Minder Thomas · Ständerat · 2016-11-30
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-11-30
Wortprotokoll
Dass sich die Schweiz vertragstreu verhalten muss, ist klar. Doch dies darf nicht dazu führen, dass die direkte Demokratie, welche für uns alle so wichtig ist und einen hohen Stellenwert hat, zu Makulatur wird. Dies ist nun aber der Fall. Wir tragen sie geradezu zu Grabe, wenn wir hier dem Konzept Müller Philipp oder dem Konzept Bischof folgen. Diese beiden Varianten und auch die nationalrätliche Version sind meilenweit vom Verfassungstext entfernt. Noch nie in der Geschichte der direkten Demokratie - übrigens feiert die Volksinitiative in diesem Jahr den 125. Geburtstag - wurde ein Volksbegehren so weit weg vom Verfassungstext umgesetzt. Eigentlich darf man gar nicht von Umsetzung sprechen. Das hat null und gar nichts mit einer Umsetzung zu tun.
Die Konsequenzen sind absehbar, da muss man kein Prophet sein. Die Politverdrossenheit wird zunehmen, noch extremere, noch mehr ausformulierte Volksinitiativtexte werden eingereicht werden. Die Bevölkerung sagt sich: "Da können wir gut überschiessen, die in Bern verwässern das ja so oder so noch." Noch mehr Durchsetzungs-Initiativen werden lanciert.
Wenn diese Staatsverträge und allen voran das Personenfreizügigkeitsabkommen faktisch unkündbar wären, warum wurden sie dann nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt? Ich habe bei der ganzen Diskussion in der Kommission den Eindruck bekommen, dass die Personenfreizügigkeit geradezu heiliggesprochen wird. Wenn sie so matchentscheidend und lebenswichtig für die Schweiz wäre, warum hat dann noch niemand den Mut gehabt, sie auf die ganze Welt auszudehnen? Die Schweiz ist derart attraktiv und gut aufgestellt, dass sie keine Personenfreizügigkeit braucht. Die Fachkräfte melden sich von selbst, Nichterwerbstätige kommen von selbst. Die Verträge der Bilateralen I sind nicht einmal Bestandteil der Bundesverfassung. Da kann man mir im Dauerchor sagen, wir hätten schon fünfmal darüber abgestimmt - sie stehen auch nach fünf Abstimmungen immer noch nicht in der Bundesverfassung. Sie haben noch nie die Hürde des doppelten Ja genommen. Die Masseneinwanderungs-Initiative aber hat die viel höhere Hürde des doppelten Ja bereits übersprungen.
Ganz klar müsste diese Initiative also der Beachtung der völkerrechtlichen Verträge vorgezogen werden. Die Masseneinwanderungs-Initiative ist gegenüber den Bilateralen Lex posterior, späteres Recht, und Lex superior, übergeordnetes Recht, zugleich. Sie wurde Jahre später angenommen als die Bilateralen, und sie stellt in der Verfassung höherrangiges Recht dar. Nur schon aufgrund dieser simplen Kollisionsregel muss die Masseneinwanderungs-Initiative vorgezogen werden. Die Nichtrespektierung des Initiativtextes hat einen präjudiziellen Charakter und wird uns früher oder später einholen. Die SVP wird sich alsdann bei der nächsten Volksinitiative, welche ihr nicht gefällt und ebenfalls die völkerrechtlichen Verträge tangiert, auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative berufen.
Leider machen wir oder einige von uns hier bei dieser Umsetzung die Rechnung ohne den Wirt. Bei Volksinitiativen ist das Volk der Wirt. Sie vergessen buchstäblich das Volk. Ich habe es angetönt: Das Volk wird zu gegebener Zeit seine Meinung zu dieser verfassungswidrigen Umsetzung kundtun, allerspätestens bei den nächsten Wahlen. Das Volk will eine Reduktion der Zuwanderung und will diese wieder selbst steuern. Nicht nur steht es so in der Bundesverfassung, die starken Migrationsströme auch in den kommenden Jahren rufen geradezu dazu auf. Allerspätestens wenn Kosovo, Serbien, die Türkei, Montenegro, Mazedonien - alles offizielle Beitrittskandidaten - Mitglieder der EU sind, wird der Bürger nicht mehr mitmachen und die Personenfreizügigkeit ohnehin [PAGE 928] stoppen. Nur ein paar Träumer glauben, die Personenfreizügigkeit sei grenzenlos und könne bedingungslos so weitergeführt werden wie jetzt. Es ist eine reine Frage der Zeit, bis die Freizügigkeitsbefürworter realisieren, dass eine freie Zuwanderung in unser kleines Land langfristig mehr negative als positive Folgen hat.
