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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-12-01

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-12-01

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag zur Position 303.A200.0001 geht es um den Kredit für das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Das Büro für Gleichstellung hat gemäss Entwurf des Bundesrates ein Kreditvolumen von knapp 5 Millionen Franken. Die Mehrheit kürzt davon 1 Million weg. Begründet wurde der Kürzungsantrag in der Kommission mit den Lohngleichheitskontrollen, welche unnötig, falsch und nervend seien.

Was aber sind die Aufgaben des Gleichstellungsbüros? Das Gleichstellungsbüro wirkt bei der Gesetzgebung, wirkt bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen mit. Es unterstützt Forschungen, informiert, koordiniert, vernetzt und unterstützt Projekte und Beratungsstellen auf kantonaler Ebene. In ganz geringem Mass macht es auch Lohngleichheitskontrollen, denn wer den Bund mit Waren oder Dienstleistungen beliefern will, muss Lohnkontrollen über sich ergehen lassen. Diese Lohnkontrollen basieren auf Selbstdeklarationen, welche dann stichprobenweise überprüft werden. Es handelt sich um Selbstdeklarationen, damit eben der Verfassungsgrundsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" eingehalten wird.

Im Frühling dieses Jahres wurde erstmals über die Ergebnisse berichtet. Damals waren insgesamt 50 Kontrollen durchgeführt worden. Das entspricht gerade einmal 2 Promille der zu kontrollierenden Firmen, welche dem Bund Waren oder Dienstleistungen liefern. Es ist also sicher unverhältnismässig, gut 20 Prozent des Aufwands zu kürzen, wenn einem ein ganz kleiner Tätigkeitsbereich nicht passt. Diese massive Kürzung stellt nämlich die Arbeit des Büros für Gleichstellung infrage und bedeutet eine starke Einschränkung der Dienstleistungen für die Kantone und für die Unternehmen.

Eingeschränkt würden nicht nur die Lohnkontrollen im Bereich Lohngleichheit, sondern auch Beratungen in den Bereichen sexuelle Belästigung oder auch Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das führt wohl auch zur integralen Streichung des Fachbereiches, der zur Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt beiträgt. Die Kürzung verlagert Arbeiten, welche gemacht werden müssen, auf die Kantone und teilweise wohl auch auf die Unternehmen. Wollen Sie das wirklich?

Der Handlungsbedarf ist in allen Bereichen, in welchen das Büro für Gleichstellung tätig ist, nach wie vor gross. Für uns ist es unverständlich und auch unverantwortlich, wenn man dem Antrag der Mehrheit folgt und diese Million kürzt.

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