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AB 208223

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-06

Wortprotokoll

Seit 2005, als Resultat einer erfolgreichen Volksinitiative, existiert in der Schweiz ein Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen. Dieses wurde zweimal verlängert, läuft nun aus und soll um weitere vier Jahre verlängert werden. Der Bundesrat schlägt zudem einen gesetzlichen Rahmen vor, der eine kontrollierte Einführung von gentechnisch veränderten Organismen ermöglicht und gleichzeitig einen hohen Schutz herkömmlicher Kulturen sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleisten soll. Er schlägt vor, GVO-Kulturen nur in speziell geschaffenen GVO-Anbaugebieten zuzulassen.

Ich nehme es vorweg: Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und befürwortet grossmehrheitlich ein weiteres befristetes Moratorium bis 2021. Gegenüber der vorgesehenen Koexistenzregelung und den GVO-Anbaugebieten hegen wir jedoch grosse Vorbehalte und lehnen sie zum heutigen Zeitpunkt grossmehrheitlich aus folgenden Gründen ab:

Wie erwähnt wurde das Moratorium schon zweimal verlängert. Die seitherige Ausgangslage zeigt sich unverändert, wenn nicht gar zum Nachteil gentechnisch veränderter Organismen. So hat die vom Bund erst kürzlich durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse keinen nennenswerten Nutzen, aber verhältnismässig hohe Kosten ergeben. Es erweist sich nämlich als unklar, ob der GVO-Anbau in der Landwirtschaft wegen der unsicheren Produktivitätsgewinne, wegen der kleinräumigen Struktur, der Kosten der Koexistenz und der Massnahmen zur Trennung der Warenflüsse überhaupt lohnenswert ist. Auch Haftungsrisiken bestehen. Beim GVO-Anbau ist zudem sozioökonomisch mit nur geringer Akzeptanz zu rechnen. Verschiedene runde Tische ergaben immer dasselbe Resultat: Zahlreiche Kantone sowie Produzenten und Konsumenten opponieren gegen den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in der Schweiz. Die Mehrheit der Bevölkerung hegt zudem immer noch Zweifel [PAGE 2042] bezüglich der Gesundheits- und Umweltverträglichkeit von GVO-Anbau. Auch wenn diese Zweifel nicht berechtigt sind, wird diese Mehrheit keine GVO-Produkte konsumieren wollen. Ein schlechter Absatz würde aber für die Produzenten logischerweise einen nur geringen Erlös bedeuten, wohingegen die Kosten für Produktion und Verarbeitung aufgrund der Koexistenz und der Massnahmen zur Trennung der Warenflüsse höher sind als beim konventionellen Anbau.

Generell lässt sich also sagen, dass Aufwand und Ertrag in einem schlechten Verhältnis zueinander stehen. Während in der EU praktisch alle Staaten ein GVO-Verbot kennen, würde die Schweiz das Label "GVO-frei" verlieren. Bei Bioprodukten, Christian Wasserfallen, ist das anders. Deren Anbau hat keine Konsequenzen für die Schweiz. Wenn man bedenkt, dass der Bundesrat gemäss Botschaft zudem pro Jahr nur gerade mit einem bis fünf Gesuchen für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen rechnet, ist es auch da fraglich, ob sich das lohnt. Ohne Not würden wir gegenüber der grossen Mehrheit der EU-Länder einen weiteren Wettbewerbsnachteil in Kauf nehmen.

Die Schweizer Landwirtschaft wird zudem als zu kleinräumig für die Realisierung der Koexistenz erachtet. Nicht verwunderlich, dass heute 90 Prozent des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen in nur fünf Ländern stattfinden, nämlich in den USA, Brasilien, Argentinien, Indien und Kanada. Dass die Topografie, die Grösse und Weite, dort eine ganz andere ist als in der Schweiz, brauche ich nicht weiter auszuführen. Auch die Produktionseinheiten haben eine andere Dimension. Farmen von 2000 Hektaren bilden die Regel. Der Aufwand, der in der Schweiz betrieben werden müsste, um eine Vermischung von GVO-freien und anderen Gebieten zu verhindern, wäre enorm, sofern dies überhaupt erfolgreich getan werden könnte.

Es stellt sich schon die Frage, warum zwingend etwas eingeführt werden soll, das zum heutigen Zeitpunkt kaum einer will, das hohe Kosten und einen geringen Nutzen generiert und auf dem Markt schwerlich Abnehmer finden wird. Es käme auch niemandem in den Sinn, freiwillig und ohne Not in einem vegetarischen Restaurant plötzlich Fleischgerichte anzubieten, und dies auch noch zu höheren Preisen als für die vegetarischen Gerichte.

Bei dieser Gentechnikgesetz-Änderung handelt es sich nicht in erster Linie um eine Frage der Wissenschaft, sondern um eine Frage der Gesellschaft. Diese ist heute nicht bereit für den Anbau und den Konsum gentechnisch veränderter Organismen. Sie will das schlicht nicht. Es ist uns aber sehr wichtig, dass der Verzicht auf die Koexistenz kein Hindernis für die Forschung und die Wissenschaft darstellt. In den Protected Sites sollen Forschende weiterhin ihre Versuche durchführen und hoffentlich auch Erfolge verbuchen können. Wir unterstützen die Forschungsarbeiten in den Protected Sites klar. Ein unbefristetes Moratorium lehnen wir ab. Wir wehren uns gegen die Einführung eines Verbots durch die Hintertür. Ein unbefristetes Moratorium wäre zudem ein ganz schlechtes Signal an die Forschung, welche dann wohl auch Arbeitsplätze ins Ausland abziehen würde. Ich werde mich dazu zu einem späteren Zeitpunkt weiter äussern.

Ich fasse zusammen: Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Wir lehnen die Koexistenzregelung sowie die Schaffung von GVO-Anbaugebieten grossmehrheitlich ab, unterstützen aber im Sinne des Forschungs- und Innovationsstandortes Schweiz das bis 2021 befristete Moratorium.