Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2016-12-01
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-01
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative Rickli Natalie soll Artikel 64a Absatz 1 des Strafgesetzbuches wie folgt geändert werden: "Der Täter darf aus der Verwahrung erst bedingt entlassen werden, wenn praktisch sicher ist, dass er sich in der Freiheit bewährt." Bis jetzt war die Formulierung: "... sobald zu erwarten ist, dass er sich in der Freiheit bewährt."
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat der parlamentarischen Initiative mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass Straftäter verwahrt werden, weil sie besonders gefährlich und rückfallgefährdet sind. Es ist die Aufgabe des Rechtsstaates, die Bevölkerung vor solchen Straftätern zu schützen. Es reicht nicht aus, dass erwartet wird, dass ein Verwahrter keine Straftat mehr verüben wird.
Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Meinung, dass mit dieser Änderung von Artikel 64a des Strafgesetzbuches das Rückfallrisiko minimiert werden kann, da die zuständigen Behörden noch genauer hinsehen müssen, bevor die Verwahrten bedingt entlassen werden. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit gibt es leider mit dem aktuellen System noch allzu viele Wiederholungstaten und zu viele Opfer. Wir sprechen hier eben nicht von Einzelfällen, sondern von rund einem Viertel der Täter: Rund ein Viertel wird rückfällig. Dies muss unbedingt verhindert werden. Im Zweifelsfall muss die Sicherheit Vorrang haben. Die Mehrheit betonte in ihren Voten, dass es nicht darum gehe, im Gesetz einen Automatismus einzuführen, sondern vielmehr darum, für eine bedingte Entlassung ein zusätzliches Kriterium vorzusehen.
Die Minderheit ist demgegenüber der Meinung, diese Änderung gehe zu weit und deren Umsetzung sei kaum möglich. Ausserdem hält sie fest, dass es heute statistisch gesehen praktisch keine bedingten Entlassungen aus der Verwahrung mehr gibt.
Zum besseren Schutz der Bevölkerung bitte ich Sie mit der Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.