preparatory:AB 208274
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-12-06
Wortprotokoll
Vor uns liegt der Bundesbeschluss über die Genehmigung des sogenannten Uno-Transparenzübereinkommens. Um es vorwegzunehmen: Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf das Geschäft einzutreten und ihm zuzustimmen.
Das Geschäft hat für die Schweizer Volkswirtschaft eine erhebliche Bedeutung. Die Schweiz ist zwar ein kleines Land, ist aber eine der grossen Kapital exportierenden Nationen dieser Welt. Entsprechend wichtig ist dann auch die Frage des Schutzes dieser Investitionen im Ausland. Deshalb schliesst die Schweiz sogenannte Investitionsschutzabkommen ab. Gegenwärtig haben wir 113 solche Abkommen. Aber auch in Freihandelsabkommen, etwa mit Japan oder Singapur, jüngst mit Südkorea, und in anderen Verträgen schliesst die Schweiz Investitionsschutzklauseln ab. Die Uno zählt heute weltweit etwa dreitausend bilaterale Investitionsschutzabkommen. Die meisten dieser Abkommen sehen für die Streitbeilegung einen sogenannten Investor-Staat-Schiedsmechanismus vor. Das heisst, ein Schiedsgericht, das von beiden Seiten eingesetzt wird, ist zuständig, um entsprechende Streitigkeiten zu lösen. Die Schweiz hat das auch so mit anderen Ländern vereinbart, nämlich in 93 der 113 Investitionsschutzabkommen, also in der Regel.
Diese Investitionsschutzabkommen haben nun in letzter Zeit international Fragen aufgeworfen, insbesondere Fragen betreffend die Haftung oder sonstige Schadenersatzpflichten des Gastlandes, etwa in Fällen von Enteignungen oder unfairer Behandlung eines Investors. In diesen Fällen besteht natürlich nicht nur das Interesse des Investitionslandes und des Investors, also typischerweise der Schweiz, an einer korrekten Behandlung, sondern es besteht auch ein gewisses öffentliches Interesse im Gastland an den entsprechenden Verfahren. [PAGE 1028]
Kritik ist nun von Gastländerseite an diesen Schiedsgerichtsbarkeiten aufgekommen, indem die fehlende Transparenz gerügt wurde. Tatsächlich ist es so, dass Schiedsgerichtsverfahren in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Uno-Kommission für internationales Handelsrecht (Uncitral) hat nun ein Transparenzreglement erarbeitet. Dieses Transparenzreglement, das multilateral gilt, sieht vor, dass die Verfahren bei Investor-Staat-Streitigkeiten gemäss der Uncitral-Schiedsordnung transparent ausgetragen werden sollen. "Transparent" heisst, dass die Öffentlichkeit Zugang zu allen wesentlichen Schriftstücken des Verfahrens bekommen soll, insbesondere auch zu den Rechtsschriften der Parteien, zu den Expertengutachten, zu den Zeugenaussagen und natürlich zu den Entscheidungen und Verfügungen des Schiedsgerichtes. Der Zugang und die Aufschaltung dieser Dokumente sollen auf der Website des Uno-Generalsekretariats erfolgen.
Geschäftsgeheimnisse - das sieht das Transparenzreglement dann auch vor - sollen gewahrt werden. Investoren sollen also das Recht haben, die Schwärzung von Teilen in den Schriftstücken zu verlangen, die Geschäftsgeheimnisse verletzen würden.
Das Reglement, das ich jetzt umschrieben habe, ist am 1. April 2014 in Kraft getreten. Auch die Schweiz hat zum Beispiel im jüngsten Investitionsschutzabkommen mit Georgien das Reglement integriert. Nun stellt sich die Frage: Was gilt für Streitigkeiten, für Schiedsverfahren, die sich nicht auf neue, sondern auf bestehende Investitionsschutzabkommen stützen, die abgeschlossen wurden, bevor das Uncitral-Transparenzreglement in Kraft getreten ist? Es wäre schwer vorstellbar, wenn für alle geltenden bilateralen Investitionsschutzabkommen - weltweit sind es etwa dreitausend - jetzt Neuverhandlungen stattfinden müssten. Der Bundesrat beantragt uns daher, das mit der Unterzeichnung des vorliegenden Transparenzübereinkommens zu regeln. Konkret würde das heissen, dass es den ratifizierenden Staaten ermöglicht wird, das Transparenzreglement auch auf Streitigkeiten auszudehnen, die aus bereits bestehenden Investitionsschutzabkommen hervorgehen.
Die Kommission ist zwar einstimmig auf das Geschäft eingetreten und beantragt Ihnen Zustimmung zum Abkommen, aber die Diskussion war doch einigermassen kontrovers. In der Kommission ist in Erwägung gezogen worden, dass durch das Abkommen und durch die Transparenz wahrscheinlich die Schiedsverfahren weltweit eher verlangsamt und verteuert werden. Das muss hingenommen werden, wenn der Transparenz auch rückwirkend zugestimmt werden soll. Auch ist eingewendet worden, dass in Schiedsgerichtsverfahren Diskretion oft ein Erfolgsmodell ist. Ohne Diskretion könnten Verfahren schwieriger werden. Wenn Schiedsgerichtsverfahren öffentlich sind, könnte dies insbesondere auch dazu führen, dass eine niederschwellige Konfliktbeilegung schwieriger wird. Trotzdem - und das hat in der Kommission überwogen - ist das Anliegen der Transparenz, das ursprünglich vor allem aus den Gastländern kam, auch aus der Sicht der betroffenen Investoren, der betroffenen Wirtschaftsbranchen, stärker zu gewichten.
Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit der Schweiz und der schweizerischen Investoren als Verhandlungspartner, dass wir uns nicht gegen Transparenz wehren. Im europäischen Umfeld kommen ohnehin Schiedsgerichtsverfahren sehr selten zur Anwendung. In der Regel sind entsprechende Verfahren zwischen Industrienationen und Schwellen- oder Entwicklungsländern zu verzeichnen. Hier ist nun erstaunlich, dass erst 17 Staaten das Abkommen unterzeichnet haben, und zwar ausschliesslich Staaten der nördlichen Halbkugel. Die Frage stellt sich, ob die 113 Staaten, mit denen wir Investitionsschutzabkommen haben, das Abkommen auch unterzeichnen und ratifizieren werden. Sonst wird das Abkommen toter Buchstabe bleiben.
Es ist auch festzustellen, dass entgegen dem, was ich am Anfang sagte, erstaunlicherweise die Gastländer häufig gar kein grosses Interesse an Transparenz haben. So haben wir etwa in Verhandlungen mit Indien festgestellt, dass dort eine natürliche Abneigung dagegen besteht, staatliche Prozesse, also auch Genehmigungsprozesse, offenzulegen. Das widerspricht eigentlich der Intention, Transparenz zugunsten der Schwellenländer einzuführen. Wir haben gemerkt, dass dort dieser Wunsch aufseiten der Investitionspartner gar nicht immer vorhanden ist.
Dennoch, wegen des überwiegenden Bedürfnisses nach Glaubwürdigkeit, auch in der Investitionsbranche, beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.