Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-12-06
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-12-06
Wortprotokoll
Die WBK Ihres Rates hat die Motion 15.4016, "Zeltplätze der Jugendorganisationen. Bessere Rahmenbedingungen", am 7. November 2016 vorberaten. Diese Motion wurde vom Nationalrat am 20. September dieses Jahres mit 113 zu 69 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Die WBK-SR beantragt Ihnen einstimmig, die Motion abzulehnen.
Das Anliegen der Motion ist sympathisch und auf den ersten Blick eine gute Möglichkeit, allenfalls nicht mehr genutzte Schiess- und Übungsplätze des VBS den Jugendorganisationen für ihre Zeltlager zur Verfügung zu stellen, das heisst, dafür zu sorgen, dass diese von Jugendorganisationen erworben werden können. Auch der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme das Anliegen der Jugendorganisationen. Er hat heute schon den nötigen Spielraum, um solche Organisationen gebührend zu berücksichtigen. Unsere Kommission hat sich im Rahmen der Vorberatung über die rechtliche Situation beim Verkauf und Eigentumswechsel von nicht mehr benötigten Armeeimmobilien und Grundstücken im Besitz der Eidgenossenschaft informieren lassen. Von einer Änderung wären insbesondere das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht sowie die Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes betroffen. Diese Flächen dürfen nicht in einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile aufgeteilt werden. Es gibt also ein sogenanntes Realteilungsverbot. Ein Kauf hat für Erwerber, die den Boden nicht landwirtschaftlich nutzen, erhebliche Einschränkungen zur Folge. Temporäre Nutzungen sind aber möglich. Auch sprachen wir über die Erfahrungen betreffend die Zusammenarbeit des VBS mit den Jugendorganisationen bezüglich des Vermietens von Armeeimmobilien, die als sehr positiv beschrieben wurden.
Ich möchte betonen, dass unsere Kommission die wertvolle und unbestritten wichtige Arbeit der zahlreichen Jugendorganisationen in unserem Land ausdrücklich anerkennt und diese auch schätzt. Sie sieht, dass die Organisation und Durchführung von Zeltlagern zunehmend eine Herausforderung darstellt. Die Kommission ist aber der Ansicht, dass beim Verkauf von nicht mehr benötigten Schiess- und Übungsplätzen der Armee eine Bevorzugung von Jugendorganisationen anderen gegenüber problematisch wäre. Eine Umsetzung der Motion wäre also äusserst schwierig. Zudem darf die Frage gestellt werden, ob und wie gut sich die infrage kommenden Grundstücke als Plätze für das Durchführen von solchen Zeltlagern eignen würden.
Zusammenfassend beantragt Ihnen die Kommission aus den obgenannten Gründen einstimmig, diese Motion abzulehnen.