Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-12-01
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-01
Wortprotokoll
Das Budget des Gleichstellungsbüros hat in den Budgetdebatten in Bezug auf die vorhandenen Emotionen immer einen Podestplatz. Die Mehrheit beantragt, eine Million Franken zu streichen. Rein von der Praktikabilität her: Das Büro hat 14 Angestellte. Selbst wenn wir allen kündigen und das Büro praktisch auflösen würden, brächten wir diese Million wahrscheinlich nicht weg, weil dann ein Sozialplan zum Tragen käme. Man kann das Gleichstellungsbüro gern haben oder weniger gern. Offenbar sind gewisse Aufgaben nicht so beliebt. Sie müssen das aber konkret angehen.
Ich bitte Sie, hier dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. So geht das einfach nicht! Es bringt nichts, diese Million wegzusparen, wir bringen sie nicht weg. Selbst wenn wir das Büro faktisch auflösen, geht das so nicht. Wenn Aufgaben umstritten sind, dann müsste man diese bekämpfen. Es ist aber doch auch festzustellen, dass das Gleichstellungsbüro, auch in Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbüros der Kantone, eine Aufgabe erfüllt, die - ob wir es wollen oder nicht - mindestens in Teilbereichen eben notwendig ist. Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit nicht zu folgen und ihren Kürzungsantrag abzulehnen.
Ich komme zum Bundesamt für Kultur. Hier gibt es den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas auf eine Kürzung von 13 Millionen Franken. Man will auf dem Niveau der Rechnung 2015 bleiben. Hier ist zu berücksichtigen, dass dieser Betrag gemäss Entwurf des Bundesrates durch Umkontierungen und neue Aufgaben gestiegen ist. Es ist also nicht so, dass das Bundesamt für Kultur wächst, vielmehr erfüllt es die von Ihnen erteilten Aufträge. Wenn ich da einige Punkte für 2016 nehme: Inventar für schützenswerte Ortsbilder, 2 Millionen Franken; Schweizerische Nationalphonothek, 2,6 Millionen; dazu kommen Subventionen, die umgebucht wurden. 2017 kommt das Schweizerische Filmarchiv dazu, auch das haben Sie bewilligt: Das sind 4,5 Millionen Franken inklusive Mietaufwand. Dazu kommt ebenfalls wieder der Transfer von Mitteln aus dem Subventions- in den Eigenbereich: Das betrifft 4,3 Millionen Franken. Es kommt also nichts Neues dazu, keine neuen Aufgaben, sondern es geht nur um die Verbuchung und die Umsetzung der von Ihnen erteilten Aufträge. Ich bitte Sie also auch hier, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.
Beim Budget des Bundesamtes für Gesundheit liegt ebenfalls ein Antrag der Minderheit Aeschi Thomas vor, die um 6,8 Millionen Franken kürzen und damit ebenfalls auf dem Niveau der Rechnung 2015 bleiben will. Beim BAG steigt der Voranschlag um 4,4 Prozent. Dies ist aber ebenfalls auf zusätzlich von Ihnen erteilte Aufträge zurückzuführen: 3,1 Millionen Franken kommen aufgrund des elektronischen Patientendossiers hinzu, 2,9 Millionen Franken wegen der Stärkung der Medizintechnik-Folgenabschätzung, auch das ist von Ihnen gewünscht. Im Bereich der Umsetzung der Fachkräfte-Initiative sind es 2 Millionen Franken zusätzlich, dies ist ebenfalls von Ihnen gewünscht. Wenn Sie hier kürzen, stornieren Sie sozusagen die von Ihnen selbst erteilten Aufträge, die in diesem Rat immer solide Mehrheiten hatten. Ich bitte Sie also, auch hier bei Mehrheit und Bundesrat zu bleiben und den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen.
