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Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-08

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Materiell besteht die von Kollege Engler beantragte Ergänzung ja darin, dass er dem Bundesrat die Kompetenz geben möchte, auch Starkstromanlagen mit einer Spannung von über 36 Kilovolt, die von untergeordneter Bedeutung sind, von der Plangenehmigungspflicht zu befreien. Wir haben in der Kommission gerade aus dem Gedanken heraus, dass Verfahrensbeschleunigungen möglich sein sollten, dem Bundesrat mit Absatz 7 die Kompetenz gegeben, weitere Anlagen dem Plangenehmigungsverfahren zu unterstellen, damit das Verfahren dadurch eben schneller abgeschlossen werden kann. Kollege Engler sagt, dass Starkstromanlagen von untergeordneter Bedeutung bestünden, die im Sinne der Beschleunigung nicht dem Plangenehmigungsverfahren zu unterstellen seien.

Ich habe Vertrauen in den Bundesrat, dass er die Sachverhalte gewichtet. Denn das Ziel ist eine möglichst schnelle Realisierung. In Bezug auf die Fälle, in denen das Ziel ohne Plangenehmigung besser und schneller erreicht werden kann, spricht nichts gegen den Antrag, dass man dem Bundesrat im Gesetz diese Kompetenz erteilt. Ich stimme dem Antrag Engler zu.

Der Bundesrat wird argumentieren - Frau Bundesrätin Leuthard hat zumindest in der Kommission so argumentiert -, dass es eben schneller gehe, wenn man möglichst viele Projekte der Plangenehmigungspflicht unterstelle, weil dadurch die Verfahrenskoordination gewährleistet sei, dass so im Ergebnis letztlich eine schnellere Realisierung ermöglicht werde. Es kann aber dann in der Verordnung abgewogen werden, welche Auffassung hier zutrifft. Das Ziel liegt darin, dass man diese Projekte möglichst schnell realisieren kann. Da spricht nichts gegen den Antrag Engler, der Antrag der Kommission sei insoweit zu ergänzen.