Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-11-30
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-11-30
Wortprotokoll
Nell'anno del Signore 2000 il 57 per cento dei cittadini del mio cantone, il Ticino, respinse gli accordi bilaterali. In conseguenza di ciò mi permisi di chiedere - ero al mio primo anno in Parlamento - in un'interpellanza al Consiglio federale se non intendeva applicare alcune misure di accompagnamento specifiche per l'unico cantone che aveva, con una maggioranza chiara, respinto ciò che invece il [PAGE 934] resto della Svizzera voleva e che noi comprendevamo essere buono per il resto della Svizzera. La risposta del Consiglio federale fu nulla, come spesso succede. Rispose che non era necessario prendere nessuna misura speciale per il Ticino. Ricordo una battuta dell'allora consigliere federale Couchepin che ci disse di non capire le preoccupazioni dei ticinesi e che in fondo Domodossola è più vicina di Briga che non Milano da Lugano - probabilmente le proporzioni demografiche e il mercato del lavoro gli sfuggivano un po'.
Es ist also konsequenterweise keine Überraschung, dass 68 Prozent der Tessiner Stimmbürger am 9. Februar 2014 die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen haben. Sie haben dabei eine wichtige Rolle für die Entscheidung auf Bundesebene gespielt. Wenn wir eine konsensfähige Lösung suchen und wenn wir gegen die Ablehnung vorgehen wollen, die im Volk gegen eine gewisse Entwicklung besteht, so müssen wir dort ansetzen, wo das Problem besteht - und das ist wahrscheinlich die Südflanke dieses Landes.
Es ist kein Zufall, dass der Tessiner Regierungsrat Herrn Professor Ambühl beauftragt hat, eine Studie zu machen und Modelle zu erarbeiten, die aufzeigen, wie wir die Problematik lösen könnten, diese Quadratur des Kreises, die bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit mit Artikel 121a der Bundesverfassung in Einklang zu bringen. Es ist kein Zufall, dass diese Ambühl-Studie eine Entscheidgrundlage für die Kantone war, um eine Lösung zu finden. Es ist kein Zufall, dass der Kanton Tessin in unserer Staatspolitischen Kommission angehört wurde.
Als Tessiner Politiker, der die Interessen und die Sorgen seiner Landsleute zu vertreten hat und gleichzeitig das übergeordnete Wohl des gesamten Landes im Auge haben muss, will ich eine Lösung, die es uns einerseits ermöglicht, die Einwanderung zu steuern und insbesondere den Arbeitsmarkt wieder unter Kontrolle zu bringen, und die es uns andererseits auch ermöglicht, den bilateralen Weg nicht infrage stellen zu müssen. Für mich wie auch für Kollege Abate, der soeben gesprochen hat, ist also die Quadratur des Kreises noch schwieriger als für alle anderen. Deswegen habe ich mich mit Interesse an der Diskussion in der Staatspolitischen Kommission beteiligt.
Ich bin überzeugt, dass wir bis zum 16. Dezember eine Lösung haben werden. Es ist aber insofern ein Problem entstanden, als die Initianten uns mit dieser Frist in der Bundesverfassung keinen Dienst erwiesen haben: Wie soll man mit anderen verhandeln können, wenn man sich selber einen Termin setzt, von dem nicht auch die anderen betroffen sind? Der Bundesrat hat seinen Anteil geleistet; er glaubte, man könne verhandeln, als die andere Seite schon klar gezeigt hatte, dass sie nicht verhandeln wollte. Wir sind jetzt also zu spät mit einer Vorlage konfrontiert und haben zu wenig Zeit, um sie wirklich zu vertiefen, um die beste Lösung zu finden. Immerhin, wir wollen eine möglichst verfassungskonforme und eine mit den Bilateralen möglichst konforme Lösung finden. Wir wissen, da hat Herr Caroni Recht, dass, egal, was wir machen, nichts perfekt sein wird. Nichts wird absolut mit der Freizügigkeit kompatibel und gleichzeitig verfassungskonform sein. Wir müssen also einen mittleren Weg finden.