Beim Budget des Bundesamtes für Statistik verlangt die Mehrheit der Kommission eine Kürzung von 10,7 Millionen Franken. Auch hier bezieht sich die Mehrheit bei ihrem Antrag und in ihrer Begründung auf die Rechnung 2015; auch hier ist festzustellen, dass wegen zusätzlich erteilter Aufträge dieser Betrag eben entsprechend ansteigt. Die Kürzung wäre auch so einfach nicht umzusetzen. Ich bestreite nicht, dass es vielleicht die eine oder andere Statistik gibt, die man nicht braucht und auf die man entsprechend verzichten könnte. Aber wenn Sie kürzen wollten, hätten Sie mit dem neuen Führungsmodell des Bundes die Gelegenheit, einmal zwei Stunden zu surfen und dann zu sagen, was Sie nicht wollen, und das zu kürzen. Ich denke einfach, wir müssen den Weg bei der Zusammenarbeit so finden.
Wenn die Mehrheit hier also 10 Millionen Franken streichen will, so betrifft es überwiegend eben das Personal. Dann müssten wir dort abbauen. Aufgrund des Vertragsrechts haben wir Personalkündigungsfristen, wir müssten also einen Sozialplan ausarbeiten - das bringt so kurzfristig nichts, es kostet wahrscheinlich sogar mehr. Wenn Sie doch kürzen wollten, müssten Sie einen anderen Weg gehen. Aber hier von einem Jahr auf das andere 10 Millionen Franken wegzustreichen bringt nichts und ist faktisch leider nicht umsetzbar.
Ich komme zum Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zum Budget der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Hier geht es um 1,4 Millionen Franken, die sie kürzen möchte. Damit will sie verhindern, dass mehr Steuerinspektoren angestellt werden.
Hier ist einmal festzuhalten, dass die Zahl der Firmen in der Schweiz jährlich um gegen 40 000 steigt. Wir haben also jedes Jahr 40 000 neue Firmen: Die müssen doch auch kontrolliert werden. Hier geht es nicht um eine Schikane. Aber ich möchte Ihnen schon sagen: Die Mehrheit hier drin will ja die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III gewinnen. Wenn Sie dann gleichzeitig ablehnen, dass wir Firmen auch ordentlich kontrollieren, schiessen Sie ein Eigengoal, das muss ich Ihnen sagen. Wenn ich feststelle, dass einzelne Steuerinspektoren bis zu 15 Millionen Franken Mehrertrag holen, dann ist damit doch auch festzustellen, dass bei Steuerabrechnungen gravierende Fehler passieren. Vielleicht sind es Fehler, vielleicht ist es Absicht. Wenn Sie die Unternehmenssteuerreform III einführen wollen, haben wir auch sicherzustellen, dass die Unternehmen so besteuert werden, dass wir auch sagen können, dass das so stimmt. Wenn wir umgekehrt über 40 Franken für eine Autobahnvignette sprechen und dort Bussen aussprechen, dann haben wir dafür zu sorgen, dass die Gesetze auch ordentlich vollzogen werden.
Ich bitte Sie hier, den Minderheitsantrag abzulehnen. Denn wenn Sie dem Antrag zustimmen, wird das dann zur Hypothek bei der Unternehmenssteuerreform. Wenn wir hier ein Gleichgewicht schaffen wollen, haben wir auch dafür zu sorgen, dass die Gesetze umgesetzt werden - und dazu braucht es etwas mehr Steuerinspektoren. Wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen würden, müsste ich Ihnen nächstes Jahr beantragen, die Einnahmen bei den Unternehmenssteuern zu senken. [PAGE 1936]
Ich komme zur Eidgenössischen Zollverwaltung, zur Aufstockung bei den Grenzwächtern: Hier gibt es den Antrag einer Minderheit, ab Mitte Jahr das Budget aufzustocken. Hier muss ich Ihnen wieder sagen: Selbst wenn wir das wollten, ginge das nicht. Wenn Sie dem Antrag zustimmen, müssten wir einmal Grenzwächter rekrutieren, wir müssten sie aussuchen, und dann müssten wir die Infrastruktur für die Ausbildung bereitstellen. Das können wir in dieser kurzen Zeit nicht. Das ist einfach zu kurz, weil die Prozesse etwas länger dauern: das Auswahlverfahren bei Grenzwächtern, die Anstellung; die meisten müssen an ihrem Arbeitsplatz noch kündigen, sie kommen dann zu uns, und wir müssen die Infrastruktur bereitstellen. Der Antrag der Minderheit I (Gasche) ist bezogen auf 2017 nicht umsetzbar.
