Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-08
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-08
Wortprotokoll
Der Einzelantrag Engler nimmt ja unser Anliegen gemäss Absatz 7 wieder auf und geht in die richtige Richtung. Nun haben wir aber zwei Prinzipien, die sich widersprechen. Sie haben in Artikel 4 jetzt bestimmt, dass für Anlagen mit einer Spannung unter 36 Kilovolt grundsätzlich keine Plangenehmigung mehr eingeholt werden muss. Diese Anlagen sind also grundsätzlich genehmigungsfrei, und der Bundesrat hat zu bestimmen, welche Vorhaben ausnahmsweise trotzdem genehmigungspflichtig sind. Grundsätzlich haben wir hingegen wieder die Genehmigungspflicht, und der Bundesrat muss die Ausnahme von der Genehmigungspflicht bestimmen. Jetzt sind wir in einem komischen Dilemma, weil dann die Spannung und die Frage, wo eine sachgerechte Planung nach Baurecht und wo eine Planung nach den Spezialbestimmungen des Elektrizitätsgesetzes erforderlich ist, eine Rolle spielen werden.
Ich glaube, dass Sie dem Einzelantrag Engler zustimmen sollten, weil er zumindest in die richtige Richtung geht. Im Nationalrat kommt dann eine gute Lösung zustande. Es gibt noch Lücken und Widersprüche: Eigentlich müsste der Bundesrat einige Vorhaben trotzdem der Plangenehmigung unterstellen und andere davon befreien. Das passt so noch nicht zusammen, aber wir finden dann im Zweitrat den Weg schon. Der Einzelantrag Engler geht zumindest in die richtige Richtung.