Lexipedia

Strahm Rudolf · Nationalrat · 2000-03-13

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-13

Wortprotokoll

Ich beantrage, im Anhang zum Heilmittelgesetz das Patentgesetz zu ändern, um ein Problem zu beheben, das erst nach der Kommissionsberatung aufgetaucht ist.

Es handelt sich um das gleiche Problem, das Frau Meier-Schatz jetzt aufgeworfen hat. Wir haben aber unterschiedliche Konzepte. Frau Meier-Schatz möchte das Kartellgesetz ändern, um den Bundesgerichtsentscheid zu "heilen", und ich möchte das Patentgesetz ändern, was eine etwas breitere Wirkung hat. Ich gebe zu, dass ich mir selber noch nicht im Klaren bin, welche Lösung dann wirklich die intelligentere ist.

Aber ich möchte jetzt erklären, um was es geht. Wir haben uns letzte Woche in Artikel 14 Absatz 2 mit sehr knappem Mehr für die Parallelimporte entschieden. Einige Kolleginnen und Kollegen haben das mit grosser Erleichterung quittiert. Aber ich muss Ihnen sagen, dass die konkrete Wirkung unseres Entscheides im Moment bescheiden ist, weil nämlich die Parallelimporte nur gerade bei den nicht patentierten bzw. bei jenen Produkten zulässig werden, deren Patente schon abgelaufen sind.

Bei allen Produkten, bei denen das Patent läuft, haben wir leider durch den Bundesgerichtsentscheid vom Dezember 1999 eine zusätzliche Behinderung. Es handelt sich um den so genannten Entscheid Kodak/Jumbo Markt. Das Bundesgericht hat zum grossen Erstaunen aller Wettbewerber, zum Erstaunen der Wettbewerbskommission, auch zum Erstaunen der ganzen Professorenschaft, entschieden, dass der Jumbo Markt Zürich, der bis jetzt Kodak-Filme aus England importiert hat, diese nicht mehr importieren darf. Dies, weil die Kodak-Vertriebsstelle Schweiz nun das Patent der Kodak International SA geltend macht und sagt: Wir haben das Patentrecht für den Markt Schweiz, und wir können die Distribution als Monopolist in der Schweiz betreiben.

Dieses Urteil ist sehr weit tragend, es gilt nicht nur für die Heilmittel, sondern auch für sehr viele andere Produkte, die unter dem Patentschutz stehen: für Computerprogramme, für Computerspiele, für Autoersatzteile und für viele andere Konsumgüter von grossen Konzernen.

Würde diese Praxis Fuss fassen, wäre das nichts anderes als eine staatlich verordnete Distributionspolitik in der Schweiz. Wir müssen auf gesetzgeberischem Weg aktiv werden; das Bundesgericht selber sagte, es schliesse eine gesetzgeberische Lücke. Ich füge an, dass das Bundesgericht politisch entschieden hat.

Wir müssen zwischen der Schweiz und der EU unterscheiden. Die EU hat keine nationale, sondern eine regionale Erschöpfung der Patente, d. h., in der EU sind Parallelimporte unter den 15 Ländern zulässig, nur gegen aussen ist dies nicht der Fall.

Zudem haben wir in der Schweiz einen Markt, der lediglich 7 Millionen Menschen umfasst. Meistens haben die grossen internationalen Konzerne einen einzigen Distributor in der Schweiz. Der kann aufgrund des Bundesgerichtsentscheides den schweizerischen Markt praktisch monopolisieren und die Hochpreisinsel Schweiz bewahren. In der EU mit 15 Ländern dagegen geht es um einen Markt, der 370 Millionen Menschen umfasst; dort ist eine solche Monopolstruktur gar nicht möglich. Deswegen müssen wir als Gesetzgeber reagieren.

Ich beantrage, dass wir dafür das Patentrecht ändern. Ich kann mir aber vorstellen, dass der Weg, den Frau Meier-Schatz aufzeigt - eine Ausnahme der Ausnahme im Kartellgesetz -, der Wettbewerbskommission die Möglichkeit geben könnte, solche materialgüterrechtlichen Monopolstrukturen wettbewerbsrechtlich zu brechen.

Es besteht Handlungsbedarf; nach Lektüre der Antwort auf die Interpellation Sommaruga glaube ich, dass auch der Bundesrat dies erkannt hat. Ich möchte von Frau Bundesrätin Dreifuss wissen, wie sie vorzugehen gedenkt, was der Bundesrat zu tun gedenkt. Ich stelle diese Frage, damit wir entscheiden können, wie wir vorgehen müssen, denn wir sind Erstrat, und der Ständerat könnte diesen Mangel auch noch beheben.