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Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-12-05

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-05

Wortprotokoll

Wenn Sie die Verfassung anschauen, dann sehen Sie: Es gibt am Anfang, nach der Präambel, einen Katalog allgemeiner Bestimmungen. Dort ist unter anderem das Föderalismusprinzip festgelegt, es werden die Kantone aufgezählt, es wird das Subsidiaritätsprinzip festgelegt, und es wird eben die Beachtung des Bundesrechts und des Völkerrechts vorgeschrieben. Sie können nicht mit einer Detailbestimmung weit hinten, mit Artikel 121a, diese allgemeine Bestimmung aufheben. Sie können im Privatrecht auch nicht den Gutglaubensschutz in den Einleitungstiteln des ZGB beispielsweise mit einer Detailbestimmung im Sachenrecht aufheben. Das geht nicht. Da müssen Sie zuerst die allgemeine Bestimmung abändern bzw. hier eben das Völkerrecht.