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Stöckli Hans · Ständerat · 2016-12-06

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-06

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frage der Revisionsstelle. Bisher hat die Eidgenössische Finanzkontrolle diese Aufgabe übernommen und das tadellos gemacht. Es gab nie irgendwelche Bemerkungen oder Beschwerden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle war auch in der Lage, die äusserst komplexen Aufgaben zu erledigen und auch die internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie ist auch in der Lage und gewillt, diese Aufgabe weiterhin zu übernehmen.

Der Bundesrat ist nach einer Vernehmlassung, die mehrheitlich eigentlich eine andere Lösung wollte, zu Recht, finde ich, bei der Idee geblieben, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle auch in der künftigen, neuen Struktur die Revisionsstelle sein sollte. Wir müssen ja eine Organisation mit dieser sehr wichtigen Aufgabe betrauen, die dazu in der Lage und die fähig ist, aber auch - das ist wichtig - unsere Vorschriften einhält, auch was die Compliance anbelangt.

Die Mehrheitslösung scheint mir etwas schwierig zu sein, weil sie, entgegen der üblichen Praxis, der strategischen Führung der Unternehmung selbst die Wahl überlässt, wen sie als Revisionsstelle wählen will. Dass in einer Aktiengesellschaft der Verwaltungsrat selbst bestimmt, wer die Revision vornehmen soll, ist etwas, was man sich ja kaum vorstellen könnte. Wenn Sie die Eidgenössische Finanzkontrolle nicht mehr mit dieser Aufgabe betrauen wollen, dann müsste zumindest der Bundesrat mit der Wahl der Revisionsstelle beauftragt werden.

Ich meine aber, dass es sehr gute Gründe gibt, nach wie vor die Eidgenössische Finanzkontrolle mit dieser Aufgabe zu betrauen, umso mehr, als wir auch als Parlamentarier, als Vertreter der Geschäftsprüfungskommission und insbesondere der Finanzdelegation eine gut eingespielte, funktionierende Aufgabenverteilung haben. [GZ]

Ich stelle den Antrag, dass man hier dem Bundesrat folgt. [PAGE 1017]