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Stöckli Hans · Ständerat · 2016-11-30

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-11-30

Wortprotokoll

Das soeben publizierte Sorgenbarometer der Credit Suisse nennt nach wie vor klar die Arbeitslosigkeit und die Einwanderung als Hauptprobleme unserer Bevölkerung. In diesem Kontext müssen wir heute eine Entscheidung treffen. Wichtig ist aber auch, Herr Föhn, dass das Vertrauen in unser Land und insbesondere in unsere Institutionen gewachsen ist. Wir haben es geschafft: Der Ständerat ist heute das zweitvertrauenswürdige Organ in unserem Staat, hinter dem Bundesgericht, aber noch vor dem Bundesrat. Dementsprechend haben wir eine grosse Verantwortung wahrzunehmen.

Artikel 121a der Bundesverfassung bringt uns tatsächlich in Schwierigkeiten. Wir müssen Feuer und Wasser zusammenfügen. Wir müssen auf der einen Seite die Einwanderung selbst steuern und auf der anderen Seite das Freizügigkeitsabkommen bewahren. Das ist nicht möglich. Wir müssen uns für die eine oder die andere Variante entscheiden. Der Bundesrat hat sich in seinem Entwurf für die Steuerung entschieden, und er hat, Herr Föhn, entsprechende Vorschläge gemacht, die die Initiative umsetzen. Das hat er nach den Wahlen gemacht, am 4. März 2016. Er hat Wort gehalten. Wir wissen, was die Vorschläge bedeuten: Sie würden bedeuten, dass wir die bilateralen Verträge und das Freizügigkeitsabkommen kündigen müssten. Das ist sonnenklar. Das wollen wir nicht, das wollen wir vermeiden.

Der Nationalrat hat aber eine Lösung beschlossen, die etwas kompliziert ist, die flächendeckend angewandt werden sollte. Aber die Stellenmeldepflicht alleine wird kaum Wirkung haben. Es gibt komplizierte Kriterien, die zu erfüllen sind. Der Nationalrat hat durch die Hintertür auch wieder ein Saisonnierstatut light eingeführt. Das Schwierigste an seiner Lösung ist, dass er dem Bundesrat eine Blankokompetenzdelegation für Abhilfemassnahmen erteilt hat. Wir müssen also eine neue Lösung suchen.

Die Minderheit I (Bischof) knüpft an dieses Konzept des Nationalrates an und möchte, wie das vorhin von Herrn Bischof ausgeführt wurde, die Vereinbarkeit der unvereinbaren Elemente erreichen. Das ist, wie wenn Sie Wasser und Feuer zusammenmischen: Dann gibt es Rauch. In diesem Nebel wollen Sie dann versuchen, eine Lösung darzustellen. Wenn es aber nicht einmal der Papst schafft, Wasser und Feuer zusammenzufügen, wie soll das dann ein Bischof können! (Heiterkeit) Dementsprechend gilt es zu bedenken, dass diese Lösung verfassungswidrig ist. Das wurde auch in der Kommission festgestellt.

Der Direktor des Bundesamtes für Justiz hat gesagt, dass aus seiner Sicht die Delegationsvorschriften gemäss Artikel 164 der Bundesverfassung im Konzept Nationalrat, aber auch im Konzept der Minderheit I nicht erfüllt seien. Sie geben dem Bundesrat eine Blankovollmacht in einem Bereich, der ungenügend umschrieben ist. Wenn Sie dieses Konzept zu Ende denken, würde das bedeuten, dass der Bundesrat bei den Abhilfemassnahmen Verordnungen erlassen und diese dann nach Brüssel tragen muss; wenn Brüssel sagt: "Nein, das geht nicht", kommt das Parlament zum Zug. Das ist eine Lösung, die unserem Verfassungsprinzip klar nicht entspricht und dementsprechend auch nicht angestrebt werden kann, weil eben Feuer und Wasser nicht zusammengefügt werden können. Dieses Konzept ist übrigens auch zu kompliziert, mit den drei Stufen, und kann durch das Konzept der Mehrheit durchaus ergänzt oder verbessert werden.

Das Konzept der Mehrheit, welches ich vorbehaltlos unterstütze, knüpft wie die Lösung des Nationalrates bei der verbesserten Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials in unserem Land an. Da muss dann aber auch B gesagt werden. Wir haben das gestern getan und müssen das dann auch bei weiteren Abstimmungen tun. Das ist übrigens einer der wenigen positiven Aspekte, welche uns die Ergänzung der Verfassung mit Artikel 121a gebracht hat. Dann kommen die beiden nächsten Stufen. Ich denke, diese Lösung ist zielgerichtet, ist wirkungsvoll und verletzt das Freizügigkeitsabkommen nicht. Wir haben uns intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt und haben die Lösungen, die in verschiedenen EU- und Efta-Staaten gefunden wurden, kombiniert und in dieses Projekt eingebracht.

Das Entscheidende ist, dass wir uns an der Arbeitslosigkeit orientieren, denn das Problem liegt darin, dass es nicht sein darf, dass Ausländer in der Schweiz Arbeit kriegen, solange es in der Schweiz Arbeitslose hat, die diese Arbeit verrichten können. Das muss das Ziel sein, das muss hier angestrebt werden, und die Mehrheitslösung wird diesem Konzept gerecht.

Aber das ist nur der erste Schritt, denn es ist klar, dass der Verfassungsauftrag in Artikel 121a weiter ginge: Wir müssten die Zuwanderung selbstständig, direkt steuern. Wir sehen mit dem Mehrheitsantrag eine indirekte Steuerung vor. Jetzt hat der Bundesrat zu Recht gesagt, dass er einen direkten Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative unterbreiten möchte. Das ist der Weg; wir müssen, sobald die Gesetzgebung für die erste Etappe der Umsetzung von Artikel 121a rechtskräftig geworden ist, sofort die zweite Etappe, nämlich die Anpassung der Verfassung, angehen.

Ich teile die Meinung von verschiedenen eminenten Verfassungsrechtlern, welche klar sagen, dass mit dem Umsetzungsgesetz allein der Verfassungsauftrag nicht erfüllt wäre. Es gibt in der Geschichte unseres Landes keinen derartigen Fall, in dem nur ein kleiner Teil des Verfassungsauftrages erfüllt wurde. Man hat die Mutterschaftsversicherung erwähnt; dort hat der Gesetzgeber mehrmals versucht, eine Lösung zu finden, und diese wurde dann vom Volk abgelehnt. Das ist nicht vergleichbar mit der Umsetzung von Artikel 121a. Bei der Alpenschutz-Initiative hat man die entsprechenden Beschlüsse gefasst, man war aber auch abhängig vom Erstellen von Infrastrukturen. Auch bei der Zweitwohnungs-Initiative haben wir ein weiter gehendes Umsetzungsgesetz erlassen.

Dementsprechend ist klar, dass wir diesen Verfassungsauftrag etappenweise erfüllen müssen. Wir sind dann eingeladen, in einer Richtungsentscheidung die entsprechenden Beschlüsse zur Anpassung von Artikel 121a unserer Bundesverfassung zu fassen. Deshalb ersuche ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und dann in einem zweiten Schritt auch einen direkten Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative gutzuheissen.