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Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-12-07

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-12-07

Wortprotokoll

Ich kann an den Kommissionssprecher anschliessen: Die Debatte zu diesen zwei Artikeln war in der Kommissionssitzung gestern einer der zentralen Punkte. Für mich sind in diesem Punkt zwei Entscheide, die gestern getroffen wurden, wichtig. Sie erinnern sich: Wir stecken in einem Dilemma zwischen der Einhaltung der Verfassungsbestimmung von Artikel 121a der Bundesverfassung und der Einhaltung des Freizügigkeitsabkommens.

Zwei Entscheide wurden gestern gefällt. Der eine betrifft den Begriff der Massnahme. Der Nationalrat hat eine Begriffsverwirrung geschaffen, indem in Absatz 8 der Begriff "Massnahmen" steht und in Artikel 21abis "Abhilfemassnahmen", obwohl Artikel 21abis eigentlich ein Ausnahme- oder ein Ergänzungsartikel zu Artikel 21a wäre. Die Kommission hat sich einheitlich für den Begriff "Massnahmen" entschieden, für beide Artikel, die dann zu einem zusammengefasst werden. Der Begriff "Massnahmen" umfasst, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, unter anderem Abhilfemassnahmen gemäss Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens und auch weiter gehende, andere Massnahmen, die hier offen bleiben und nicht näher definiert werden.

Ausdrücklich gestrichen wird in beiden Absätzen die nationalrätliche Formulierung "... unter Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz". Der Nationalrat hatte dies - und auch in der ständerätlichen Fassung war dies der Fall - in beiden Artikeln eingefügt. Die Kommission schlägt Ihnen vor, das zu streichen. Es ist eine unnötige Formulierung und eine unnötige Provokation gegenüber der Mehrheit der Bevölkerung, die Artikel 121a der Bundesverfassung angenommen hat.

Die zweite wichtige Änderung betrifft die Rolle der Kantone. Der Nationalrat hat bei den Rechten der Kantone einen deutlichen Unterschied zwischen den Grenzgängerinnen und Grenzgängern und den normalen Zuwanderern gemacht. Dieser Unterschied bei den Rechten der Kantone ist nicht gerechtfertigt. Die neue Formulierung, die Ihnen die Kommission vorschlägt, sagt: "Bei erheblichen Problemen, insbesondere solchen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursacht werden, kann ein Kanton beim Bundesrat weitere Massnahmen beantragen." Das heisst, die Kantonalisierung, das Antragsrecht der Kantone für eine unbeschränkte Liste von Massnahmen, wird auf alle Zuwanderer einschliesslich Grenzgänger ausgedehnt.

Diese beiden Punkte waren für uns die entscheidenden Überlegungen, dass wir der jetzt vorgelegten Formulierung der Kommission zustimmen können.