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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2016-12-01

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-01

Wortprotokoll

Bei diesem Block zum Staatssekretariat für Migration geht es um den Antrag des Bundesrates, 400 Millionen Franken der geschätzten Asylkosten 2017 als ausserordentlich zu beurteilen, damit diese Kosten nicht der [PAGE 1946] Schuldenbremse unterstellt werden. Betroffen sind zwei Ausgabenpositionen: einerseits, bei Position 420.A202.0156, die Betriebsausgaben bei den Empfangs- und Verfahrenszentren sowie andererseits, bei Position 420.A231.0153, die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit. Im Rahmen eines Konzeptantrages, der von Kollege Gmür vorhin erläutert worden ist, sollen zum einen die beiden Ausgabenpositionen im Budget 2017 auf der Grundlage von neuesten Schätzungen des SEM um 49,5 Millionen Franken und um 295 Millionen Franken, also insgesamt um 344,5 Millionen Franken, gekürzt werden. Zum andern sind die so bewilligten Ausgaben einer Kreditsperre zu unterstellen, und zwar im Umfang von 60 Millionen Franken, wobei die Einzelheiten dieser Kreditsperre in Anhang 1 geregelt sind. Mit dem beantragten Konzept kann auf die Ausserordentlichkeit und damit auf die Lockerung beziehungsweise Umgehung der Schuldenbremse verzichtet werden.

Wie ich am Montag hier im Namen meiner Fraktion bei der Beratung und Genehmigung der erwähnten Motion gegen die Aufweichung der Schuldenbremse festgestellt habe, geht es darum, die bewährte Schuldenbremse auf keinen Fall zu lockern, auch wenn die Ausklammerung aus der Schuldenbremse im Falle der Asylkosten aus rein rechtlicher Sicht grundsätzlich möglich wäre. Wir wollen keine Relativierung der Schuldenbremse, selbst dann nicht, wenn es sich um Kosten im Bereich des Asylwesens handelt.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, dieses Konzept und damit den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.