Weder die Variante Müller Philipp noch die Variante Bischof enthält die so dringende Steuerung der Zuwanderung. Nichts dergleichen, nichts von Steuerung und Reduktion ist da im Gesetzestext drin. Die Bundesverfassung spricht von Höchstzahlen, Kontingenten, Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer und Selbstbestimmung, Sie haben es gehört. Man ignoriert den Bürgerwillen total.
Als KMU- und Wirtschaftsvertreter weiss ich, wie die KMU und die Wirtschaft ihr Personal rekrutieren. Es grenzt schon fast an Aberglauben, wenn man meint, mit einem Meldezwang gegenüber dem RAV, einem Bewerbungsgesprächszwang, einem Absagezwang würden Firmen keinen oder weniger Ausländer anstellen. Unternehmen haben eine ganz andere Zielsetzung als die Politik: Firmen müssen Gewinn machen, um zu überleben, und Personalkosten sind nun mal gewinnrelevant. Wenn sie einen guten Mitarbeiter im Ausland finden, welcher billiger ist als der vom RAV vorgeschlagene, so wird dieser eingestellt - so einfach ist das! Und weil das Unternehmen mit den Modellen Müller Philipp und Bischof nicht gezwungen wird, inländisch zu rekrutieren, wird sich ein Unternehmen nach wie vor europaweit umsehen und europaweit rekrutieren.
Die grossen, international tätigen Unternehmen rekrutieren bereits heute im Ausland. Sie rekrutieren, gerade für offene Stellen im Inland, problemlos im Ausland, lassen diese Leute zuerst eine gewisse Zeit bei einer Tochter im Ausland arbeiten und verschieben sie dann später firmenintern in die Schweiz, am RAV und an dem ganzen Zwang und der ganzen Bürokratie vorbei. Womöglich melden sie die offene Stelle nicht einmal beim RAV, denn sie begründen ihr Vorgehen damit, dass die Stelle fürs Ausland gedacht gewesen sei und man den Mitarbeiter erst später in die Schweiz transferiert habe.
Man kann es bei dieser Debatte nicht genug unterstreichen - und das ist eine schlimme Nachricht für alle 200 000 Erwerbslosen -: Die Modelle Müller Philipp und Bischof werden keinen einzigen Arbeitslosen oder kaum einen Arbeitslosen weniger hervorbringen, obwohl die Bundesverfassung dies explizit verlangt. Es braucht gar keine Volksinitiative, um die beiden Modelle Müller Philipp und Bischof anzuwenden, das ginge auch ohne Volksinitiative schon jetzt. Das Einzige, was ändert, ist die Installation eines Bürokratiemonsters aufseiten der RAV und aufseiten der Unternehmungen. Weil die Firmen so oder so frei sind, am Schluss einzustellen, wen immer sie wollen, kann man getrost behaupten: ausser Spesen nichts gewesen.
