Campell Duri · Nationalrat · 2016-11-29
Campell Duri · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2016-11-29
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion stimmt überall mit der Mehrheit, ausser bei Ziffer 4, Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes, Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 11, wo wir aus regionalpolitischen Gründen die Minderheit Schmidt Roberto unterstützen.
Bei Ziffer 17, Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten, unterstützen wir die Minderheit Weibel.
Wieso wollen wir das Risikoaktivitätengesetz nicht aufheben? Weil es um die Sicherheit von Personen und um Dienstleistungen bei Risikosportarten wie Canyoning und Rafting oder um Skischulen geht. Wir sind der Meinung, dass die kommerziellen Anbieter nicht wild und ohne Bewilligung tätig sein dürfen, weil es um die Qualitätssicherung des Tourismus geht. Wir sagen ja immer, dass wir nur über die Qualität und nicht [PAGE 1891] über den Preis bestehen können. Behalten wir also die Qualität!
Ich komme nun zum Schneesport. Es geht hier immerhin um 7500 Skilehrer und einen Umsatz von 250 bis 300 Millionen Franken. Wieso haben in den übrigen Alpenländern Österreich, Frankreich, Italien, ja sogar Deutschland die Reglemente beim Schneesport auf den Pisten einen so hohen Stellenwert? Wegen der Sicherheit der Gäste! Schon vor zehn Jahren ging so eine Welle über die Schweiz, und es hiess, man solle die Schneesportgesetze in den Kantonen aufheben. Nur drei Kantone haben dies nicht getan; ich spreche hier von den Kantonen Wallis, Graubünden und Waadt. In dieser Zeit wurde im Kanton Graubünden ein bisschen weniger reguliert. Das bedeutete für die Region Engadin-St. Moritz, dass wir statt vier Schweizer Skischulen neu elf zusätzliche Skischulen hatten, davon neun aus Italien und eine aus Russland!
Ich bin nicht überzeugt davon, dass sich all diese Leute dessen bewusst sind, wie es in den Bergen abgeht. Ich nenne etwas ganz Banales: 30 Zentimeter Neuschnee. Es hat nicht überall 30 Zentimeter Neuschnee. In der Fläche macht das nichts, im Wald auch nicht. Sobald wir aber über die Waldgrenze gehen oder in einen Ost-, Süd- oder Nordhang, gibt es grosse Unterschiede. Ob die Neigung des Hanges 20 Prozent oder 45 Prozent ist, macht einen grossen Unterschied aus. Wollen wir unsere Gäste mit unausgebildeten Leuten losschicken? Ich bin stark der Überzeugung, dass wir das nicht tun sollten.
Herr Bundesrat, ich mache Ihnen noch einen Vorschlag: Wir haben ein Gesetz mit dem gleichen Zweck der Sicherheit der Personen. Ich denke an das Lebensmittelgesetz. Wenn wir da halbieren würden, würden wir viel mehr als 150 000 Franken sparen.
Unterstützen Sie also diese zwei Minderheitsanträge und ansonsten die Anträge der Mehrheit.