazu führt, dass Direktzahlungen von den Berggebieten ins Talgebiet transferiert werden und damit auch ein Ungleichgewicht in der Landwirtschaftspolitik entsteht. Ich möchte nicht, dass man die multifunktionale Landwirtschaft infrage stellt und damit auch die dezentrale Besiedlung und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Ich möchte nicht, dass der Preis von der Bergbevölkerung bezahlt wird, indem die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht mehr im gleichen Umfang abgegolten werden. Man kann sich über die Landschaftsqualitätsbeiträge lustig machen. Aber immerhin tragen sie auch dazu bei, die dezentrale Besiedlung zu stärken und somit auch vielen Familien im Berggebiet eine Existenz zu ermöglichen.

Alles in allem bin ich überzeugt davon, dass der Gegenvorschlag eine gute Antwort ist, um die mit der Agrarpolitik 2014-2017 eingeschlagene Richtung in der Verfassung zu verankern und damit die von vielen Landwirtschaftsbetrieben geforderte Planungssicherheit nicht nur in die Verfassung zu schreiben, sondern auch wirklich zu bieten.