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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-08

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08

Wortprotokoll

Hier geht es um die Präzisierung, die ich bei Artikel 4 Absatz 3 erwähnt habe. Nur noch Starkstromanlagen über 36 Kilovolt benötigen ein Plangenehmigungsverfahren.

Der Einzelantrag Engler lag der Kommission nicht vor. Ich kann nicht namens der Kommission Stellung nehmen. Im Grundsatz schlägt ja die Kommission eine deutliche Erhöhung der Grenze vor, die ein Plangenehmigungsverfahren erforderlich macht. Möglicherweise ist dabei bei Starkstromanlagen, bei Vorhaben von untergeordneter Bedeutung [PAGE 1060] tatsächlich eine Lücke entstanden. Aus meiner Sicht würde ich es eigentlich begrüssen, wenn man die Ergänzung, die Kollege Engler beantragt, aufnehmen würde. Sie müsste dann vom Zweitrat hinsichtlich ihrer gesetzessystematischen Korrektheit noch einmal überprüft werden.