Germann Hannes · Ständerat · 2016-12-06
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-06
Wortprotokoll
Entschuldigung, ich habe gemeint, die beiden Geschäfte hingen zusammen und man berate sie zusammen. Aber letztlich geht es ja natürlich um den gleichen Bereich. Ich kann meine Ausführungen hier abschliessen, dann muss ich es beim nächsten Geschäft nicht mehr sagen.
Es trägt gleichwohl auch zur Unschärfe bei. Bei dieser Motion könnte ich also der Minderheit folgen. Wie gesagt, ich sehe einen gewissen Handlungsbedarf, aber wir sollten nicht über den Motionsweg gehen. Meine Frage wäre eigentlich gewesen: Wie schätzen der Herr Kommissionspräsident oder die Frau Bundesrätin das ein?
Ich nehme noch einmal das Zitat auf: "Wenn Minderjährige Sexting betreiben, laufen sie demzufolge Gefahr, verurteilt zu werden. Dies steht im Kontrast zu ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit (und allgemein zu den kriminalpolitischen Zielsetzungen), oder in der Kurzformel: Das Opfer wird unversehens zum Täter." Ich weiss nicht, ob wir das für unsere Kinder wollen. Aber diese Frage bezieht sich dann definitiv auf die nächste Motion, da haben Sie Recht - ich entschuldige mich für das Versehen, die beiden Geschäfte werden einzeln behandelt, das ist so.
Ich neige aber in diesem Fall, vorbehältlich der Antwort des Herrn Kommissionspräsidenten und der Frau Bundesrätin, trotzdem zur Minderheit. Ich hätte von der Kommission aber noch erwartet, dass sie tätig wird, wenn sie schon sagt: "Es gibt Handlungsbedarf, aber nicht so." Die Kommission hätte die Motion noch abändern oder allenfalls ein Postulat verfassen können. Das wäre dann vielleicht die richtige Lösung gewesen.