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Germann Hannes · Ständerat · 2016-12-05

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-05

Wortprotokoll

Das ist der berühmte Dauerbrenner bei der Budgetberatung. Wir wissen es: Wir haben bis jetzt die Ausfuhrbeiträge an die verarbeitenden Unternehmen im Lebensmittelbereich ausgerichtet, und zwar, um das Rohstoffhandicap, das die Schweiz in diesen Bereichen hat, teilweise auszugleichen. Wir haben uns bis jetzt immer mehr oder weniger WTO-konform verhalten. Wir wollen das auch weiterhin tun, im Wissen darum, dass dieses System dann über kurz oder lang abgelöst werden soll.

Der Bundesrat strebt nun eine Verkürzung der von der WTO eingeräumten Übergangsfrist bis Ende 2018 an. Dementsprechend möchte er natürlich auch bei dieser Position hier kürzen. Aber wir wissen, dass es sich bei dieser WTO-Auslegung nicht um ein Gesetz oder einen Vertrag handelt, sondern es ist ein sogenanntes Soft Law. Es ist also rechtlich keine verbindliche Verpflichtung enthalten.

Rechtlich ausschlaggebend ist nach wie vor die WTO-Obergrenze für die Schweiz für solche Beiträge. Sie bewegt sich bei 114,9 Millionen Franken, und der Bundesrat möchte ja dieses Handicap zu 85 Prozent ausgleichen respektive auf 85 Prozent des Handicaps hinuntergehen. Das würde dann eben diese 94,6 Millionen Franken geben, wie sie im Nationalrat vorgeschlagen und auch verabschiedet worden sind. Allerdings ist das jetzt noch nicht gültig. Ich beantrage Ihnen hier, auch diesem Beschluss des Nationalrates zu folgen.

Einfach noch zum Argument, das immer wieder kommt, man subventioniere hier Nestlé und die anderen Grossen: Natürlich ist Nestlé ein grosser Verarbeiter. Emmi ist auch ein grosser Verarbeiter. Aber letztlich geht es natürlich darum, dass diese Industriebetriebe statt ausländische Milch oder ausländisches Getreide eben das Schweizer Produkt verwenden. Wir haben schliesslich auch mit der Swissness-Vorlage die Marke Schweiz gestärkt, und insofern ist es nichts als konsequent, wenn wir auch versuchen, hier dieses Handicap mindestens teilweise wettzumachen.

Ich ersuche Sie wirklich, hier diesem Minderheitsantrag zu folgen. Er lässt sich mit den WTO-Regeln vereinbaren. Es handelt sich um eine sinnvolle Sache für die Förderung der einheimischen Produkte. Wichtig ist natürlich auch die Verarbeitung in diesem Land. Es sind aber keine Subventionen an die Industriebetriebe, sondern es sind vergünstigte Produkte. Dies dient indirekt natürlich der Landwirtschaft. So muss man das sehen. Es spielt eigentlich keine Rolle, an welchen Verarbeiter diese Beiträge gehen, ob nun Nestlé den grössten Anteil hat, während viele andere kleinere Anteile haben. Es ist vielmehr wichtig, dass dieses System funktioniert.

Es handelt sich also, wie gesagt, nicht um eine Subventionierung von Unternehmen. Es ist aus meiner Sicht ein Gebot der Stunde, hier Kontinuität zu wahren, bis der Bundesrat das Ablöseregime verabschiedet hat. Dann werden wir sehen, wie es nachher aussieht. Es ist klar, dass ein Ende dieser Beiträge in Sicht ist. Solange wir den rechtlichen Spielraum dazu haben, sollten wir ihn ausnützen. Im Moment ist von einer Übergangsfrist bis Ende 2020 die Rede.

Nützen wir den Spielraum also aus, und sprechen wir hier den höheren Beitrag. Mir ist es einfach lieber - und es ist auch ehrlicher -, wenn wir das im Budget festlegen, im Wissen darum, dass es sonst zu einem Nachtragskredit führt. Darauf wird dann der Bundesrat oder möglicherweise auch die Mehrheit verweisen. Mir ist es aber lieber, wenn man das jetzt gleich festlegt und nicht nachher die Schuldenbremse und alles, was wir noch ritzen können, via Nachtragskredit einfach aushebelt. Wir haben gute Gründe, hier bei der bewährten Praxis der vergangenen Jahre zu bleiben.