Lexipedia

preparatory:AB 207753

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-05

Wortprotokoll

Aus Sicht des Bundesrates würden wir mit der Umsetzung dieses Anliegens die KMU noch einmal unterteilen, sozusagen in zwei Kategorien. Bei Start-ups - das ist das Gesprächsthema der letzten Monate und Jahre - ist es tatsächlich so, dass es zu einer zu hohen Vermögensbesteuerung kommen kann, insbesondere beim Verkauf, beim Handwechsel, weil die Berechnung des inneren Wertes dann zu Problemen führt. Hier sind wir mit den Kantonen im Gespräch. Wir haben vor einigen Wochen miteinander eine Arbeitsgruppe gegründet, weil es ja immer auch eine kantonale Sache ist, insbesondere die Frage der Start-ups anzuschauen. Dort scheint es tatsächlich so zu sein, dass die Situation überprüft werden muss, weil wir ja nicht junge, hoffnungsvolle Unternehmen sehr früh schröpfen möchten, sondern ihnen diesen Freiraum zur Entwicklung geben sollten.

Das Problem wird allerdings in den Kantonen unterschiedlich beurteilt. Wir haben jetzt diese Arbeitsgruppe gegründet und sollten bis Ende des ersten Halbjahres 2017 Resultate vorliegen haben, die wir mit der Finanzdirektorenkonferenz besprechen werden, damit wir allfällige Empfehlungen zuhanden der Kantone abgeben können. Allenfalls müssen wir dann im Steuerharmonisierungsgesetz etwas festlegen. Das betrifft die Start-ups. Man muss auch noch sagen, dass wir den Begriff Start-up einmal präzisieren müssen. Was ist eigentlich ein Start-up? Bis wann ist es in dieser Entwicklungsphase, und wie lange soll es allenfalls von eher günstigeren Konditionen profitieren können? Die Klärung dieser Fragen ist das Ziel der Arbeitsgruppe. Daran gehen wir, und da teilen wir Ihre Meinung.

In Bezug auf, ich würde einmal sagen, normale KMU haben wir nicht das Gefühl, dass unmittelbar Handlungsbedarf besteht. Es gibt aber auch hier unterschiedliche Bewertungen und Regelungen in den Kantonen. Ich gehe davon aus, dass wir, wenn wir schon den Bereich der Start-ups anschauen und diesen definieren, generell ein Auge auf sämtliche KMU haben. Dort würde ich Ihnen aber aufgrund der Aussagen der Kantone eigentlich keine Hoffnung machen, das heisst nicht die Hoffnung machen, dass wir dort etwas ändern werden. Denn da ist die Haltung der Steuerverwaltung und in den Kantonen der Finanzdirektoren eigentlich so, dass man in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf feststellt.

Ich würde Ihnen empfehlen, vielleicht einmal die Ergebnisse der Arbeitsgruppe der Kantone mit der Beurteilung der Start-ups und der Frage, was dort allenfalls zu tun ist, abzuwarten. Dann müssten Sie aus Ihrer Sicht noch einmal bestimmen, ob Sie immer noch Handlungsbedarf sehen oder nicht. Wir gehen davon aus, dass wir mit diesem Vorgehen einmal den Hauptbereich, der immer in der Öffentlichkeit diskutiert wird, analysieren, dass wir ihn auch mit den Kantonen besprechen können, besprechen müssen und dann sehen, wie wir allenfalls die Erkenntnisse im Steuerharmonisierungsgesetz umsetzen oder umsetzen können. Aber eine generelle Überprüfung der KMU diesbezüglich scheint aus unserer Sicht nicht notwendig zu sein. Das funktioniert, das ist auch so weit stabilisiert. Hingegen schauen wir uns den Bereich der Start-ups an.