Bezogen auf die Jahre 2018 bis 2022 - Herr Amstutz fordert mit seinem Einzelantrag für diese Jahre auch 36 Vollzeitstellen zugunsten des Grenzwachtkorps - muss ich sagen: Das wäre in diesem Bereich machbar. Aber Sie haben uns gleichzeitig beauftragt, den Stellenplafond einzuhalten. Hier sind wir in einem Dilemma: Tatsächlich ist es nicht unerwünscht, dass wir im Grenzwachtkorps mehr Fachkräfte haben. Wir brauchen dort insbesondere auch immer mehr Spezialisten. Wir brauchen Spezialisten, die gefälschte Dokumente erkennen, wir brauchen Fachleute in Bezug auf Drogenschmuggel und Kriminalität, nicht nur in Bezug auf Migration. Aber hier sind wir in einem Dilemma: Einer solchen Erhöhung stünde die Stellenplafonierung entgegen. Wenn Sie konsequent sind, müssen Sie diese Stellenaufstockung hier auch bekämpfen. Andernfalls möchte ich etwas mehr Ellbogenfreiheit bei dieser Stellenplafonierung haben.
Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und das Budget nicht aufzustocken. Wenn Sie es aber aufstocken, bitte ich Sie, doch einmal bei dieser ganzen Stellengeschichte mindestens mit einem Auge zu blinzeln; Sie müssen es ja nicht ganz zudrücken. Diese Aufstockung wäre erwünscht, aber im Rahmen der Stellenplafonierung geht das so nicht. Im Übrigen kann ich hier anfügen, dass wir bei den Grenzwächtern hervorragende Leute haben. Sie sind hoch motiviert und gut ausgebildet.
Ich komme noch einmal zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Hier möchte die Minderheit II (Meyer Mattea) die Kürzung im Stabilisierungsprogramm rückgängig machen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Diese Reduktion wurde bereits im letzten Jahr im Departement und in der Zollverwaltung vorbereitet. Die Hälfte der Stellen ist bereits abgebaut. Es ist eine dauernde Aufgabe der Verwaltung, möglichst effizient zu arbeiten. Auch im Zusammenhang mit IKT-Projekten, mit der EDV, mit Automatisierungen ist es möglich, hier Stellen einzusparen. Es findet aber keine einzige Entlassung statt. Bei 2500 Stellen sind 50 Stellen innerhalb eines Jahres mit der normalen Fluktuation abbaubar. Ich bitte Sie also, hier beim Beschluss zum Stabilisierungsprogramm zu bleiben und diese Stellen im Budget nicht wieder aufzustocken. Es gäbe dann einfach Kreditreste, weil wir die Stellen teils schon nicht mehr haben.
Ich komme noch zum Eidgenössischen Personalamt: Dazu gibt es einen Minderheitsantrag, der Ihnen auch schon beim Stabilisierungsprogramm begegnet ist. Sie haben ihn dort abgelehnt. Hier geht es um eine generelle Lohnmassnahme, um eine Aufstockung um 28 Millionen Franken für das gesamte Bundespersonal. Ich kann noch einmal sagen, dass wir der Meinung sind, dass wir unsere Leute gut entschädigen. Wir haben in diesem Jahr eine Minusteuerung, und es ist vertretbar, ohne generelle Lohnmassnahmen ins Jahr 2017 zu gehen. Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Meyer Mattea abzulehnen.