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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-01

Wortprotokoll

Das Urteil des Bundesgerichtes vom November 2014, das Herr Ständerat Rechsteiner erwähnt hat, besagt eigentlich, dass die arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei älteren Arbeitnehmenden, die seit längerer Zeit im Betrieb tätig sind, erhöht sei. Daraus leitet das Bundesgericht zwei konkrete Pflichten ab: Erstens ist der Arbeitgeber vor einer Kündigung verpflichtet, "nach Lösungen zu suchen, welche eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen". Es ist also kein absoluter Kündigungsschutz. Zweitens: Ist die Kündigung unvermeidbar, hat der Arbeitnehmer zumindest Anspruch darauf, rechtzeitig über die beabsichtigte Kündigung informiert und angehört zu werden. Das ist die Rechtsprechung und damit auch heute geltendes Recht.

Jetzt stellt sich mit dem Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul die Frage, ob diese Rechtsprechung ins Gesetz überführt und zumindest hinsichtlich des Alters und der Beschäftigungsdauer auch konkretisiert werden soll. Mit dem Antrag würde kein absoluter Kündigungsschutz eingeführt; der Arbeitgeber wäre nur verpflichtet, die ihm zumutbaren Massnahmen im Rahmen der Fürsorgepflicht zu treffen, die, wie ich vorhin im Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesgerichtes erwähnt habe, in diesen Situationen eben erhöht ist. Sie kennen diese Diskussion: Welches sind die Vorteile und allenfalls die Nachteile, wenn man eine Rechtsprechung und damit geltendes Recht ins Gesetz überführt? Da gibt es immer zwei Seiten: Auf der einen Seite kann man sagen, es gelte bereits; auch wenn Sie es heute ablehnen, gilt die Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Nehmen Sie es ins Gesetz auf, kann man sagen: Es ist eben im Gesetz.

Wie ich vorhin erwähnt habe, wäre das jetzt einmal eine konkrete Umsetzung dessen, was Sie vorhin im Zusammenhang mit dem Antrag Graber Konrad gesagt haben: Man bemüht sich hier speziell um den Erhalt der Erwerbstätigkeit der über 50-Jährigen. Es ist nicht die einzige Möglichkeit; Sie erwähnten andere. Der Bundesrat fällte übrigens bereits erste Entscheide zu einer vermehrten Unterstützung bei der Weiterbildung auch älterer Arbeitnehmer. Es geht hier allerdings auch um diejenigen, die keinen Berufsabschluss gemacht haben. Irgendwann müssen Sie dann auch das Geld sprechen. Man kann das nicht einfach ins Gesetz schreiben und denken, es gehe ohne Anstrengungen und ohne Geld. Hier haben Sie jetzt eine Möglichkeit; ich muss es Ihnen überlassen, ob Sie das ins Gesetz aufnehmen. Wie gesagt, ist es eigentlich bereits geltendes Recht, was hier verlangt wird. Von daher ist es wohl allen klar, dass sich die Arbeitgeber auch daran zu halten haben.