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Müller Philipp · Ständerat · 2016-12-05

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-05

Wortprotokoll

Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Der Aufwand im Globalbudget setzt sich aus Personalaufwand, 67 Prozent, IKT-Aufwand, 10 Prozent, sowie übrigem Sach- und Betriebsaufwand zusammen. Der Aufwand im Globalbudget nimmt im Vergleich zum Voranschlag 2016 aufgrund des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 sowie aufgrund von Verschiebungen auf Einzelkredite im Eigenbereich ab. Die Begründung des Antrages der Minderheit Germann, einerseits zum Funktionsaufwand der Zollverwaltung, andererseits zum "Schoggi-Gesetz", wird noch von Herrn Germann selbst oder allenfalls von jemand anderem vorgetragen.

Hier haben wir auch zwei Anträge auf Nachtragskredite vorliegen. Ein Nachtragskredit von 6,6 Millionen Franken basiert auf der Berechnung des Anteils der Schweiz an Frontex; er wird hier mit 3,59 Prozent beziffert. Als Hauptgrund wird eine Verzögerung der Angaben vonseiten Frontex angegeben. Dann haben wir es noch mit einem Nachtragskredit von 2,1 Millionen Franken im Bereich "Informatik Sachaufwand" zu tun. Hier geht es um die Ausrüstung von Angehörigen des Grenzwachtkorps mit Smartphones. Bei der Budgetierung blieb unberücksichtigt, dass Smartphones seit 2016 nicht mehr als herkömmliche Bürotechnik, sondern als IKT-Hardware gelten.

Zum Informatiksteuerungsorgan des Bundes: Das Wachstum im Voranschlag 2017 gegenüber dem Voranschlag 2016 beträgt 17 Millionen Franken, wovon der grösste Teil auf haushaltneutrale Strukturveränderungen zurückzuführen ist. Es gibt hier eine Kreditübertragung von 18,73 Millionen Franken. Es sind insbesondere drei bundesweite Projekte betroffen, bei denen Fristverlängerungen nötig waren. Die entsprechenden Kredite werden deshalb übertragen. Bei allen Programmen ist sichergestellt, dass der Gesamtkreditrahmen eingehalten wird.

Als Letztes zum Bundesamt für Informatik und Telekommunikation: Die IKT-Leistungserbringer müssen ihre Leistungen zu kostendeckenden Preisen anbieten. Den Leistungsbezügern werden gemäss Verrechnungspreiskonzept die vollen Kosten für die Leistungserbringung verrechnet. Der Voranschlag 2017 zeigt nur einen Teil der effektiv zu erwartenden Aufwände und Erträge im Voranschlagsjahr 2017 wie auch in der Periode des integrierten Aufgaben- und Finanzplans 2018-2020. Im Voranschlag sind erst die bereits laufenden und mit den Leistungsbezügern vereinbarten Projekte enthalten.

Ansonsten habe ich nichts weiter zu bemerken.