Dem Volk vorzugaukeln, diese Modelle enthielten einen Inländervorrang - es wird fast schon zum Schlagwort, dieses Wort "Inländervorrang" -, ist absurd. Nur bei einem Rekrutierungszwang darf man von einem Inländervorrang sprechen, aber sicher nicht bei einem bürokratischen Zwang, wie es die Modelle Müller Philipp und Bischof wollen. Ein Arbeitslosenvorrang - das ist eigentlich das Schlagwort, ein Arbeitslosenvorrang -, wie ich ihn eigentlich möchte und definiere, müsste einen Zwang bei der Wirtschaft, bei den Firmen beinhalten: einen Zwang, bei welchem die Bundesversammlung, allenfalls der Bundesrat den Schwellenwert für diese Berufsgruppen definiert und damit festlegt, ab welcher Arbeitslosenquote eine Branche wieder im Ausland rekrutieren dürfte - aber dann weltweit und nicht nur in der EU. Nur wenn eine Berufsgruppe eine sehr tiefe Arbeitslosenquote aufwiese, dürften die Unternehmungen wieder im Ausland auf Personalsuche gehen, und nicht vorher. Meine Idee hat in der Kommission leider keine Mehrheit gefunden, obwohl sie goldrichtig, bürokratiefrei, hochtransparent und für alle verständlich wäre.
Zudem möchte ich alle Nichtkommissionsmitglieder auf einen weiteren groben Fauxpas der beiden Modelle Müller Philipp und Bischof hinweisen, Kollege Föhn hat es angetönt: Wird einer der 340 000 Grenzgänger arbeitslos, so kann er sich ganz einfach und legal beim RAV melden, und er wird mit den Modellen Müller Philipp und Bischof zum Inländer.
Alle diese Tatsachen sollten eigentlich genügen, um die beiden Modelle zum Absturz zu bringen. Sie gaukeln den Arbeitslosen, den Erwerbslosen, den Firmen, den Bürgern Falsches vor. Ich habe in der Kommission die beiden Urheber, Herrn Philipp Müller und Herrn Bischof, gefragt, was passiert, wenn nach einem Jahr oder vielleicht nach zwei Jahren weder die Zuwanderung noch die Anzahl Erwerbslose mit ihrem Modell reduziert wird. Auf eine Antwort warte ich noch immer.
Folgen Sie den Modellen Müller Philipp und Bischof, so kommt das einer "Mit dem Kopf durch die Wand"-Taktik gleich. Warum? Weil diese Modelle bewiesenermassen nicht funktionieren. In Luxemburg wird das Modell Müller Philipp bereits angewandt. Es funktioniert nicht. Belgien, Rumänien, die Slowakei haben es sogar bereits wieder abgeschafft. Nicht nur halten sich die Firmen nicht an die Meldepflicht, die Arbeitslosigkeit liegt dort, in Luxemburg, bei 6,4 Prozent und die Zuwanderung bei 2,8 Prozent. Luxemburg kann in vielerlei Hinsicht sehr wohl mit der Schweiz verglichen werden. Die Arbeitslosenquote und die Zuwanderung sind in Luxemburg also doppelt so hoch wie in der Schweiz. Das Luxemburger Modell kennt übrigens wie das Modell Müller Philipp den Bussenzwang auch, trotzdem sind die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung in Luxemburg immer noch hoch. In Luxemburg wächst die Anzahl Grenzgänger schneller als die Anzahl inländischer Arbeitnehmer. Somit ist es offensichtlich, dass der Stellenzwang keine Auswirkungen auf die Zuwanderung hat. Auch in der kleinen Schweiz, absolut vergleichbar mit dem Land Luxemburg, erfolgt so die Zuwanderung einfach über die Grenzgänger - Paradebeispiele sind Tessin und Genf.
Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Kantone - wir sind ja die Standesvertreter - die Weichspülvarianten Müller Philipp und Bischof mehrheitlich ablehnen. Die Konferenz der kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren befürchtet nicht nur ein Bürokratiemonster und steigende RAV-Kosten, sondern auch eine Flut von Rechtsverfahren, da bei einer Nichtberücksichtigung eine Begründung der Ablehnung vor Gericht einklagbar sei. Das sind die Äusserungen der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren. Das RAV sei von Gesetzes wegen verpflichtet, sagen sie, die Begründungen der Firmen zu prüfen.
Weil der Kanton Schaffhausen die Masseneinwanderungs-Initiative klar angenommen hat und ich die Bundesverfassung voll und ganz respektiere, unterstütze ich das Modell Föhn. Kollege Föhn, Sie sind also nicht alleine.