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preparatory:AB 208244

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-06

Wortprotokoll

Ich spreche zu den Rahmenbewilligungen für Reihenversuche in der Protected Site. Ich bitte Sie: Lehnen Sie den Mehrheitsantrag bei Artikel 14 Absatz 3 ab. Bis heute konnte mir noch niemand erklären, was mit "Reihenversuche" gemeint ist. Auch das Bafu rätselt. [PAGE 2049] Die Akademien der Wissenschaften Schweiz haben bei ihrer Anhörung diese Gesetzesbestimmung vorgeschlagen. Doch obschon niemand wusste, was der Begriff "Reihenversuche" bedeutet und was die Akademien damit überhaupt beabsichtigen, wurde die Bestimmung von der Mehrheit gutgeheissen. Als Agronomin verstehe ich unter "Reihenversuche" identische Versuche mit der gleichen Sorte, dem gleichen veränderten Gen und der gleichen Risikobeurteilung. Gemäss Bafu können für solche Versuche bereits heute Rahmenbewilligungen nach Artikel 19 Absatz 5 der Freisetzungsverordnung erteilt werden. Mit "Reihenversuche" muss also etwas anderes gemeint sein. In der Kommissionssitzung konnte diese Frage nicht geklärt werden. Ich bitte jetzt Bundesrätin Doris Leuthard, zuhanden des Amtlichen Bulletins genau zu definieren, was unter dem Begriff "Reihenversuche" zu verstehen ist.

Die Protected Site scheint in der Tendenz zum Versuchslabor Europas zu werden. Europaweit wurden 2009 noch über hundert GVO-Versuche bewilligt. Seither ging diese Zahl wegen Protesten der Bevölkerung zurück. In Deutschland hat es seit 2013 keinen einzigen Versuch mehr gegeben. In der ganzen EU wurden im Jahr 2016 nur noch sieben neue Versuche bewilligt. Die meisten internationalen Unternehmen haben den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen innerhalb Europas aufgegeben. Der Freisetzungsversuch in der Protected Site von Agroscope im Jahr 2015 mit cisgenen Kartoffeln stammt aus einem niederländischen Forschungsprogramm. Auch der neulich ausgesäte gentechnisch veränderte Winterweizen ist ein Produkt aus dem Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung.

Die Protected Site ist eine sehr teure Einrichtung. Ursprünglich wurde sie über den ETH-Forschungskredit finanziert. Heute wird das Geld stillschweigend dem ohnehin knappen Agroscope-Budget entnommen. Werden bei Agroscope immer mehr Gentech-Sorten auf der überaus teuren Protected Site getestet, fehlt dieses Geld für die konventionelle Schweizer Sortenzüchtung. Das kann nicht im Interesse der Schweizer Landwirtschaft sein.

Artikel 14 Absatz 3 ist unnötig, und die Absicht der Antragsteller ist unklar. Reihenversuche sind bereits nach dem bestehenden Gesetz möglich. Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Streichungsantrag der Minderheit zu, und bleiben Sie beim geltenden Recht.

Zu Herrn Wasserfallen und betreffend die Bürokratie möchte ich sagen, dass er ganz vieles nicht begriffen hat. Wenn mit dem Biolabel die Produktionslinien getrennt werden, dann wird eben dafür gezahlt, dass die Bioprodukte ausgelabelt werden können. Was Sie jetzt mit der Koexistenzregelung erreichen wollen, ist aber ein Verschmutzungsrecht. Wenn die normale, konventionelle Landwirtschaft weiterhin gentechfrei produzieren will, dann müsste sie die Kosten tragen. Das heisst, Sie verteuern die konventionelle Landwirtschaft, indem Sie für die Gentechnologie ein Verschmutzungsrecht fordern. Das lehne ich ganz dezidiert ab.

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