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preparatory:AB 20867

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Einige Bemerkungen zur Argumentation von Herrn Schiesser: Ein Grundsatz des ganzen Parlamentsgesetzes ist ja, die parlamentarischen Instrumentarien zu vereinfachen. Deshalb ist die Empfehlung an sich nicht mehr vorgesehen. Überlegen wir uns noch: Was ist die Wirkung der Empfehlung? An sich wird die Wirkung der Empfehlung überschätzt. Es ist eine völlig unverbindliche Äusserung gegenüber dem Bundesrat. Es ist im Prinzip ein höfliches Schreiben unseres Gesamtrates an den Bundesrat, etwas in seinem Zuständigkeitsbereich zu unternehmen. Wir müssen uns auch bewusst sein, dass keine Abschreibung stattfindet. Es gibt kein Schlussverfahren betreffend die Empfehlung. Wenn die Empfehlung einmal überwiesen worden ist, dann ist dieser "Brief" beim Bundesrat. Aber man kann durchaus die Auffassung vertreten, das sei ein gutes Instrument unseres Rates gewesen, man möchte das beibehalten. Das können Sie in Ihrem Reglement grundsätzlich immer noch tun. Wir machen ja das Reglement unseres Rates, und dort können wir dann immer noch festlegen, wir möchten ein solches Instrument der Empfehlung. Wir brauchen keine gesetzliche Grundlage dafür, wir sind kompetent, das allenfalls in unserem Reglement noch einzufügen.

Erwähnt wurde die Fragestunde im Nationalrat. Auch für die Fragestunde im Nationalrat gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es ist eine Sache des Reglementes des Nationalrates.

[PAGE 24] Ich beantrage Ihnen, den Antrag Schiesser abzulehnen und auf die ganze Problematik beim Reglement unseres Rates nochmals zurückzukommen.

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