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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-07

Wortprotokoll

Ich bin jetzt froh, dass man wieder etwas auf das zurückgekommen ist, worum es hier wirklich geht. Es geht hier um die Branchen, um die Tätigkeitsbereiche, in denen unter den Voraussetzungen, die Sie definiert haben, eine Stellenmeldepflicht eingeführt wird. Das ist jetzt z. B. nicht in der Pharmabranche, obwohl diese eine hohe Zuwanderung hat. Das sind Bereiche, in denen es eine hohe Zuwanderung und eine hohe Arbeitslosigkeit gibt. Das sind die Branchen, in denen tendenziell die Schweizer und Schweizerinnen nicht im Vordergrund stehen, sondern ohnehin schon eine hohe Zuwanderung besteht, und das heisst auch, dass dort überdurchschnittlich viele Personen in der Arbeitslosigkeit Ausländer und Ausländerinnen sind, einfach damit das wieder klar ist.

Die Meldepflicht, die Sie einführen, kommt also nur dort überhaupt zum Tragen, wo eine hohe Arbeitslosigkeit ist.

Wenn diese Stellenmeldepflicht einmal eingeführt ist, weil eben eine hohe Arbeitslosigkeit in einer Branche oder in einer Wirtschaftsregion besteht, dann ist die Frage, wo Sie die Ausnahme machen, dass man die offene Stelle nicht zuerst beim RAV meldet, sondern direkt eine Anstellung machen kann. Ich bitte Sie aber, im Hinterkopf zu behalten, dass das nicht irgendeine Branche ist. Es ist eine Branche mit hoher Arbeitslosigkeit und in der eben häufig, der Kommissionssprecher hat es erwähnt, auch eine hohe Zuwanderung besteht.

Wir haben jetzt dort einzelne Situationen angeschaut und Folgendes gesagt: Wenn z. B. der Lernende in diesem Betrieb die Lehre gemacht hat und nachher angestellt wird, dann muss der Arbeitgeber die Stelle sicher nicht zuerst melden, sondern kann den ehemaligen Lernenden trotzdem bei sich anstellen. Es gibt auch in Familienunternehmen, in diesen kleinen Strukturen, bestimmte Situationen, in denen es auch nicht Sinn macht. Behalten Sie aber immer noch im Hinterkopf, dass da nicht Hunderttausende von Schweizerinnen und Schweizern darauf warten, angestellt zu werden, sonst hätte es in diesen Branchen diese hohe Zuwanderung gar nicht gegeben.

Man hat jetzt deshalb bei dieser Ausnahmebestimmung Ausnahmen definiert. Es gibt Situationen, bei denen man sagt: Nein, es kann ja nicht möglich sein, dass man hier die Stelle zuerst beim RAV melden muss. Man hat zudem dem Bundesrat die entsprechende Möglichkeit gegeben und in Absatz 6 gesagt, dass der Bundesrat weitere Ausnahmen von der Meldepflicht festlegen kann. Ein paar konkrete Beispiele haben Sie hier auch schon genannt.

Ich mache jetzt aber hier mit Ihnen nicht eine Verordnung "sur place", das muss ich Ihnen sagen. Wir haben gestern in der Kommission darüber gesprochen, dass man eben diese absurden Situationen nicht haben will, dass man einzelne Beispiele schon ins Gesetz schreibt, dass in der Verordnung zusätzliche Ausnahmemöglichkeiten bestehen. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht das, das und das schon versprechen. Es wäre übrigens auch nicht ehrlich. Zu einer Verordnung werden sich nämlich, wie bei allen Verordnungen, die Kantone äussern, die Sozialpartner, und Ihre Kommissionen und alle politischen Parteien können dazu Stellung nehmen. Dann machen wir die Verordnung.

Ich kann Ihnen aber sagen - das ist eigentlich auch in der Kommission unbestritten geblieben -: Zwischen dem, was jetzt die Mehrheit formuliert hat, mit den Beispielen für Ausnahmen von der Meldepflicht und mit der Möglichkeit, weitere Ausnahmen zu bestimmen, und dem, was die Minderheit II will, die es einfach anders formuliert hat, gibt es in der Auswirkung eigentlich keine Unterschiede. Mehrheit und Minderheit II haben auch die gleichen Vorstellungen. Sie wollen nicht alle von der Meldepflicht ausnehmen - sonst hat diese nämlich [PAGE 1052] überhaupt keine Wirkung -, sie wollen aber absurde Situationen vermeiden.

Das Problem beim Antrag der Minderheit II ist ein anderes: die Verwendung eines Begriffs. Es wird dort eben nicht danach unterschieden, ob es eine absurde Situation ist oder nicht, sondern einfach zwischen Inländern und Ausländern. Und dann geraten wir in Konflikt mit dem Freizügigkeitsabkommen. Es gibt Leute in der Minderheit, die das wollen, die sich bei diesem Absatz bewusst für eine FZA-widrige Legiferierung entscheiden und auch all die möglichen Folgen bewusst in Kauf nehmen.

Sie haben aufgrund des Ordnungsantrages nun zuerst gesagt, dass Sie eine völkerrechtskonforme Umsetzung wollen und bereit sind, dies nicht extra noch ins Gesetz zu schreiben. Nachdem Sie bei Absatz 8 sagen, dass die Regelung sowieso völkerrechtskonform ist und dass das nicht ins Gesetz geschrieben werden muss, wäre es aber kohärent, nicht ein paar Absätze vorher eine völkerrechtswidrige Terminologie zu wählen. Das wäre aus meiner Sicht nicht kohärent. Ich verstehe aber, wie es dazu kommt: In der Kommission wurden die beiden Bestimmungen eben in umgekehrter Reihenfolge diskutiert, und deshalb haben Sie die Behandlung auch heute umgekehrt.

Diejenigen in der Minderheit II, die bewusst FZA-widrig legiferieren wollen, weil ihnen das egal ist, weil es ihnen offenbar auch egal ist, dass die Bilateralen auf dem Spiel stehen, können diese Terminologie verwenden. Diejenigen, die jetzt eine völkerrechtskonforme Gesetzgebung machen wollen, um die Bilateralen nicht aufs Spiel zu setzen, und gleichzeitig die Meinung der Mehrheit teilen, was mit dieser Gesetzgebung am Schluss an Wirkung erzielt werden soll, können jetzt getrost der Mehrheit zustimmen. Denn, noch einmal: Sie sind sich materiell ja eigentlich einig, Sie wollen keine absurden Situationen, Sie wollen die Stellenmeldepflicht aber auch nicht generell aushöhlen, weil es sonst überhaupt keine Wirkung mehr für die Arbeitslosen gibt.

Noch ein abschliessender Satz, und ich glaube, wir sind uns da alle einig: Wenn es Ausländer und Ausländerinnen gibt, die arbeitslos sind und die in einer Branche gearbeitet haben, wo die Zuwanderung eben noch sehr hoch ist, sollen zuerst sie angestellt werden; es sollen zuerst die Personen angestellt werden, die schon hier sind, anstatt dass man zusätzlich Ausländerinnen und Ausländer holt, wenn die betreffende Branche gleichzeitig eine hohe Arbeitslosigkeit aufweist. Darauf hat sich Ihre Kommission geeinigt. Ich denke, das ist auch sinnvoll. Das ist das, was die Bevölkerung von uns bei der Umsetzung erwartet. Es hat niemand gesagt, es handle sich um eine wortwörtliche Umsetzung. Ich glaube, das muss ich jetzt nicht noch einmal ausführen. Aber die Wirkung geht genau in die Richtung, die von der Bevölkerung erwartet wird.