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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-12-05

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-05

Wortprotokoll

Die Diskussion, die Herr Hösli mit seinem Minderheitsantrag anstösst, ist tatsächlich von grundsätzlicher Bedeutung; das kann man sagen. Gehen wir zurück zum Ausgangspunkt, zur Schuldenbremse in der Verfassung: Damals hat man im Finanzhaushaltgesetz die Möglichkeit der Ausserordentlichkeit vorgesehen. Insbesondere das Parlament argumentierte so und sagte, wenn etwas Ausserordentliches passiert, müssen wir die Kernaufgaben des Bundes erfüllen können, ohne zu viel sparen zu müssen. Deshalb wurde dieses Kriterium der Ausserordentlichkeit geschaffen.

Auf der Einnahmenseite sind es spezielle Positionen, die man nicht budgetieren kann: Eine Busse der Wettbewerbskommission wird dieses Jahr in der Rechnung auftauchen; auch eine Schlussabrechnung des Swissair-Konkurses ist eine ausserordentliche Einnahme. Das verbuchen wir auf einem Amortisationskonto, das inzwischen etwa 2,5 Milliarden Franken enthält. Wohlverstanden: Das ist nicht Geld, das auf der hohen Kante liegt; dieses Konto vermindert letztlich die Schulden.

Bei der damaligen Diskussion über das Finanzhaushaltgesetz sagte man, ausserordentliche Ausgaben könnten ausserhalb der Schuldenbremse über dieses Amortisationskonto verbucht werden. Wenn man in den Materialien nachschaut, sieht man, dass man damals von einem Betrag der Ausserordentlichkeit in der Höhe von etwa 350 Millionen Franken gesprochen hat. Das ist schon einige Zeit her, man kann heute also eine Grössenordnung von 400 Millionen Franken annehmen. Dieses Konstrukt baute man damals, und der Bundesrat stellt es jetzt in Rechnung.

Bei der Budgetierung im Juni gingen wir davon aus, dass wir Ende Jahr etwa 45 000 Asylbewerber haben werden. Damit hat auch diese grosse Kostensteigerung zu tun. Jetzt werden es glücklicherweise weniger Asylbewerber sein, aber die grundsätzliche Frage bleibt natürlich: Sollen solche ausserordentlichen Ausgaben, die sich beschränkt korrigieren lassen - der Bundesrat sitzt nicht am Schalter, kann aber gewisse Massnahmen treffen -, ausserordentlich und ausserhalb der Schuldenbremse verbucht werden oder nicht? Das ist die Grundsatzfrage. Der Bundesrat ist der Meinung, diese Ausgaben sollen ausserordentlich verbucht werden. Er erstellte dafür ein Modell und sagte, der Durchschnitt der letzten vier Jahre könne so abgerechnet werden. Diese Annahmen des Bundesrates lassen sich aufgrund der damaligen Diskussionen auch so rechtfertigen.

Wenn Sie dem Antrag der Minderheit Hösli folgen, hat das wohl so etwas wie eine Weichenstellung zur Folge. Das würde heissen, dass in Zukunft die Grenze, die Limite für die Ausserordentlichkeit ausserordentlich hoch gelegt würde. Es könnte natürlich dann auch heissen, dass Sie allenfalls sehr kurzfristig gezwungen wären, massive Einsparungen am Budget vorzunehmen. Das ist dann wieder die Crux, wenn wir kurzfristige Einsparungen vornehmen müssen; dann trifft es die ungebundenen Bereiche: Dann kommt die Bildung, die Sie jetzt aufgestockt haben, dann kommt die Landwirtschaft, die Sie aufgestockt haben, dann kommt die Armee, der Sie einen höheren Plafond geben wollen, und dann kommt die internationale Zusammenarbeit. In anderen Bereichen haben wir nur sehr beschränkte Möglichkeiten, um zu sparen.

Wenn wir jetzt von Ausgaben von 400 Millionen Franken sprechen, die nicht ausserordentlich sein sollen, können das in Zukunft auch 400 Millionen Franken plus sein. Dann geraten wir im Dezember oder irgendwann im Laufe des Jahres einfach miteinander in Schwierigkeiten, wenn so kurzfristig eingespart werden soll. Der Vorschlag des Bundesrates ist also nicht unvernünftig, weil er auch Ihnen Handlungsspielraum verschafft. Sie haben jetzt bei der Bildung aufgestockt, Sie haben bei der Landwirtschaft aufgestockt - wenn Sie die Sparmassnahmen dann beschlossen haben und nicht bereit sind, das ausserordentlich zu verbuchen, sind Ihnen die Hände gebunden. Das kann man wollen oder nicht, aber das sind eigentlich die Konsequenzen.

Es ist also eine grundsätzliche Frage, die Herr Hösli aufwirft und die man damals beim Finanzhaushaltgesetz so beantwortet hat, wie es Ihnen der Bundesrat jetzt vorschlägt. Dies hat - ich weiss nicht, ob man es so sagen kann - auch Nachteile; da teile ich die Befürchtungen von Herrn Hösli durchaus. An der Schuldenbremse zu rütteln ist gefährlich. Das sollten wir eigentlich bleibenlassen. Ich glaube, wir rütteln aber nicht an der Schuldenbremse, sondern schaffen mit dieser Ausserordentlichkeit etwas Handlungsspielraum. Das sind die Überlegungen, die dazu zu machen sind.

Es sind grundsätzlich beide Wege möglich; das ist tatsächlich so. Ich bin der Meinung, dass die Lösung des Bundesrates Ihnen als Parlamentariern, die Sie die Budgethoheit haben, eigentlich mehr Spielraum verschafft. Wenn Sie diesen Spielraum nicht haben wollen, müssen Sie dem Antrag der Minderheit Hösli zustimmen. Wenn Sie auch in Zukunft Kredite erhöhen wollen, wäre es wohl der Entwurf des Bundesrates, der den richtigen Weg aufzeigt.