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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-12-07

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte doch vielleicht noch vor dem Berichterstatter wegen des Votums von Kollege Bischof sagen, dass es die Aufgabe der gesetzgebenden Behörde, des Parlamentes, ist, Gesetze zu erlassen. Es ist nicht so, dass wir das nur dann tun können, wenn eine Botschaft zu einem bestimmten Paragrafen vorliegt. Gesetzgebung ist die ureigene Aufgabe des Parlamentes. Es ist ohne Weiteres einzuräumen: Diese Gesetzgebung hier verdient sicher nicht den Schönheitspreis unter all den Gesetzen, die wir schon erlassen haben. Doch meine ich, dass die Gesetzgebungsarbeit seriös, aufgrund bewusster Entscheide erfolgt ist. Das ist wesentlich, weil es letztlich für dieses Land und für den Arbeitsmarkt um sehr viel geht, auch mit Blick auf die Diskussionen, die wir in diesem Zusammenhang wieder haben werden.

Das Konzept, das sich jetzt durchsetzt, ist ja ein Konzept, das den Arbeitslosen mit dem Arbeitslosenvorrang bessere Möglichkeiten verschaffen will. Dieser soll Wirkung im Ziel erreichen, deshalb die Rückkehr zur ursprünglichen Formulierung des Ständerates, damit diese Massnahme bei erhöhter Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen tatsächlich greift. Wir haben jetzt noch die Wirtschaftsregionen eingefügt, namentlich auch mit der Möglichkeit, z. B. im Tessin, Spezielles zu tun - aber auch das in einer praktikablen Umsetzung. Ich möchte unterstreichen: Es ist klar, dass diese Gesetzesbestimmung für eine wirksame, aber auch praktikable Umsetzung in verschiedenen Punkten der Ausführungsbestimmungen bedarf. Das ist selbstverständlich. Es ist klar, dass es nachher Aufgabe des Bundesrates ist, nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartner einen Prozess zu formulieren, der nachher auch in der Praxis funktioniert, bei dem man auch die Gesichtspunkte, die Sie, Herr Bischof, formuliert haben, berücksichtigen kann.

Das gilt für die Abläufe, die ja bei den RAV schon heute teilweise erprobt sind. Dort kann man bei konkreten Erfahrungen ansetzen, und es kann dann entsprechend umgesetzt werden. Am Schluss wird die ganze Gesetzgebung, die wir jetzt erlassen haben, den Test in der Wirklichkeit, in der Wirklichkeit des Arbeitsmarktes bestehen müssen: "The proof of the pudding is in the eating."

Wir wollen Wirkung erzielen. Auch heute auf dem Arbeitsmarkt Benachteiligte, die qualifiziert sind, aber älter sind als fünfzig Jahre, die keine Chance für ein Vorstellungsgespräch bekommen, sollen in Zukunft diese Chance bekommen. Sie sollen die Chance bekommen, sich bei Arbeitgebern vorzustellen, jene, bei denen diese Chance heute nicht gegeben ist. Aber die Umsetzung der Details, die konkrete Formulierung bezüglich der Fristen, der Anzahl Dossiers usw., das ist Sache der Ausführungsverordnung, wie in all diesen Gesetzgebungen üblich.