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Vogler Karl · Nationalrat · 2016-12-01

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-12-01

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir vorab einen Blick zurück: Ausgangspunkt der ganzen Diskussionen rund um die Thematik Gewässerräume war die Volksinitiative des Schweizerischen Fischereiverbandes "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)", welche am 3. Juli 2006 vom Schweizerischen Fischereiverband mit über 160 000 Unterschriften eingereicht worden war. Nachdem das Parlament einem indirekten Gegenvorschlag, sprich der Aufnahme von Artikel 36a in das Gewässerschutzgesetz, zugestimmt hatte, wurde die Volksinitiative zurückgezogen.

Artikel 36a verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf für die oberirdischen Gewässer festzulegen. Dabei ist der Raumbedarf derart zu dimensionieren, dass die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz und die Gewässernutzung gewährleistet sind. Mit der Revision der Gewässerschutzverordnung vom 1. Juni 2011 legte dann der Bundesrat in den Artikeln 41a bis 41d die Breite der Gewässerräume samt deren Gestaltung und Bewirtschaftung fest. Damit wurden dem entsprechenden Handlungsspielraum der Kantone enge Grenzen gesetzt. Bereits kurz nach Inkrafttreten der revidierten Gewässerschutzverordnung regte sich gegen die Festlegung der Gewässerräume in mehreren Kantonen und vor allem in landwirtschaftlichen Kreisen massiver Widerstand. In der Folge wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse und mehrere Standesinitiativen eingereicht, welche im Tenor allesamt eine grössere Flexibilität bei der Ausscheidung der Gewässerräume verlangten.

Vor diesem Hintergrund stimmte dann der Ständerat am 16. März 2015 der Kommissionsmotion der UREK-SR 15.3001 zu, welche den Bundesrat "beauftragt, die Gewässerschutzverordnung und sämtliche Richtlinien dahingehend anzupassen, dass die Kantone für die Festlegung der Gewässerräume nach Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes den maximal möglichen Handlungsspielraum erhalten", um den lokalen Gegebenheiten besser Rechnung tragen zu können. Der Nationalrat hat seinerseits diese Motion am 23. September 2015 mit 96 zu 68 Stimmen angenommen.

Die Motion ist insofern bemerkenswert, als sie über die Verordnung den Kantonen den grösstmöglichen Handlungsspielraum einräumen will. Damit wird der seinerzeitige Kompromiss zwischen den Fischern, den Nichtregierungsorganisationen und dem Parlament respektiert, indem Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes unverändert bleiben soll. Die Arbeiten für die Anpassung der Verordnung laufen derzeit. Dabei vorgesehen ist beispielsweise die Möglichkeit, auf die Festlegung von Gewässerräumen bei sehr kleinen Gewässern zu verzichten. Die Vernehmlassungsfrist lief am 15. September 2016 ab.

So weit ein kurzer und unvollständiger Rückblick zum Thema Gewässerräume.

Ich komme damit zum heute traktandierten Geschäft 13.455, zur parlamentarischen Initiative Parmelin. Diese verlangt eine Anpassung von Artikel 36a Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes, wonach der Bundesrat den Kantonen die Aufgabe übertragen soll, die Breite der Gewässerräume unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten festlegen zu können. Die entsprechende Kompetenz würde also vom Bund an die Kantone gehen.

Die UREK-NR hat dieser parlamentarischen Initiative am 28. Oktober 2014 Folge gegeben. Die UREK-SR gab ihr am 27. Oktober 2015 keine Folge. Infolge der entstandenen Differenz behandelte die UREK-NR die parlamentarische Initiative erneut, und zwar an ihrer Sitzung vom 17./18. Oktober 2016; das in Kenntnis der von beiden Räten angenommenen Motion 15.3001 und der diesbezüglich laufenden Arbeiten zur Anpassung der Gewässerschutzverordnung. Die UREK-NR anerkennt zwar die laufenden Bemühungen zur Verbesserung der heute unbefriedigenden Situation. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Meinung, dass man sich die Möglichkeit zur Revision des Gesetzes offenhalten will, sollte denn die Anpassung der Verordnung nicht zufriedenstellend ausfallen.

Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Minderheit Jans beantragt, ihr keine Folge zu geben. Sie ist - Sie haben es gehört - zusammengefasst gesagt der Meinung, dass dem Anliegen mit der Motion 15.3001 Genüge getan ist.

Namens der klaren Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.