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Ettlin Erich · Ständerat · 2016-12-05

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-12-05

Wortprotokoll

Ich werde Ihnen einen Teil des WBF vorstellen, Kollegin Fetz wird dann vor allem zum SBFI sprechen.

Eine Vorbemerkung zum neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung: Wir haben dieses mit der Leitung des WBF angeschaut und festgestellt, dass vor allem die Zielsetzungen für die Leistungsgruppen etwas zu detailliert gesetzt wurden, vielfach sind die Ziele nicht unbedingt anforderungsgerecht oder werden im nächsten Jahr aus anderen Gründen nicht mehr erforderlich sein. Hier haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass man ruhig einen pragmatischen Weg gehen darf.

Nun aber zum Budget des WBF: Das WBF weist für das nächste Jahr einen Gesamtaufwand von 12,75 Milliarden Franken aus. Das entspricht einer Zunahme um 3,58 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für die nächsten Jahre ist ein umfangreiches Programm garantiert: Schwerpunkte des Departementes werden die Agrarpolitik 2018-2021, die Weiterentwicklung des Netzes von Freihandelsabkommen, die BFI-Botschaft 2017-2020, Horizon 2020, Erasmus sowie die internationale Zusammenarbeit sein, wobei man sich unter anderem an der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung orientiert. Von den Ausgaben des WBF entfallen 91,5 Prozent auf Beiträge an Dritte; es handelt sich somit um ein typisches Durchlaufdepartement. Dabei beträgt der Anteil von Bildung und Forschung rund 56 Prozent, jener von Landwirtschaft und Ernährung 26 Prozent und der Anteil der übrigen Aufgabengebiete etwa 10 Prozent.

Zum Generalsekretariat des WBF: Der Gesamtaufwand beträgt 2,66 Milliarden Franken, was einer Zunahme um 2,3 Prozent entspricht. Darin enthalten sind rund 2,3 Milliarden Franken für die Kredite an die ETH; darüber wird Frau Kollegin Fetz informieren. Der ausgewiesene Mehraufwand von 12,68 Prozent im Globalbudget ist auf eine haushaltneutrale Verschiebung von Informatiksachmitteln zwischen dem Globalbudget des Generalsekretariates und dem departementalen Ressourcenpool zurückzuführen. Es geht also nicht um einen realen Mehraufwand. Seit 2016 beziehen die Verwaltungseinheiten des WBF ihre Bürokommunikationsdienstleistungen und -leistungen direkt vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation. Bei der Preisüberwachung besteht eine hohe personelle Belastung. Sie hat zunehmend auch aufwendigere Fälle zu behandeln, vor allem im Gesundheitsbereich. Das Projekt Gever betrifft das Generalsekretariat natürlich stark, kann aber jetzt gestartet werden. Die Umsetzung dieses Projekts wird in Zukunft angegangen.

Beim Budget des Generalsekretariates beantragt Ihre Finanzkommission eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrages an den ETH-Bereich um 40 Millionen Franken; wie gesagt, wird Frau Fetz darüber informieren. Der Antrag der Finanzkommission für diese Budgetposition beläuft sich somit auf 2,353 Milliarden Franken.

Zum Staatssekretariat für Wirtschaft: Die wichtigsten Positionen hier sind der Beitrag des Bundes an die Arbeitslosenversicherung und an die Entwicklungszusammenarbeit. Der Gesamtaufwand beträgt 1,575 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme um 27,68 Prozent, wobei darin 374 Millionen Franken für die Umwandlung des Bundesdarlehens an den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (Sifem) in Aktienkapital enthalten ist. Auch darauf wird Kollegin Fetz näher eingehen. Der Transferaufwand des Staatssekretariates für Wirtschaft teilt sich in stark gebundene Ausgaben, 47 Prozent für die ALV, 7 Prozent für den Beitrag an die EU-Erweiterung, und in schwach gebundene Ausgaben, 29 Prozent für die wirtschaftliche Zusammenarbeit, 12 Prozent für die Standortförderung, auf.

