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Rickli Natalie · Nationalrat · 2016-12-01

Rickli Natalie · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-01

Wortprotokoll

Wenn Sie meine parlamentarische Initiative gelesen haben und sich gefragt haben, wo genau der Unterschied zum geltenden Recht liegt, weil es auf den ersten Blick nur eine kleine Änderung ist, dann kann ich Ihnen sagen, dass diese Änderung in der Praxis einiges bewirken würde. Heute heisst es in Artikel 64a StGB: "Der Täter wird aus der Verwahrung ... bedingt entlassen, sobald zu erwarten ist, dass er sich in der Freiheit bewährt." Ich möchte dies [PAGE 1960] ändern. Ich will, dass ein Täter erst dann aus der Verwahrung entlassen werden darf, wenn praktisch sicher ist, dass er sich in der Freiheit bewährt. Ich bin der Meinung, dass die Gewährleistung der Sicherheit die oberste Aufgabe des Staates ist. Hier reden wir nicht von erstmaligen Straftätern, die eine kleine Straftat begangen haben, sondern von besonders gefährlichen Straftätern, die zum Schutze der Bevölkerung verwahrt werden. Heute sind nur etwa 140 Täter verwahrt; der Rest wird nach Artikel 59 therapiert. Ist die Frage, ob die erforderliche praktische Sicherheit vorliegt, nicht eindeutig zu beantworten, sollte, dieser Meinung bin ich, gelten: im Zweifel für die Sicherheit - also im Zweifel für den Schutz der Bevölkerung.

Die Minderheit argumentiert, man solle nicht wegen Einzelfällen das Gesetz ändern. Da bin ich eigentlich Ihrer Meinung. Leider handelt es sich hierbei nicht um Einzelfälle: Ein Viertel - und das dünkt mich eine krasse Zahl - der aus der Verwahrung entlassenen Straftäter wird rückfällig oder wieder straffällig. Das hat das Bundesamt für Justiz kürzlich auf einen Vorstoss (13.3978) von mir hin erhoben. Ich bin doch der Meinung: Verwahrte, die besonders gefährlich sind, soll man darum nicht einfach so wieder aus der Verwahrung entlassen. Das Beispiel, das ich nun aufführe, ist besonders krass; ich weiss, dass das nicht der Alltag ist. Aber dieser Straftäter hat 24 Frauen vergewaltigt, sexuell missbraucht. Er war verwahrt. Man hat ihm dann geglaubt, und man hat ihn wieder herausgelassen. Er hat - noch mit Fussfesseln - drei weitere Frauen missbraucht. Man wollte ihn lebenslänglich verwahren, das wurde aber zurückgewiesen. Heute ist er verwahrt.

Wir dürfen nicht zulassen, dass solche brutalen und gefährlichen Straftäter wieder leichtfertig aus der Verwahrung entlassen werden. Darum bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben, wie das auch die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen getan hat.