Dettling Marcel · Nationalrat · 2016-12-06
Dettling Marcel · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-06
Wortprotokoll
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat das Gentechnikgesetz an zwei Sitzungstagen behandelt, am 20. Oktober und am 17. November dieses Jahres. Da es ein Gesetz mit weitreichenden Auswirkungen auf die Natur, die Umwelt, aber auch die Forschung ist, haben wir zahlreiche Anhörungen durchgeführt. So wurden wichtige Leute aus der Forschung, der Wissenschaft und der Landwirtschaft auf Herz und Nieren geprüft und angehört.
Worum geht es heute überhaupt in dieser Vorlage? Zwei Themen prägen diese Vorlage schwerwiegend. Auf der einen Seite geht es um die Frage, ob in der Schweiz künftig der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in speziellen Gebieten und unter gewissen Auflagen erlaubt sein soll. Auf der anderen Seite geht es um den Zeitpunkt, auf den das von der Bevölkerung 2005 beschlossene Moratorium aufgehoben wird. Dies sind die zwei Hauptbestandteile dieser Vorlage.
Zum ersten Hauptteil, der Frage der Koexistenz, gilt es Folgendes festzuhalten: Der Bundesrat möchte in seiner Vorlage die Möglichkeit schaffen, künftig in speziell ausgeschiedenen Gebieten, sogenannten GVO-Anbaugebieten, Koexistenzen zu erlauben. In diesen Gebieten soll es dann möglich sein, GVO-Kulturen anzubauen. Bereits 2005, also kurz nach der Volksabstimmung über das GVO-Moratorium, schickte der Bundesrat die Koexistenz-Verordnung in die Vernehmlassung. Da die Ergebnisse jedoch kontrovers ausfielen, hat der Bundesrat diese Verordnung bis zum Vorliegen der Ergebnisse des NFP 59 sistiert. Das NFP 59 wurde im September 2013 abgeschlossen. In der Folge hat der Bundesrat die Koexistenzregelung erneut an die Hand genommen.
Eine deutliche Mehrheit der Kommission will von der geplanten Einführung der Koexistenz aber nichts wissen, dies aus verschiedenen Gründen: Zum einen wird ein massiver Aufbau einer zusätzlichen Bürokratie, eines Bürokratiemonsters, erwartet. Die ganzen neuen Regelungen betreffend Anbaugebiete, Isolationsabstände usw. führen zu grossen Kontrollen. Zudem wird die Eigentumsgarantie massiv eingeschränkt, indem z. B. ein Landwirt gezwungen werden kann, auf einer gewissen Parzelle, die im Anbaugebiet liegt, GVO anzupflanzen.
Zum andern erhärtete sich im Rahmen der Diskussion der Verdacht, dass mit der vom Bundesrat beantragten Regelung der Koexistenz eine ungewollte Auskreuzung zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und herkömmlichen Pflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Das heisst, trotz massiver administrativer Massnahmen sowie Sicherheitsabständen usw. kann eine ungewollte Vermischung nicht ausgeschlossen werden. Da wir hier schlussendlich an der Natur herumschrauben, ist es absolut wichtig, dafür zu sorgen, dass es keine ungewollten Vermischungen zwischen gentechnisch veränderten und herkömmlichen Pflanzen gibt.
Aus diesen Gründen strich die Mehrheit der Kommission die Regelung der Koexistenz aus dem Entwurf. Eine Minderheit unterstützt das Vorgehen des Bundesrates; sie unterstützt die Meinung des Bundesrates, wonach die Koexistenz für die Schweiz unabdingbar sei. Schlussendlich strich die Kommission die Koexistenzregelung mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die Streichung der Koexistenzregelung bedeutet kein Technologieverbot. Die Forschung im GVO-Bereich ist nach wie vor erlaubt und wurde von der Kommission sogar gestärkt. Bei Artikel 14 Absatz 3 kam die Kommission der Forschung massiv entgegen, indem neu Rahmenbewilligungen für Reihenversuche innerhalb eines besonders geschützten Areals erlaubt werden. Mit 13 zu 12 Stimmen stimmte die Kommission dem entsprechenden Antrag zu.
Die zweitwichtigste Bestimmung der Vorlage ist Artikel 37a: In Artikel 37a wird das Moratorium geregelt. Nachdem das Volk 2005 das Moratorium angenommen hatte, verlängerte das Parlament das Moratorium am 10. März 2010 und am 5. Dezember 2012 bereits zweimal. Das geltende Recht gilt bis zum 31. Dezember 2017. Nun beantragt der Bundesrat, das Moratorium sei nochmals zu verlängern, und zwar bis zum 31. Dezember 2021. Die Mehrheit der Kommission hat genug von den ständigen Verlängerungen. Sie beantragt deshalb, neu eine Einschränkung des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen ins Gesetz zu schreiben. Die Mehrheit der Kommission möchte hier eine unnötige Bürokratie abbauen. Denn bis anhin haben wir im Schnitt alle vier Jahre die ganze Verwaltung bemüht, die Kommission mit diesem Thema beschäftigt und schlussendlich den ganzen Rat hier in Trab gehalten. Letztlich haben wir den ganzen Apparat beschäftigt.
Seit 2005 wird regelmässig behauptet, man stehe kurz vor einer Sensation, quasi vor dem Durchbruch. Das Gegenteil ist der Fall: Je länger, je mehr ziehen sich die Staaten vom GVO-Anbau zurück. Die Bevölkerung ist gegenüber dem Spiel mit der Natur nach wie vor skeptisch. Deshalb ist eine Mehrheit der WBK-NR der Meinung, dass man das Parlament nicht mehr alle vier Jahre mit diesem Thema bemühen sollte. Falls es bei den GVO zu bahnbrechenden Neuigkeiten kommt, kann der umgekehrte politische Weg eingeschlagen werden. Wenn es in diesem Bereich wirklich sensationelle Ergebnisse gibt, wird das Parlament diesen Bereich in Zukunft in diesem Gesetz wieder ändern.
Eine Minderheit der WBK-NR möchte dem Bundesrat folgen und in vier Jahren wiederum eine Auslegeordnung machen. Eine zweite Minderheit möchte das Ganze gar beschleunigen: Am 1. Januar 2018 sollen demnach bereits Bewilligungen für das Inverkehrbringen erteilt werden.
Sie sehen, wir haben hier eine ganze Palette zur Auswahl. Die eine Variante möchte den Anbau von GVO in gut einem Jahr erlauben; die zweite Variante möchte dies erst ab dem 31. Dezember 2021 tun; die Mehrheit der Kommission möchte eine unbefristete Einschränkung bei der Inverkehrbringung von GVO-Pflanzen erreichen. Sie haben nun die Wahl.
Im Namen der Mehrheit der Kommission empfehle ich Ihnen, den Anträgen der Mehrheit der WBK-NR zu folgen.