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Berset Alain · Bundesrat · 2016-12-05

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2016-12-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat die Absicht, möglichst rasch für die vom EGMR-Urteil betroffenen Versicherungsträger eine gesetzliche Grundlage für Observationen als Massnahme gegen den Versicherungsmissbrauch zu schaffen. Ein Vorschlag zur Schaffung einer einheitlichen Regelung für sämtliche Sozialversicherungen soll im Rahmen der ATSG-Revision Anfang des Jahres 2017 in die Vernehmlassung geschickt werden. Am 8. November 2016 hat die SGK-SR ihrerseits beschlossen, eine Kommissionsinitiative für einen Observationsartikel zu starten. Es obliegt danach dem Parlament, über das Verfahren zu entscheiden.

Der EGMR hat entschieden, dass die gesetzlichen Grundlagen für Observationen im Unfallversicherungsgesetz nicht ausreichend sind. Für die IV, die sich für solche Massnahmen auf eine gesetzliche Grundlage stützen kann, sieht der Bundesrat keinen Grund, von Observationsmassnahmen abzusehen. Der Bundesrat wird im ATSG eine gesetzliche Grundlage vorschlagen, die den Anforderungen der EMRK entspricht. Schliesslich ist eine Observation eine von verschiedenen möglichen Massnahmen, Versicherungsmissbrauch aufzudecken. Auch wenn einige Versicherungsträger zurzeit keine gesetzliche Grundlage für Observationen haben, steht ihnen nach wie vor ein breites Instrumentarium zur Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs zur Verfügung, sodass durch das Urteil des EGMR dem Missbrauch nicht Tür und Tor geöffnet wurde.