Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-03-05
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-05
Wortprotokoll
Es geht hier um die Koordination der Aussenbeziehungen innerhalb der Bundesversammlung, insbesondere zwischen den beiden Räten. Hierfür soll ein besonderes Gremium zuständig sein, in dem sowohl die Spitzen der Räte als auch die Aussenpolitischen Kommissionen vertreten sein sollen. So lautet der unbestrittene Grundsatz. Die Meinungen zwischen dem Nationalrat und unserer Kommission gehen nun aber auseinander in der Frage, wie dieses koordinierende Gremium zusammengesetzt sein soll. Der Nationalrat hat sich für die Koordinationskonferenz ausgesprochen. Diese besteht aus den Büros beider Räte im Vollbestand, und hinzu kommen die Präsidenten der beiden APK. So sieht es Artikel 37 Absatz 5 gemäss Beschluss des Nationalrates vor. Das ergibt ein Gremium von zwei Dutzend Personen, was viel zu viel ist. Denn ein solches Gremium ist nicht mehr effizient, es ist viel zu schwerfällig. Wir haben am 15. Februar 2002 eine Koordinationssitzung in dieser Zusammensetzung durchgeführt. Sie verlief nicht befriedigend, vor allem für die nicht spezifisch im Bereich der Aussenpolitik engagierten Büromitglieder. Denn zu diskutieren, zu koordinieren und zu regeln gab es eine ganze Menge grösserer, aber auch kleinerer Dinge, für die es keines so grossen Gremiums bedarf.
Ihre APK schlägt Ihnen nun eine wesentlich schlankere Lösung vor: Wir streichen Artikel 37 Absatz 5 und schaffen einen neuen Artikel 37a. Leider war es zeitlich nicht mehr möglich, den neuen Antrag noch in die SPK einzubringen, da diese ihre Arbeit bereits abgeschlossen hatte. Aber da die sieben Mitglieder, die sowohl Mitglied der APK als auch der SPK sind, dort ohnehin die Mehrheit gestellt hätten, betrachten wir unseren Antrag - de facto zumindest - auch als repräsentativ für die SPK. Herr Präsident, ich denke, Sie sehen es auch so!
Noch kurz zum Inhalt: Im von uns vorgeschlagenen Gremium sind nebst den beiden Ratspräsidenten nur noch solche Funktionsträger vertreten, die effektiv mit Aussenpolitik beschäftigt sind. Das sind die beiden Präsidenten der APK sowie die Präsidenten der Delegationen bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, bei der OSZE, bei der Efta/EP, bei der Interparlamentarischen Union und bei der parlamentarischen Versammlung der Frankophonie. Es sind also, im Gegensatz zu den zwei Dutzend Personen gemäss Beschluss des Nationalrates, nur noch neun Personen. Die Aufgaben sind die gleichen, sie sind in Absatz 2 Buchstabe a erwähnt. Neu aufgenommen haben wir Absatz 2 Buchstabe b, in dem expressis verbis geregelt ist, wer für den Entscheid über die Teilnahme von Ratsmitgliedern an internationalen Konferenzen zuständig ist. Alles in allem ist es eine schlanke und effiziente Lösung, der Sie hoffentlich Ihre Zustimmung nicht versagen.