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Minder Thomas · Ständerat · 2016-12-06

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-06

Wortprotokoll

"La Suisse remplit les exigences du protocole additionnel parce qu'elle est en quelque sorte la championne de l'autonomie locale." So hat es die Vertreterin der Verwaltung in der Motivation für die Unterzeichnung dieses Zusatzprotokolls aus Sicht des Bundesrates erläutert. Wir sind in der Tat nicht nur Weltmeister in Sachen direkter Demokratie im Allgemeinen, sondern insbesondere auch auf lokaler Ebene.

Der Bundesrat möchte, dass die Schweiz als Vorreiterin ein positives Signal setzt und damit auch andere Staaten motiviert, mehr lokale Demokratie zu wagen. Ich kann mich diesem Ziel nur anschliessen. Nichtsdestotrotz, gerade im Musterland Schweiz ist die lokale Demokratie seit einigen Jahren da und dort leider in Gefahr. Stichworte sind die Grossfusion im Kanton Glarus oder Projekte wie die Fusionierung und damit Abschaffung aller 25 Gemeinden im Freiburger Greyerzerbezirk. Es gibt übrigens auch in meinem Kanton eine hirngespinstige Idee - man kann es nicht anders bezeichnen -, eine Idee des Schaffhauser Regierungsrates, der kürzlich aus dem Kanton eine Einheitsgemeinde machen wollte, ohne Bezirke und damit ohne jegliche lokale Demokratie. Wir müssen uns also durchaus fragen, ob es vielleicht nicht doch irgendwo Grenzen gibt, wo die politischen Einheiten dermassen gross werden, dass dann nicht mehr von lokaler Demokratie gesprochen werden kann.

Ich bin ein grosser Befürworter des Föderalismus, der Subsidiarität und einer Politik vom Volk zum Establishment. Ich wollte eigentlich sagen "von unten nach oben", doch in einer Demokratie muss es heissen "von oben nach unten", weil bei uns bekanntlich das Volk der Chef ist. Aber diese Zielsetzung, die Entscheidungen stets auf der tiefstmöglichen Staatsebene zu fällen, kann nur funktionieren, wenn es dieses Gefäss überhaupt noch gibt. Genau das ist die Idee dieses Protokolls.

Wir haben es gehört, das Zusatzprotokoll ist nicht direkt anwendbar, dies an die Adresse aller Zweifler. Es wird also wie gehabt dem Verfassunggeber in der Schweiz und vor allem den Kantonen anheimgestellt, die konkrete Ausgestaltung der lokalen Demokratie auf kommunaler Ebene zu formulieren. "Nicht direkt anwendbar" heisst aber nicht "wirkungslos". Die Mitgliedstaaten müssen Vorkehrungen treffen, damit die kommunale Demokratie lebt. Die Schweiz erfüllt diese Forderungen längstens, spätestens seit 1848, teilweise aber auch schon früher. Ich möchte, dass dies auch in Zukunft der Fall ist.

Ich habe durchaus Verständnis für kritische Stimmen. Jene sind hier deshalb vorsichtig, weil sie glauben, dass das Zusatzprotokoll ein Ausländerstimmrecht aufoktroyieren könnte. Diese Befürchtungen können jedoch sehr gut widerlegt werden, wenn man sich den genauen Wortlaut des Zusatzprotokolls vor Augen hält. Artikel 1 Absatz 4.1 besagt: Jede Vertragspartei anerkennt durch Gesetz - durch Gesetz! - das Recht ihrer Staatsangehörigen, als Wählerinnen und Wähler oder als Kandidatinnen und Kandidaten an der Wahl teilzunehmen. Es geht also nicht um Einwohner, sondern um Staatsangehörige. Der Folgeabsatz 4.2 erwähnt dann implizit tatsächlich ein weiter gehendes Stimmrecht, sei es etwa für Jugendliche oder eben für ausländische Bürger. Doch das Zusatzprotokoll verlangt deren Mitwirkung nur in Fällen, "in denen die Vertragspartei dies im Einklang mit ihrer eigenen verfassungsmässigen Ordnung beschliesst".

Zwei weitere Argumente, die diese Befürchtungen bezüglich des Ausländerstimmrechts ausräumen, seien ebenfalls erwähnt. Es gibt ein anderes Protokoll, das hier nicht zur Debatte steht, das tatsächlich ein Ausländerstimmrecht fordert, das Übereinkommen Nr. 144 über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben. Dies zeigt, dass es spezifisch für das Ausländerstimmrecht ein separates Protokoll gibt und dieses somit mit dem hier debattierten Zusatzprotokoll nichts zu tun hat, mit ihm nicht zu vergleichen ist.

Schliesslich, für den Notfall, stünde uns immer noch Artikel 6 offen: Das Protokoll ist jederzeit kündbar. Wenn wir wider Erwarten dereinst nicht mehr zufrieden sein sollten, so könnten wir es sofort aufkündigen. Dieser Punkt ist für mich nicht unwesentlich. Wäre es ein unkündbarer Vertrag, hätte ich damals nicht eine Motion zu diesem Thema eingereicht.

Ich hatte nämlich zu diesem Thema die Motion 14.3674 eingereicht, habe sie aber nach einer negativen Antwort des Bundesrates zurückgezogen. Umso erstaunter war ich, dass der Bundesrat eine Kehrtwende machte - heute bittet er uns um Zustimmung -, hatte er doch genau diese Forderung in seiner Antwort auf meine Motion noch vor Kurzem abgelehnt.

Ich empfehle Ihnen also, der Kommission, dem Bundesrat und der grossen Mehrheit der Kantone, die in der Vernehmlassung ebenfalls grünes Licht gegeben haben, zuzustimmen.