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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-08

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08

Wortprotokoll

Artikel 4 steht in Zusammenhang mit Artikel 16. Der Bundesrat beantragt, dass er Schwachstromanlagen bezeichnen kann, die er der Plangenehmigungspflicht unterstellen kann. Die Kommission schlägt vor, das umzukehren. Sie schlägt vor, dass im Interesse der Verfahrensbeschleunigung Schwachstromanlagen im Grundsatz ohne ein Plangenehmigungsverfahren bewilligt werden sollen. Da es aber auch im Bereich der Schwachstromanlagen Verfahren geben kann, bei denen eine Koordination sinnvoll ist, will sie den Bundesrat in Artikel 16 Absatz 7 ermächtigen, Verfahren der Plangenehmigungspflicht zu unterstellen, wenn:

1. damit eine beförderliche Realisierung ermöglicht wird; oder

2. sicherheitsrelevante Bereiche betroffen sind, Explosionsgefährdung beispielsweise; oder

3. es sich um Vorhaben in Schutzgebieten handelt. [GZ]

Mit dieser Begründung soll Artikel 4 Absatz 3 aufgehoben werden.

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