Müller Thomas · Nationalrat · 2016-12-01
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-01
Wortprotokoll
Eines stelle ich klar: Es geht bei der heutigen Debatte nicht um Asylpolitik, sondern nur um die Frage, wie wir finanzpolitisch mit den zu erwartenden Kosten umgehen. Der Bundesrat beantragt, von den von ihm budgetierten Ausgaben im Asylbereich den Teilbetrag von 400 Millionen Franken ausserordentlich einzustellen und damit von der Berechnung der Schuldenbremse für das Jahr 2017 auszunehmen. Die Mehrheit der Finanzkommission hat sich für einen anderen Weg entschieden, nämlich die Ausgaben beim Staatssekretariat für Migration um 340 Millionen Franken zu kürzen - ich begründe Ihnen noch, warum - und gleichzeitig eine Kreditsperre von 60 Millionen Franken über alle Departemente anzuordnen.
Wie es Bundesrat Maurer gesagt hat, sind 2017 grundsätzlich beide Wege möglich. Für den Fall, dass der Nationalrat bei den Ausgaben für den Asylbereich auf die Zahlen des Bundesrates abstellt, lässt sich die Situation im Asylbereich nach den Regeln über die Schuldenbremse rechtlich als ausserordentlich qualifizieren. Es stellt sich aber die Frage, ob wir das politisch wollen, insbesondere in Kenntnis der weiteren Umstände.
Die aktuellen Szenarien im Asylbereich legen dar, dass die vom Bundesrat im Voranschlag 2017 eingestellten Ausgaben zu hoch sind. Der Grund liegt im Wechsel der Schätzmethode. Die bisherige Methode orientierte sich an der Vergangenheit; die effektive Entwicklung schlug jeweils mit einer Verspätung von etwa zwei Jahren auf die Voranschlagszahlen durch. Als Folge davon wurde entweder zu hoch oder zu tief budgetiert. Wurde zu tief budgetiert, musste, wie im laufenden Jahr, über Nachtragskredite korrigiert werden. Auf Anregung der Finanzkommission entwickelte das Staatssekretariat für Migration zusammen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung eine neue Schätzmethode. Berücksichtigt werden drei Faktoren: die Asylgesuche des laufenden Jahres und des Voranschlagsjahres mit einer etwas anderen Gewichtung sowie die aus dem Mix der Asylgesuche zu erwartende Schutzquote. Massgeblicher Zeitpunkt bleibt weiterhin Ende Mai des Jahres vor dem Voranschlagsjahr.
Im Verlaufe der Beratungen des Voranschlages 2017 in der Finanzkommission und in den Subkommissionen stellte sich heraus, dass auch die neue Schätzmethode ihre Ungenauigkeit hat und zumindest für das Voranschlagsjahr 2017 zu Budgetzahlen führt, die deutlich über den voraussichtlichen Ausgaben liegen, die aufgrund der aktuellen Szenarien des Staatssekretariates für Migration im Asylbereich zu erwarten sind. Ohne den Antrag des Bundesrates, von den so budgetierten Ausgaben im Asylbereich den Teilbetrag von 400 Millionen Franken ausserordentlich und ohne Anrechnung an die Schuldenbremse zu finanzieren, hätte man dem Ergebnis der neuen Schätzmethode möglicherweise seinen Lauf gelassen. Der Vorschlag der ausserordentlichen Finanzierung einerseits und die Erkenntnisse über die tatsächlich zu erwartenden Ausgaben andererseits haben in der Finanzkommission aber die Frage nach dem Umgang mit der Schuldenbremse aufgeworfen.
Die Finanzkommission liess von der Verwaltung die im Jahre 2017 voraussichtlich zu erwartenden Ausgaben im Asylbereich auf der Grundlage der aktuellen Szenarien des Staatssekretariates für Migration berechnen. In Kenntnis dieser Zahlen hat die Finanzkommission im Asylbereich Kürzungen von 340 Millionen Franken vorgenommen. Für weitere 60 Millionen Franken hat die Finanzkommission eine Kreditsperre über alle Departemente beschlossen.
Mit diesem zweistufigen Vorgehen kann auf die vom Bundesrat beantragte ausserordentliche Finanzierung von 400 Millionen Franken verzichtet werden. Sollte die Zahl der neuen Asylgesuche im Jahre 2017 über den vom Staatssekretariat für Migration aktuell erwarteten 30 000 Gesuchen liegen, wären die zusätzlichen Ausgaben wie bisher über einen Nachtragskredit zu finanzieren.
Der Mehrheit der Finanzkommission geht es zentral darum, die Schuldenbremse nicht ohne wirkliche Not aufzuweichen. Eine Minderheit der Finanzkommission lässt die höheren Budgetzahlen gemäss neuer Schätzmethode gelten und nimmt dabei die ausserordentliche Finanzierung der 400 Millionen Franken in Kauf. Der Konzeptentscheid fiel in der Finanzkommission mit 13 zu 12 Stimmen.