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preparatory:AB 208498

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-12-07

Wortprotokoll

Ich bin von Kollege Föhn persönlich angesprochen worden, und ich möchte den Vorwurf, dass hier irgendjemand hintergangen worden sei, in aller Form zurückweisen. Das ist eine Unterstellung, die ich nicht akzeptiere.

Was wir hier machen und was wir gestern gemacht haben, ist ernsthafte Gesetzgebung in einer schwierigen Situation. Uns kommt es darauf an, dass am Ende auch in Bezug auf die Frage, für wen die Meldepflicht zur Anwendung kommt, eine Lösung resultiert, die möglichst nahe bei der Verfassung ist und die gleichzeitig für Unternehmungen in diesem Land erträglich ist. Mein Minderheitsantrag umfasst das mit der Formulierung mit den inländischen Arbeitnehmenden.

Die Lösung, die der Nationalrat gewählt hat, führt in der Interpretation des Kommissionssprechers - ich hoffe, auch in jener der Bundesrätin - im Resultat dazu, dass Unternehmungen, ich habe es vorhin gesagt, Schweizer und Schweizerinnen anstellen können, auch wenn diese Schweizerinnen und Schweizer nicht arbeitslos sind, und dass diese gegenüber Inländern, also etwa EU-Angehörigen, die in der Schweiz wohnen, nicht benachteiligt werden. Mit einer normalen Inländerprivilegierung würden wir das machen.

In dieser Situation ist die beantragte pragmatische Lösung, also die nationalrätliche Lösung, mit der Interpretation, dass die Meldepflicht in den Fällen, die Sie auch genannt haben, nicht gilt, eben die schnellere, wirksamere und richtigere, um [PAGE 1050] das Ziel zu erreichen. Wir machen hier eine Zuwanderungsgesetzgebung, wir machen keine Gesetzgebung zur Regulierung des Arbeitsmarktes, obwohl man in der Debatte zuweilen diesen Eindruck haben konnte. Das heisst, es kann hier nicht darum gehen, eine Gruppe von Schweizern gegenüber anderen Gruppen von Schweizern zu bevorteilen oder zu benachteiligen.