Hess Lorenz · Nationalrat · 2016-12-08
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08
Wortprotokoll
Die Kommission empfiehlt Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten und sie nicht zurückzuweisen, sondern diese Vorlage zu beraten, so, wie das der Ständerat einstimmig beschlossen hat.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Entwicklung in der Technologie und in den Produkten, namentlich im Bereich von Lasern, aber auch anderen Geräten, ein neues Gesetz rechtfertigt und notwendig macht. Die Kommission ist ebenfalls mehrheitlich der Meinung, dass ein besserer Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall nötig ist, ein besserer Schutz vor Gesundheitsschäden, die durch diese Strahlung hervorgerufen werden können.
Das vorliegende Gesetz bietet unter anderem die Möglichkeit, starke Laserpointer zu verbieten und für gewisse kosmetische Behandlungen Anforderungen an die Ausbildung zu stellen. Bei der nichtionisierenden Strahlung sprechen wir von Laserpointern, Medizinlasern oder Solarien. Wenn solche Geräte nicht sachgerecht eingesetzt werden, können sie die Gesundheit schädigen und den Körper ernsthaft verletzen. Geräte, die die Gesundheit erheblich gefährden, sollen verboten werden können. Das betrifft in dieser Vorlage in erster Linie die starken Laserpointer.
Weitere Massnahmen sieht das Gesetz für Produkte vor, die Personen zwar stark belasten können, aber die Gesundheit nicht oder nur geringfügig gefährden, wenn sie sachkundig bedient werden. Das betrifft Produkte wie Blitzlampen zur Haarentfernung oder Ultraschallgeräte für kosmetische Behandlungen. Das Gesetz sieht in diesem Bereich vor allem eine angemessene Ausbildung und Sachkunde der Anbieter vor, was auch Gegenstand diverser Minderheitsanträge in dieser Vorlage ist. Bei Solarien ist die Einführung von Kontrollen geplant, die sicherstellen sollen, dass die Anbieter die Benutzerinnen und Benutzer genügend über die Gefahren informieren und die Sicherheitsvorgaben des Herstellers einhalten. Schliesslich macht das Gesetz klare Vorgaben für Situationen, in denen mehrere nichtionisierende Strahlungen und Schallprodukte zusammen auftreten können, wie dies etwa bei Konzerten oder Lasershows vorkommt. Nicht von diesem Gesetz betroffen sind Mobilfunkantennen und Hochspannungsleitungen.
Die Diskussion in der Kommission hat sich um zwei, drei Schwerpunkte gedreht. Der eine Punkt war die Frage, ob es nicht möglich wäre, diese Auflagen, die Kontrollen und den Gesundheitsschutz mit den bestehenden Gesetzen zu regeln; namentlich geht es dabei um das Umweltschutzgesetz, das Produktesicherheitsgesetz, das Heilmittelgesetz und das Arbeitsgesetz. In der Kommission wurde dargelegt, dass es tatsächlich notwendig ist, hierzu eigens ein Gesetz zu schaffen, da die Thematik in den anderen Gesetzen nur teilweise abgebildet wird und nur lückenhaft aufgenommen werden könnte.
Ein zweiter wesentlicher Punkt sind die gefährlichen Produkte oder die Produkte, die je nach Anwendung die Gesundheit gefährden könnten. Hier geht es darum, dass der Bund einen Sachkundenachweis fordern und dazu auch die entsprechende Ausbildung festlegen kann. Hierzu finden Sie mehrere Minderheitsanträge. Die Mehrheit der Kommission findet es gerechtfertigt, dass diese Sachkunde nachgewiesen werden muss.
Nicht zur Debatte stand das Verbot von ganz starken Laserpointern. Das ist ebenfalls ein wesentliches Thema dieses Gesetzes; wir sprechen hier von den Laserpointern der Klassen 2 bis 4. Die Kommission ist einhellig der Meinung, dass ein solches Verbot notwendig ist.
Schliesslich noch etwas Allgemeines, das in der Kommission ebenfalls diskutiert worden ist: Die Minderheit de Courten - das ersehen Sie auch aus der Begründung des Nichteintretensantrages - bezweifelt die Notwendigkeit dieses Gesetzes. Zudem ist diese Minderheit der Meinung, dass Solarien immer öfter privat angeschafft werden, womit deren Anschaffung ohnehin der Kontrolle entzogen ist. Aber natürlich kann man auch in diesem Gesetz über den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit diskutieren.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, diese Minderheitsanträge abzulehnen. Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie nicht zurückzuweisen. Besonders erwähnenswert ist noch, dass wir in der Schweiz im Bereich der Laser keine Regelung kennen. Insofern ist unbestritten, dass hier Handlungsbedarf besteht. Es ist auch wichtig anzumerken, dass auch die betroffene Solariumbranche - das Gesetz dreht sich im Wesentlichen um Solarien - die Vorlage begrüsst.