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Vogler Karl · Nationalrat · 2016-12-05

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-12-05

Wortprotokoll

Vor Kurzem, am 20. November 2016, begingen wir den Internationalen Tag der Kinderrechte, dies in Erinnerung an die Verabschiedung der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes, die Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989, aber auch im Bewusstsein, dass Millionen von Kindern weltweit auch heute Unrecht geschieht, dass Kinder offener oder versteckter Gewalt ausgeliefert sind und sie deshalb eines besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge bedürfen.

Die Kinderrechtskonvention ist mit fast 200 Vertragsstaaten das meistratifizierte Uno-Menschenrechtsabkommen überhaupt. Zur Kinderrechtskonvention kamen im Jahre 2000 zwei Fakultativprotokolle hinzu, das eine - Sie haben es gehört - betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und das andere betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. [PAGE 2025] Beide Fakultativprotokolle wie auch die Kinderrechtskonvention wurden von der Schweiz ratifiziert. Das dritte, heute zur Debatte stehende Fakultativprotokoll, dasjenige zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren, wurde von der Uno-Generalversammlung am 19. Dezember 2011 verabschiedet und trat am 14. April 2014 in Kraft.

Im Sommer 2012 verlangte unsere Kollegin Viola Amherd die Ratifikation dieses dritten Fakultativprotokolls. Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat nahmen die Motion 12.3623 in der Folge deutlich an. In seiner Botschaft vom 11. Dezember 2015 beantragte denn auch der Bundesrat die Genehmigung des Protokolls.

Dieses Protokoll ist ausschliesslich prozeduraler Natur und beinhaltet keine materiellen Rechtsbestimmungen. Zudem bedarf es keiner Umsetzungsbestimmungen im nationalen Recht. Von daher geht man davon aus, dass die Genehmigung des Protokolls auch keine finanziellen Folgen für Bund und Kantone nach sich ziehen wird.

Unabhängig davon ist das Protokoll als Ergänzung zur Kinderrechtskonvention aber wesentlich. Es sieht, Sie haben es gehört, drei Kontrollverfahren vor, nämlich nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges ein individuelles Mitteilungsverfahren, weiter ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren und schliesslich ein Untersuchungsverfahren.

Warum soll die Schweiz diesem Fakultativprotokoll beitreten? Die Kinderrechtskonvention ist, ich habe es gesagt, Ausdruck davon, dass Kinder besonderer Fürsorge und eines besonderen Schutzes bedürfen. Dazu gehört auch, wie es die Konvention ausdrücklich sagt, der rechtliche Schutz des Kindes. Das dritte Protokoll trägt diesem Anliegen Rechnung. Es transportiert den Rechtsschutzanspruch auf die Ebene des Verfahrens und gibt diesem eine besondere Bedeutung. Der Umstand, dass das Kind seine Rechte vor einer internationalen Instanz geltend machen kann, ist Ausdruck davon, dass das Kind als Akteur in seinen eigenen Angelegenheiten ernst zu nehmen ist, aber auch Ausdruck davon, dass die Kinderrechtskonvention in der Praxis zu stärken ist.

Der Beitritt der Schweiz zum Fakultativprotokoll reiht sich ein in die gute Tradition unseres Landes, sich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte einzusetzen. Er stärkt zudem die Glaubwürdigkeit der Schweiz in ihrem Engagement für die Rechte und das Wohlergehen der Kinder und der Jugendlichen.

Namens der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, in Erfüllung der Motion Amherd 12.3623 auf das Geschäft einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.