Müller Damian · Ständerat · 2016-11-30
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-30
Wortprotokoll
Wenn es zu viele Zuwanderer gibt, muss man auch den Mut haben zu sagen, dass es genug ist. Unser Land hat mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ein Zeichen gesetzt. Uns allen ist bewusst, dass bei einer Volksinitiative die Umsetzung und somit die Lösung erst im Nationalrat und im Ständerat gefunden wird. Die vorgeschlagene Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative trägt dem Hauptanliegen Rechnung, nimmt aber nicht alle Elemente des Initiativtextes auf. Die Masseneinwanderungs-Initiative selbst verlangt, dass die Umsetzung im Interesse der Schweizer Wirtschaft ausfallen müsse. Insofern ist der Initiativtext widersprüchlich. Unser Volk hat die Personenfreizügigkeit sowie die Bilateralen mehrfach gutgeheissen, auch in meinem Kanton.
Mit diesem Dilemma konfrontiert, haben wir in den letzten Wochen Lösungen gesucht und präsentiert, welche einerseits durchdachte Kompromisse sind, aber andererseits auch die Arbeitsplatzsicherung gewährleisten. Ich bin überzeugt, dass sich bei einer besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften verringern wird. Dadurch wird die Zuwanderung gebremst. Der Inländervorrang ist ein Schritt zur Dämpfung der Zuwanderung. Eine harte, aber faire Zuwanderungspolitik ist also gefragt. Der Familiennachzug und die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen werden neu deutlich restriktiver gehandhabt. Auch das wird die Zuwanderung dämpfen.
Ich stelle fest, dass viele Menschen in die Vergangenheit blicken. Wir sind aber nicht da, um die Vergangenheit zu verteidigen, sondern um mit unseren Werten und unserer [PAGE 935] Überzeugung Politik für die Zukunft zu machen. Deshalb ist es jetzt Zeit, einen Blick auf die technische Umsetzung zu werfen. In etlichen Gesprächen, die ich geführt habe, wurde immer wieder behauptet, dass sich alle EU-Arbeitsuchenden bei einem RAV einschreiben und damit vom Inländervorrang nach der Version der Mehrheit der SPK unseres Rates profitieren könnten. Es stimmt, dass gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen alle EU-Bürger das Recht haben, in der Schweiz eine Stelle zu suchen. Dabei haben die Arbeitsuchenden Anspruch auf die gleiche Hilfe, wie sie die Arbeitsämter dieses Staates eigenen Staatsangehörigen leisten. Sofern sie sich in der Schweiz aufhalten und vermittelbar sind, können sie sich bei einem RAV zur Stellensuche anmelden.
Sehr geehrter Herr Föhn, Sie haben in Ihren Ausführungen dazu darauf hingewiesen. Aber in Artikel 21a Absatz 5, Sie können das auf Seite 20 auf der Fahne selber nachlesen, ist ganz klar und richtig festgehalten, dass alle EU-Arbeitsuchenden lediglich eine administrative Unterstützung der RAV erhalten, jedoch keine - ich betone das! - Sozialhilfe und kein Arbeitslosengeld. Das sehen Sie auch in Anhang I Artikel 2 Absatz 1 des Freizügigkeitsabkommens. Einschränkend ist aber vor allem die Praxis, wonach die EU-Arbeitsuchenden während dieser Zeit in regelmässigen Abständen den RAV zur Verfügung stehen und sich ihren Aufenthalt im Vertragsstaat - das ist in diesem Fall die Schweiz - selber finanzieren müssen. Sie müssen zudem vermittelbar sein. Auch ist der Aufenthalt zeitlich begrenzt, und es ist eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Sonderbescheinigung für Grenzgänger erforderlich.
Wir halten in Artikel 21a Absatz 2 fest, dass nur gefördert wird, wer bei den Arbeitsvermittlungszentren als Stellensuchender registriert ist. Mit dieser Formulierung halten wir uns konsequent an das Personenfreizügigkeitsabkommen. Bei einem Kriterium "Wohnsitz Schweiz" hätten wir eine krasse Diskriminierung, die gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstossen würde. Faktisch und in der Praxis ist das aber insofern kein Problem, als wir diese Situation schon bisher hatten und entsprechende empirische Auswertungen vorliegen. Man kann es auf die Feststellung reduzieren, dass dies eine vernachlässigbare Komponente ist, die aber dem Personenfreizügigkeitsabkommen formelle Korrektheit sichert. Dies zeigen auch die Zahlen, die sowohl das Staatssekretariat für Migration als auch das Seco vorgelegt haben. Tatsächlich hatten in den letzten vier Jahren laut Seco lediglich zwischen 91 und 157 Personen pro Jahr von diesem Recht Gebrauch gemacht. Mitte 2015 stellte man die Datenerhebung sogar wieder ein, weil die von gewissen Kreisen befürchtete Meldung einer Grosszahl von ehemaligen Grenzgängern bei den Schweizer RAV nicht eingetreten war.
Dieselbe Situation hätten wir bei einer reinen Stellenmeldepflicht in der Version des Nationalrates. Auch in diesem Fall würden bei den Arbeitsvermittlungszentren eingeschriebene EU-Bürger von der Information über diese offenen Stellen profitieren. Aber nochmals: Diese Situation haben wir schon heute, und dazu kommt, dass die RAV primär jene Stellensuchenden vermitteln, die schon länger angemeldet sind und welchen droht, dass sie in die Sozialhilfe abgleiten. Da neue EU-Arbeitsuchende gemäss Anhang I Artikel 2 Absatz 1 des Personenfreizügigkeitsabkommens keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, sind diese in der Regel die letzten, die eine Chance erhalten.
Ich unterstütze das Konzept der Mehrheit der Kommission aus vier prägnanten Gründen:
1. Keine Höchstzahlen und Kontingente. Wir haben in den Voten jetzt schon x-mal gehört, dass dies nicht funktioniert hat.
2. Die Schweiz befreit sich vom Druck der EU und muss nicht unter Zeitdruck über ein institutionelles Rahmenabkommen verhandeln.
3. Wir sind weiter bei Horizon 2020 dabei, was für unseren Forschungs- und Ausbildungsplatz wichtig ist.
4. Wir verschaffen uns Zeit und können die Ergebnisse der Verhandlungen mit der EU abwarten und gleichzeitig auch die Verhandlungen zwischen der EU und Grossbritannien verfolgen; wir erhalten somit die Grundlage, um den bilateralen Weg zu erneuern.