Von den drei vorgeschlagenen Modellen löst keines die Frage vollumfänglich. Dasjenige, das sich am meisten einer Lösung annähert, ist allerdings das Modell der Minderheit I, das sogenannte Konzept Bischof, und zwar aus folgenden Gründen: Es ist näher am Verfassungstext, respektiert also den Volkswillen am besten. Es ist föderalistisch und gibt den Kantonen die Möglichkeit, beim Bundesrat Massnahmen zu beantragen, sofern in den Kantonen gewisse Schwellenwerte erreicht werden bzw. Probleme auftauchen, insbesondere im Grenzgängerbereich. Das Modell Bischof ist auch weniger bürokratisch. Es sieht unterschiedliche Schwellen vor. Zudem braucht man die nächste Stufe erst dann, wenn die vorhergehende nicht funktioniert und nicht genügt hat.
Das Modell der Minderheit I überzeugt mich auch, weil es kein EU-Vetorecht gewährt. Wir können selbstständig beschliessen, wenn es notwendig ist. Es ist aber immer noch mit der Personenfreizügigkeit kompatibel. Mit dem, was wir heute beschliessen, wird die Personenfreizügigkeit nicht verletzt. Es wird auch keine Kompetenz an den Bundesrat delegiert, die Personenfreizügigkeit zu verletzen. Der Ball bleibt in den Händen des Parlamentes, das am Ende die Möglichkeit hätte, sich zu entscheiden. Dort würde die Interessenabwägung stattfinden, nicht heute, sondern vielleicht in einigen Jahren, wenn der Fall gegeben wäre.
Ich werde die Minderheit I mit Überzeugung unterstützen - allerdings mit der kleinen Tessiner Korrektur, die von Kollege Abate bei Artikel 17c beantragt worden ist. Diese Tessiner Korrektur verbessert den Text noch.
Da aber zu befürchten ist, dass die Kommissionsmehrheit auch im Rat obsiegt, möchte ich auch beim Konzept der Kommissionsmehrheit als Tessiner Anliegen eine Verbesserung vorschlagen. Ich habe deswegen drei Anträge zu Artikel 21a eingereicht, und zwar zu den Absätzen 2, 3 und 5.
De quoi s'agit-il? In den Absätzen 2 und 3 wird die regional überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit erwähnt. Diese Bestimmungen sollen also nicht nur national, sondern auch regional gelten können. Auch der Druck auf die Löhne wird erwähnt. Ich bitte Sie, nicht zu vergessen, dass die Tessiner Löhne seit einiger Zeit ungefähr 15 Prozent tiefer waren als die Löhne im Schweizer Durchschnitt. In den letzten Jahren haben wir sogar 20 Prozent erreicht; die Tessiner Löhne sind im Durchschnitt also 20 Prozent tiefer als die Löhne im Schweizer Durchschnitt, und das ist natürlich eine Folge des Drucks auf die Löhne, der von der Grenze her kommt. Deswegen muss man als Begründung für die allfälligen Massnahmen auch den Druck auf die Löhne erwähnen sowie die Zunahme der Beschäftigten mit Grenzgänger- oder Aufenthaltsbewilligungen. Das ist der Inhalt der Anträge zu den Absätzen 2 und 3.
Der letzte Antrag zu Absatz 5, den ich eingereicht habe, möchte nur die Bürokratie bei wiederkehrenden Arbeitnehmern minimieren, also bei Fällen - insbesondere in der Hotellerie oder in anderen Bereichen -, in denen die gleichen Arbeitnehmer mehrmals angestellt werden. Wenn sie vom gleichen Arbeitgeber beschäftigt werden, soll das ganze Meldeverfahren nicht jedes Mal wiederholt werden.
Das sind die Ziele der drei Anträge.
Ich bitte Sie, bei der Beurteilung der Modelle die Minderheit I zu unterstützen. Falls Sie trotzdem die Mehrheit unterstützen, bitte ich Sie, den drei Anträgen mit diesen kleinen Tessiner Verbesserungen des Konzepts der Mehrheit zuzustimmen.