Janiak Claude · Ständerat · 2016-12-06
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-06
Wortprotokoll
Die Kollegen, die bereits gesprochen haben, haben eigentlich alles gesagt. In Zusammenhang mit diesem Vorstoss ist für mich einfach wieder einmal ersichtlich geworden, welch unerschütterlicher Glaube in das Strafrecht besteht. Man meint, man könne mit dem Strafrecht wirklich alle Probleme lösen. Am 3. Dezember hat - ich weiss nicht, ob Sie das gesehen haben - Herr Bundesrichter Oberholzer im "Tages-Anzeiger" einen Artikel verfasst. Falls Sie ihn noch nicht gesehen haben, empfehle ich Ihnen, ihn zu lesen. Offenbar war Kollege Caroni dabei, als er den entsprechenden Vortrag hielt. Der Titel lautet: "Die neue Lust am Strafen". Herr Oberholzer schreibt dort: "Der Aufstieg des Strafrechts zum gesellschaftspolitischen Allerweltsheilmittel lässt sich in Zahlen fassen: Zwischen der Verabschiedung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs Ende der Dreissigerjahre und der ersten Revision vergingen rund fünfzehn Jahre, danach dauerte es nochmals fast zwanzig Jahre bis zur nächsten Änderung. Die vorhandenen Instrumente schienen auszureichen, um den Einzelnen vor Übergriffen zu schützen und die soziale Ordnung zu wahren." Das ist ja letztlich die Hauptaufgabe des Strafrechts. "Doch ab den Achtzigerjahren war es vorbei mit der Ruhe. Ein Hyperaktivismus setzte ein - nun folgten die Revisionen Schlag auf Schlag. Allein zwischen 2007 und 2016 wurden 58 Änderungen vorgenommen."
An der Anzahl Verurteilungen bezogen auf die Bevölkerung hat das allerdings nichts geändert. Es ist immer noch so, dass es bei knapp 400 Verurteilungen pro 100 000 Einwohner bleibt. Das war schon in den Fünfzigerjahren so und ist heute auch noch so. Die Zahlen sind natürlich höher, weil die Bevölkerung zugenommen hat. Zudem haben die Zahlen hauptsächlich im Bereich Strassenverkehrsgesetz zugenommen.
Für mich ist auch dieser Vorstoss ein Beispiel dafür, dass man meint, man könne sämtliche Probleme lösen. Sicherheit entsteht aber nicht mit verschärften Strafbestimmungen. Es geht hier offensichtlich gar nicht um ein reales Mehr an Sicherheit. Es geht bei solchen Vorstössen um Symbolik. Kollege Hefti hat wirklich gezeigt, dass aufgrund der heutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtes absolut kein Handlungsbedarf besteht. Lassen wir es also doch bleiben. Verzichten wir auf Gesetzgebungen, die wirklich nichts mehr als Symbolik sein können. Wir haben die erforderlichen [PAGE 1035] Straftatbestände, die das anpeilen, was wir nicht wollen; Herr Caroni hat das auch sehr gut dargelegt. [GZ]
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.