Bezüglich der Beiträge an die EU-Erweiterung kann gesagt werden, dass die Zahlungsspitze ins Jahr 2016 fiel und nun ein starker Rückgang erfolgen wird. Der OECD-Beitrag steigt um 10,3 Prozent. Dies ist auf neue Berechnungen zur wirtschaftlichen Stärke der Schweiz und zur Mindestquote kleinerer Staaten zurückzuführen. Im Bereich des Seco wird ein Nachtragskredit von 733 000 Franken für das World Economic Forum beantragt. Begründet wird dies durch verstärkte Sicherheitsvorkehrungen für das Jahrestreffen 2016 nach den Attentaten im Ausland. Die Finanzkommission hat diesem Nachtragskredit zugestimmt.

Zum Bundesamt für Landwirtschaft (BLW): Hier beträgt der Gesamtaufwand 3,587 Milliarden Franken. Dies entspricht [PAGE 985] einer Abnahme um 2,64 Prozent. Zu den Vorhaben für das nächste Jahr gehören unter anderem die Botschaft zur Ablösung des "Schoggi-Gesetzes", die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2018-2021 sowie die Umsetzung des Swissness-Ausführungsrechts. Das Globalbudget sinkt gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Prozent. Drei volle Stellen sowie drei Praktikumsstellen werden nicht wieder besetzt. Rund 80 Prozent der Gesamtausgaben machen die Direktzahlungen an die Landwirtschaft aus. Diese sollen nächstes Jahr um zirka 60 Millionen Franken und ab 2019 um weitere 9 Millionen Franken reduziert werden, wie dies im Stabilisierungsprogramm vorgesehen ist. Dabei sind ab 2017 jährliche Versorgungssicherheitsbeiträge von 1,056 Milliarden Franken vorgesehen. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Kürzung um 40 Millionen Franken. Die Wirkung dieser Beiträge wird vom BLW evaluiert. Die Ergebnisse sollten Ende 2017 vorliegen. Die Biodiversitätsbeiträge werden bei 400 Millionen Franken stabilisiert. Mehrbeteiligungen an Programmen sollen durch gezielte Kürzung der Beiträge für die Flächen mit Qualitätsstufe I finanziert werden.

Die Subkommission, die mit dem BLW gesprochen hat, wurde auch über die Einkommen in der Landwirtschaft informiert. Diese haben sich unterschiedlich entwickelt und haben vor allem bei den Milchproduzenten von 2015 auf 2016 tatsächlich abgenommen. Langfristig gibt es aber sogar Einkommenszunahmen. Betriebszusammenlegungen müssten eigentlich die Einkommen verbessern. Es wird allerdings zu stark investiert. Die Zahl der Betriebe nimmt jährlich um 1,2 bis 2 Prozent ab, die Fläche wegen der Umwandlung in Bauland um 0,3 Prozent. Somit wächst die Fläche pro Betrieb um 1,5 Prozent pro Jahr. Die Skalenerträge können aber nicht richtig verwirklicht werden, sodass sich die Einkommen noch nicht verbessert haben.

Im Jahr 2015 erhielt jeder Betrieb durchschnittlich 55 000 Franken an Direktzahlungen. Bei 35 Betrieben kam die Begrenzung von 70 000 Franken pro Standardarbeitskraft zur Anwendung. Rund 420 Betriebe haben insgesamt mehr als 200 000 Franken erhalten. Die Finanzkommission beantragt bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft, auf die Kürzung um 61,8 Millionen Franken zu verzichten und den budgetierten Betrag somit auf 2,8 Milliarden Franken zu erhöhen. Weitere Anträge liegen in diesem Bereich nicht vor.

Ein Antrag auf Erhöhung bei der Qualitäts- und Absatzförderung wurde in der Subkommission zurückgezogen. Denn es wurde uns aufgezeigt, dass die budgetierten 67,5 Millionen Franken gar nie voll ausgeschöpft worden sind, sodass eine Erhöhung keinen Sinn ergäbe.

Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Dessen Budget reduziert sich um 5,75 Prozent auf 8,2 Millionen Franken. Es ist eine Analyse zur Verwundbarkeit durch Cyberrisiken vorgenommen worden. Die Umsetzung der Ergebnisse ist in Arbeit. In Angriff genommen wird auch die Umsetzung einer Bedarfsanalyse zur Pflichtlagerernährung.

Zu Agroscope: Der budgetierte Gesamtaufwand beträgt 191 Millionen Franken. Der Ertrag wird um 16 Prozent auf 23,1 Millionen Franken gesteigert. Im Rahmen einer Umstrukturierung sind vier Institute aufgelöst und zehn neue Einheiten gebildet worden. Dies ist nicht ganz ohne Nebengeräusche abgelaufen. Im Thurgau ist ein Agroscope-Betrieb vom Kanton übernommen worden. Es mussten deshalb durch Agroscope auch Entlassungen vorgenommen werden.

Zur Wettbewerbskommission: Der Aufwand nimmt nächstes Jahr um 3 Prozent ab. Die Schätzung des Ertrags ist schwierig, weil dieser von der Durchsetzung verhängter Bussen abhängt. Das Verhängen von Bussen ist nicht das Ziel der Wettbewerbskommission, aber es fallen trotzdem Einnahmen daraus an. Es sind momentan mehrere grosse Fälle vor Bundesgericht hängig.

Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Seit 2001 gibt es keine neuen Verpflichtungen mehr. Aber die bestehenden Programme laufen noch bis zu dreissig Jahren. Wir haben uns über die Auswirkung der Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" informieren lassen. Solche ergeben sich vor allem bei den Vorkaufsrechten gegenüber den Gemeinden und den SBB. Die Initiative verlangt, dass sich 10 Prozent der neugebauten Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befinden müssen. Heute liegt dieser Wert erst bei 4 Prozent.

Zur Vollzugsstelle für den Zivildienst: Hier wird die Abgabepflicht für die Einsatzbetriebe angepasst. Neu fliessen 5 Franken pro Tag und Zivildienstleistenden an die Vollzugsstelle und nicht mehr an den Zivildienstleistenden selbst. Dadurch erhöhen sich die Erträge, steigt der Kostendeckungsgrad und sinkt die Attraktivität des Zivildienstes. Grosse Auswirkungen wird ab 2018 auch die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee haben, weil die Verkürzung der Dienstdauer in der Armee auch im Zivildienst zu einer Verkürzung führt, was Entlassungen zur Folge hat.

Wir haben auch nach den Wettbewerbsverzerrungen gefragt, die durch die Hilfestellung der "Zivis" bei Betrieben stattfinden könnten. Es liegen keine vor, weil die Einsatzbetriebe ja nie sicher damit rechnen können, dass ihnen Zivildienstleistende zugeteilt werden, und sie sich für die Erledigung von Daueraufgaben somit anderweitig umsehen müssen. Es sind auch keine Klagen hängig, mit denen irgendwie geltend gemacht würde, dass Wettbewerbsverzerrungen vorliegen. Für das Jahr 2017 sind 1,917 Millionen Diensttage geplant. Die Nettokosten pro Diensttag fallen aufgrund des neuen Entschädigungsmodells von Fr. 5.70 auf Fr. 1.40. Der Kostendeckungsgrad steigt auf über 90 Prozent. Das Ziel sind aber 100 Prozent.

Zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle habe ich keine Bemerkungen, da haben sich keine grossen Veränderungen ergeben.

Zum Information Service Center WBF: Dieses betreibt im Auftrag von Leistungsbezügern Anwendungen, Dienste und Systeme im IT-Bereich. Gerade auch der Betrieb der Gever-Anwendungen wird von diesem Center übernommen. Es sind hier 1288 Server sowie 151 Fachanwendungen in Betrieb.

Zusammenfassend beantragt Ihnen Ihre Kommission Zustimmung zum Budget 2017 mit den Ausnahmen, die ich erwähnt habe. Bei den "Direktzahlungen Landwirtschaft" beantragt die Finanzkommission eine um etwa 61 Millionen Franken erhöhte Budgetposition. Wir beantragen auch Zustimmung zum Nachtrag II zum Voranschlag 2016, soweit das WBF davon betroffen ist.