Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-12-01
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-01
Wortprotokoll
Wir haben mit dem Entscheid für das Konzept der Kommissionsmehrheit eine Massnahme eingeführt, die älteren Stellensuchenden etwas bringt: Sie erhalten in den Branchen, den Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen mit hoher Arbeitslosigkeit eine bessere Chance, eine Hilfestellung, damit sie die Möglichkeit erhalten, sich bei Arbeitgebern vorzustellen. Diese Massnahme betrifft Leute, die in fortgeschrittenem Alter arbeitslos geworden sind, was für viele eine Tragödie ist. Sie ist in diesem Sinne positiv zu werten. Jetzt muss man sich aber die Lage dieser Altersgruppe insgesamt vorstellen, nicht nur jener, die bereits arbeitslos sind, sondern auch jener, bei denen Arbeitslosigkeit durch eine Kündigung droht.
Es ist inzwischen nicht mehr nur im Sozialversicherungsrecht eine Binsenwahrheit, sondern auch auf dem Arbeitsmarkt: Es ist gerade in diesem Alter zentral, eine Stelle zu erhalten oder an einer Stelle bleiben zu können und sie nicht zu verlieren. Kommt es zu einer Kündigung, ist eine Entlassung also nicht zu vermeiden, so ist es wichtig, dass die zumutbaren Massnahmen schon vorher getroffen wurden. Ich schlage Ihnen deshalb vor, jetzt die Konsequenz aus dem ersten Entscheid zu ziehen: Man will etwas für die älteren Arbeitnehmenden in einer schwierigen Lage tun, eben auch dadurch, dass bei drohenden Kündigungen die nötigen Massnahmen getroffen werden. Der Antrag der Minderheit ist sehr zurückhaltend formuliert und ist das Minimum des Minimums; er ist nicht mehr als die Kodifikation, die gesetzgeberische Umsetzung dessen, was heute bundesgerichtliche Praxis ist. Es ist so, dass der Arbeitgeber bei älteren Arbeitnehmenden, die lange Jahre im Betrieb tätig waren, seine Fürsorgepflicht wahrzunehmen hat, wenn eine Kündigung bevorsteht. Er hat abzuklären, ob die Kündigung wirklich notwendig und begründet ist. Erweist sie sich als unumgänglich, stellt sich die Frage, ob es eine sozialverträgliche Lösung gibt.
Das ist natürlich von Betrieb zu Betrieb verschieden. Es gibt Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden, wo ein Konkurs erfolgt, da ist manchmal gewissermassen Hopfen und Malz verloren. Es gibt aber umgekehrt natürlich Unternehmen, deren finanzielle Lage gut ist oder bei welchen zum Beispiel Sozialpläne und Frühpensionierungsmöglichkeiten bestehen. Dort ist es zumutbar und wichtig, dass diese Dinge abgeklärt werden, bevor zu einer Entlassung geschritten wird. Das ist das, was seit November 2014 auch die bundesgerichtliche Praxis verlangt. Damit es aber effektiv auch in die Praxis der Unternehmen Eingang findet, drängt es sich auf, diese Fürsorgepflicht zu kodifizieren.
Wenn in den Diskussionen über den Kündigungsschutz für Ältere standardmässig das Argument vorgebracht wird, dass ein Kündigungsschutz den Älteren schade, ist das falsch; gerade gegenüber langjährigen Arbeitnehmenden kann dieses Argument nicht stechen. Bei langjährigen Arbeitnehmenden ist es nicht mehr als Anstand, wenn man in der Sprache der Moral spricht. Es ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung aber auch Ausfluss der Fürsorgepflicht, also von Selbstverständlichkeiten, dass man hier abklärt, ob eine solche Kündigung nötig ist oder - wenn sie eben nicht zu vermeiden ist - ob es eine sozialverträgliche Lösung gibt, statt dass die betroffene Person einfach auf die Arbeitslosenversicherung abgeschoben wird, mit entsprechend katastrophalen Auswirkungen für sie und ihre Familie. Man darf ja nicht vergessen, dass mit dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis auch der Vorsorgeanspruch verlorengeht, weil die Vorsorgeverhältnisse den Arbeitsverhältnissen folgen. Hier ist es wichtig, dass die nötigen Massnahmen getroffen werden.
Es ist auch eine Folge der Beschlüsse, die wir bei der Meldepflicht gefasst haben, mindestens in der Logik, dass man nicht nur jene im Auge hat, die sich bereits als Stellensuchende auf dem Arbeitsmarkt befinden, sondern auch jene, die noch in einem Arbeitsverhältnis sind, welchen aber eine Kündigung droht. [PAGE 966]
In diesem Sinne ersuche ich Sie, diesem zurückhaltend formulierten Antrag zuzustimmen. Die Forderungen, die ich selber richtig finde und die seitens der Gewerkschaften vorgebracht werden, gehen sehr viel weiter als diese Formulierung. Diese bringt jetzt nur, aber immerhin, was eigentlich elementare Anstandspflicht ist.