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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-12-07

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-07

Wortprotokoll

Zu den drei Differenzen, die jetzt noch bestehen: [GZ]

In Bezug auf die Bezugsprovision schlägt der Bundesrat 1 Prozent vor. Die Kommission hat hier einen Kompromiss im Vergleich zu Ihrem letztmaligen Beschluss vorgezogen, indem Sie "1 bis 2 Prozent" sagt und nicht mehr "2 Prozent". Ich meine nach wie vor, dass 1 Prozent genügen sollte, und bitte Sie, in Artikel 88 Absatz 4 dem Bundesrat zu folgen.

In Bezug auf die nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen für ansässige und nichtansässige Quellensteuerpflichtige hat der Bundesrat im Gesetzentwurf nichts vorgesehen. Dieses zusätzliche Instrument scheint uns auch nicht zwingend notwendig zu sein. Wir würden uns dem aber auch nicht widersetzen, wenn Sie hier dem Ständerat folgen. Es kann durchaus eine Gleichbehandlung geben; aus Gründen der Gleichbehandlung ist es durchaus möglich, auch bei Ansässigen dieses nachträgliche ordentliche Verfahren von Amtes wegen anzuwenden. Wir könnten in Artikel 89b dem Ständerat folgen, auch wenn wir das ursprünglich nicht vorgesehen haben.

In Bezug auf die Gewinnungskostenpauschalen für Sonderkategorien, für Künstler, Sportler und Referenten, bitte ich Sie, der Kommission zu folgen und damit auch dem Ständerat. Hier ist ein Kompromiss entstanden, den wir noch einmal bei den kantonalen Finanzdirektoren in die Vernehmlassung gegeben haben; sie würden diesem Kompromiss auch zustimmen. Es macht Sinn, wenn Sie in Artikel 92 Absatz 3 dem Ständerat folgen und diese Differenz ausräumen.