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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-06

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat Ihnen das Geschäft jetzt sehr detailliert ausgeführt. Das Uno-Transparenzübereinkommen betrifft Streitigkeiten im Zusammenhang mit Investitionen im Ausland. Das Übereinkommen dehnt die Transparenzregeln der Uncitral aus, und zwar auf bereits bestehende Investitionsschutzabkommen. Damit werden auch Schiedsverfahren gestützt auf bestehende Investitionsschutzabkommen weitgehend - ich sage: weitgehend - der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit wird auch ein politisches Anliegen umgesetzt. Wie Herr Ständerat Bischof auch erwähnt hat, gab es wachsende Kritik daran, dass bei Investitionsschutzabkommen respektive bei den entsprechenden Schiedsverfahren jegliche Transparenz fehlt. Auch die Schweiz hat sich deshalb hier engagiert. Der Bundesrat sieht jetzt diese Transparenzregeln der Uncitral als Mittel zur Förderung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht im Investor-Staat-Schiedsverfahren.

Ich würde gerne eine kurze politische Würdigung vornehmen: Das Transparenzübereinkommen hat, so denke ich, auch unabhängig vom Ratifikationsprozess ein wichtiges Signal gesetzt. Mit diesem Übereinkommen ist es nämlich gelungen, einen weltweiten Standard zu setzen. Transparenz wird jetzt auch dank diesem Abkommen bei jeder Staatsvertragsverhandlung zur Investor-Staat-Streitbeilegung zwingend ein Diskussionsthema sein. Dem Bundesrat ist es zudem ein grosses Anliegen, dass die Schweiz genau diese Dynamik aktiv mitträgt. Es ist uns allen klar, warum diese Transparenz gewisse Leute stört. Sie stört dort, wo man eben kein Interesse hat zu sehen, was der Staat, allenfalls auch in einem Schiedsverfahren, abmacht. Wenn noch ein bisschen Korruption im Umfeld stattfinden sollte, dann, das ist allen klar, kann hier Transparenz gerade auch in Gaststaaten dienlich sein, um Korruption möglichst zu verhindern oder bekämpfen zu können.

Die Frage, wie rasch sich dieses Transparenzübereinkommen jetzt verbreiten wird - das hat der Kommissionssprecher ebenfalls gesagt -, wurde in Ihrer Kommission zu Recht auch angesprochen. Das ist heute noch offen. Das Übereinkommen bietet relativ grosszügige Vorbehaltsmöglichkeiten. Man kann das aus Sicht des Grundanliegens der Transparenz natürlich bedauern; es wird sicher dann davon auch Gebrauch gemacht. In den Vorbehaltsmöglichkeiten spiegeln sich aber halt einfach die Realitäten des Verhandlungsprozesses, nämlich die bedeutenden Widerstände, es wurde erwähnt, von Staaten, die eben keine transparenzfreundliche Tradition kennen und die Transparenz auch in Zukunft nicht wollen.

Es galt also bei diesem Abkommen, Transparenz versus Akzeptanz abzuwägen. Bei diesem Übereinkommen ist ein realistischer Mittelweg geglückt. Man hätte weiter gehen können, aber auch weniger weit. Dieses Abkommen setzt einen glaubwürdigen weltweiten Transparenzstandard und ist trotzdem noch flexibel genug, um auch - das ist jetzt sehr diplomatisch ausgedrückt - Rechtssystemen mit weniger Erfahrung im Bereich Transparenz entgegenzukommen. Wir wollen ja ein Abkommen, das dann auch unterstützt wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, wie bereits Ihr Kommissionssprecher, auf die Vorlage einzutreten und Ihre Kommission zu unterstützen.