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Caroni Andrea · Ständerat · 2016-12-06

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-06

Wortprotokoll

Kollege Thomas Hefti hat die beiden Schwachstellen des Vorstosses offengelegt. Sie betreffen zum einen die Art von Bildern, die hier kriminalisiert werden soll, und zum andern die Handlung, die bestraft werden soll.

Zur Art von Bildern hat Kollege Hefti schon wörtlich aus der neuesten Bundesgerichtspraxis zitiert; diese konnte die Motionärin damals noch nicht kennen. Aus dieser Gerichtspraxis ergibt sich, dass der Pornografiebegriff in diesen Bereichen sehr, sehr weit gefasst wird und eigentlich - mit Ausnahme eines zufälligen Familienschnappschusses am Strand - schon so ziemlich alles erfasst. Ich habe mit der Motionärin einmal kurz darüber gesprochen, und sie hat mir gesagt, ihr eigentliches Anliegen sehe sie materiell weitgehend erfüllt. Ihr Problem sei, dass sich damals in diesem kanadischen Fall, den sie in der Motion erwähnte, offenbar die Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) materiell nicht zuständig empfand, weil sie das Bildmaterial nicht als Pornografie erachtete.

Nun haben wir diese neue bundesgerichtliche Rechtsprechung, die sagt, dass die meisten der zumindest heute denkbaren Fälle eben pornografischer Natur und damit strafbar sind. Ich gehe davon aus - vielleicht kann die Frau Bundesrätin das dann auch bestätigen -, dass sich die Kobik in der Praxis sicher an diesem verschärften Pornografiebegriff des Bundesgerichtes orientieren wird, sodass wir nicht extra eine Motion machen müssen, um die Kobik anzutreiben, und dann die Motion wieder abschreiben müssen, wie sich das die Motionärin vorstellt.

Der andere Aspekt ist eben der Handel oder der Konsum, also die Tätigkeit, die kriminalisiert werden soll. Wie der Minderheitssprecher erwähnte, spricht der Motionstext von "Handel", dann wird aber immer der Konsum erwähnt. Nun könnte man sich ja darauf einigen, dass man nur den gewerbsmässigen Handel meint. Das Problem in der Praxis ist, dass es den fast nicht gibt, weil diese Leute nämlich nicht gegen Geld handeln, da sie in Tauschbörsen aktiv sind. Also müsste man dann in der Umsetzung die Tätigkeit auf den Tausch ausdehnen, um überhaupt jemanden zu erwischen.

Wenn Sie nun einen Familienschnappschuss nehmen und das mit dem unentgeltlichen Austausch kombinieren, dann sind Sie bald in einem Bereich, in dem zumindest ich mich und vielleicht die meisten von Ihnen sich auf die eine oder andere Art und Weise auch strafbar machen. Ich gebe nämlich zu, solche Schnappschüsse von nackten Kindern schon hergestellt zu haben, schon konsumiert zu haben und schon verbreitet zu haben - nämlich das Bild meines Babys in der Badewanne im privaten Familienalbum. Ich glaube, wir können der Gefahr, dass wir hier eben plötzlich acht Millionen Menschen in diesem Land kriminalisieren, entgehen, indem wir zur Kenntnis nehmen, dass es eine strengere Praxis gibt und dass die Kobik ihr folgen wird.

Ein Gedanke kommt noch hinzu, der sollte die Motionärin und die Befürworter, denke ich, definitiv zuversichtlich stimmen, dass es gut kommt: Leute, die eine ganze Sammlung von solchen Bildern zu Hause haben, die nicht ihre Verwandten zeigen, sondern die sie aus pädophilen Interessen haben, werden nicht nur zufällige Strandschnappschüsse, sondern noch ganz andere Bilder haben. Darum finde ich die Anregung des früheren Leitenden Oberstaatsanwalts des Kantons Zürich, Andreas Brunner, die ich heute gelesen habe, noch gut: Leute, die solche Bilder haben, müssen wir dafür nicht bestrafen, denn solche Bilder haben fast alle, aber wenn wir sehen, dass jemand eine ganze Sammlung davon hat, dann nehmen wir das als Anfangsverdacht dafür, dass er weitere solche Bilder hat, die eben dann pornografisch sind. So werden Sie die Leute, die solche Bilder in pädophiler Absicht sammeln, erwischen. [GZ]

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion mit gutem Gewissen abzulehnen.