Schwander Pirmin · Nationalrat · 2016-12-01
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-01
Wortprotokoll
Wir haben hier im Rat am Montag mit 94 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion der Finanzkommission des Nationalrates 16.3634, "Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse", angenommen. Die SVP-Fraktion möchte an diesem Beschluss festhalten und jetzt keine Aufweichung zulassen.
Es geht hier um die Kernfrage, ob ein Teil der ordentlichen Asylausgaben einfach als ausserordentliche Ausgaben deklariert werden kann oder nicht. Das ist die Kernfrage, die finanzpolitische Kernfrage, die wir jetzt stellen müssen. Die SVP-Fraktion sagt klar Nein dazu.
Die Verfassungsbestimmungen zur Schuldenbremse sehen zwar einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf vor. Aber wir haben im September 2008 eine Ergänzungsregel zur Schuldenbremse eingeführt, indem wir den Begriff des ausserordentlichen Zahlungsbedarfs präzisiert haben. In der entsprechenden Botschaft heisst es dazu: "Ausserordentlicher Zahlungsbedarf kann ... unter ausserordentlichen Umständen wie schweren Rezessionen oder Naturkatastrophen geltend gemacht werden." Das ist, denke ich, hier bei diesen Asylausgaben nicht gegeben. Man kann nicht von einer Naturkatastrophe und auch nicht von einer schweren Rezession sprechen. Weiter heisst es in der Botschaft: "Neben solch einschneidenden Ereignissen sind ausserordentliche Ausgaben auch bei verbuchungsbedingten Zahlungsspitzen und Änderungen des Rechnungsmodells zulässig." Doch eine Änderung der Schätzungsmethode ist nicht eine Änderung des Rechnungsmodells, womit auch dieses Kriterium nicht erfüllt ist.
Dann ist gesagt worden, dass Ausnahmen notwendig und nicht alle Eventualitäten vorhersehbar und steuerbar sind. Dabei haben wir zusätzliche Kriterien, die wir präzisiert haben: die Einmaligkeit und die Unvorhersehbarkeit. Ist ein Zahlungsbedarf einmalig? Wenn wir jetzt die Diskussion zu diesen Budgetpositionen führen, müssen wir sagen: Wir wissen es nicht. Wir können es nicht sagen, wie zum Beispiel bei den Zuschüssen in die Pensionskasse der SBB. Das war ein einmaliger Zuschuss, und er war nicht vorhersehbar, als wir diese Pensionskasse geschaffen haben.
Die Einmaligkeit, die zur Präzisierung des ausserordentlichen Zahlungsbedarfs gefordert worden ist, ist auch nicht gegeben. Für die Volatilitäten müssen wir Reserven schaffen, damit wir eben Volatilitäten auffangen können. Volatilität entsteht auch bei der sozialen Wohlfahrt. Wir könnten zum Beispiel bei den Krankenkassenprämienverbilligungen gleich argumentieren; bei der IV, bei der Arbeitslosenkasse könnten wir gleich argumentieren wie bei den einmaligen Zuschüssen. Bei der ganzen Zunahme der sozialen Wohlfahrt könnten wir genau gleich argumentieren. Das dürfen wir doch nicht! Wir müssen uns an diese genannten Kriterien, an diese Präzisierungen halten, wie wir sie hier im Rat 2008 formuliert haben.
Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.