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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-12-01

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-01

Wortprotokoll

Die Frage, die Sie mit diesen beiden Minderheitsanträgen zu beantworten haben, ist von einer grundsätzlichen Bedeutung, die über das heutige Budget hinausgeht, vielleicht auch über das Thema Asyl. Die Frage ist aus folgenden Gründen von grundsätzlicher Bedeutung: Wir kennen die ordentliche Rechnung des Bundes, die ordentlichen bald 70 Milliarden Franken Einnahmen und Ausgaben. Daneben gibt es die ausserordentliche Rechnung mit Einnahmen, die wir nicht budgetieren können, beispielsweise Bussen der Weko oder Nachlasskredite aus dem Swissair-Konkurs; das ist die ausserordentliche Rechnung. Bei allem, was ordentlich ist, gehen Überschüsse oder Defizite auf ein sogenanntes Ausgleichskonto. Beim ausserordentlichen Ertrag sprechen wir vom Amortisationskonto.

Bei der Einführung der Schuldenbremse wurde argumentiert: Wenn etwas Ausserordentliches passiert, soll dies ausserordentlich - ausserhalb der Schuldenbremse - verbucht werden können, damit man im Alltag nicht allzu viele Anpassungen machen muss. Dies wurde damals insbesondere von der rechten Ratsseite gefordert, die sagte, sie wolle etwas Handlungsspielraum, und wenn alles Ausserordentliche ebenfalls im ordentlichen Bereich verbucht werden müsse, nehme man den Handlungsspielraum, um Schwerpunkte zu setzen. Das ist die Frage, die wir heute zu beantworten haben: Akzeptieren wir, dass ein Teil der Ausgaben ausserordentlich ist, und behalten wir daneben im ordentlichen Budget die Handlungsfreiheit? Oder wollen wir alles unter der ordentlichen Rechnung verbuchen und uns dafür etwas Handlungsfreiheit nehmen?

In diesem Fall hat der Bundesrat vorgeschlagen, die ausserordentliche Zunahme der Asylzahlen auch ausserordentlich zu verbuchen, um im ordentlichen Bereich Handlungsspielraum zu schaffen. Als wir im Juni das Budget machten, gingen wir davon aus, dass wir dieses Jahr etwa 45 000 Asylbewerber haben würden. Das wäre ausserordentlich gewesen und hätte die hohen Zahlen der vergangenen Jahre bei Weitem überstiegen. Nun haben wir Ende Jahr wahrscheinlich eine Zahl, die leicht unter 30 000 liegt. Damit brauchen wir die Ausserordentlichkeit, die wir budgetiert haben, wahrscheinlich nicht. Wir füllen zuerst das ordentliche Budget aus und kommen erst, wenn diese Zahl überschritten wird, in das ausserordentliche Budget.

Da hat die Mehrheit, denke ich, jetzt eine etwas andere Überlegung angestellt: Sie hat die Annahme getroffen, es seien 30 000 Asylsuchende, und dann ist eben das, was Sie kompensieren müssen, nicht so gross. Wenn es 45 000 gewesen wären, hätten Sie heute 400 Millionen Franken mehr einsparen müssen, und dann bin ich mir nicht sicher, ob dieser Mehrheitsantrag durchgekommen wäre.

Zusammengefasst spielt es für dieses Budget eigentlich keine grosse Rolle, ob Sie der Minderheit oder der Mehrheit zustimmen: Wenn die Asylzahlen so bleiben, brauchen wir diese Massnahmen nicht; wir würden auch die Kreditsperre wahrscheinlich nicht brauchen. Daher bin ich jetzt der Meinung, dass es auch für die Schuldenbremse etwas gefährlich und kein Vorteil ist. Wir machen das Budget im Juni und nehmen damit in Kauf, dass wir gegen Ende Jahr gewisse Abweichungen haben. Jetzt machen Sie sich das zum Vorteil und sagen: Es ist eine Abweichung; wir korrigieren einfach die Zahlen, und dann können wir das ordentlich verbuchen. Ich warne etwas davor, Parameter gegen Ende Jahr noch zu verschieben. Sie können nächstes Jahr sagen: Die Einnahmen der direkten Bundessteuer oder der Verrechnungssteuer sind höher, wir wollen nicht sparen! Gerade das, was Sie vorgeben, um die Schuldenbremse zu schützen, schwächt wahrscheinlich die Schuldenbremse, weil dann die Gefahr besteht, dass man immer dann, wenn es unangenehm wird, noch gewisse Anpassungen vornimmt. Somit, meine ich, ist eigentlich der Antrag des Bundesrates langfristig gesehen der bessere: Er akzeptiert, dass etwas ausserordentlich ist, verbucht es auch ausserordentlich und behält so den Handlungsspielraum im ordentlichen Budget.

Wenn Sie heute der Mehrheit zustimmen, geben Sie auch ein Signal, dass Sie auf die Ausserordentlichkeit verzichten. Dann könnte es schon passieren, dass Sie in gewissen Fällen im Dezember echten Murks machen müssen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Eben, finanziell spielt es für das Budget 2017 keine Rolle, weil die Asylzahlen tiefer liegen, als wir bei der Budgetierung angenommen haben. Aber wenn Sie hier diesen Weg der Ausserordentlichkeit verlassen, ist das auch eine Vorgabe für die Zukunft, und Sie nehmen sich selber den Handlungsspielraum weg.

Ich bitte Sie also, bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben. Dieses Amortisationskonto hat übrigens jetzt einen Bestand von gut 2 Milliarden Franken. Wir würden dieses Konto wahrscheinlich nicht benutzen, aber es wurde eigentlich geschaffen, um dem Parlament in der Budgethoheit Spielraum zu geben.

Wenn Sie sich diesen Spielraum selbst wegnehmen wollen, werden Sie möglicherweise in den nächsten Jahren im Dezember irgendwo noch 300, 400, 500 Millionen Franken einsparen müssen. Dieses Irgendwo wird so kurzfristig die Landwirtschaft, die Armee, die Bildung und die internationale Zusammenarbeit sein. Es trifft dann immer wieder die Gleichen. Ich bitte Sie also, bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben, weil diese die Schuldenbremse eher stabilisiert und nicht schwächt, weil sie sich auf Mitte Jahr konzentriert. Es ist die Lösung, die dem Parlament im Rahmen des Budgets mehr Handlungsspielraum verschafft als die Lösung, die von der Kommissionsmehrheit gewählt wurde. Bleiben Sie also in Ihrem eigenen Interesse bei der Lösung des Bundesrates. Es ist eine vernünftige Lösung; die Ausserordentlichkeit ist im Finanzhaushaltgesetz seit der Einführung der Schuldenbremse vorgesehen. [PAGE 1948]