Hess Lorenz · Nationalrat · 2016-12-08
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08
Wortprotokoll
Um es gleich vorwegzunehmen: Die BDP-Fraktion ist der Meinung, dass diese Vorlage nicht der Weisheit letzter Schluss ist oder, anders gesagt, dass diese Vorlage überladen ist und gravierende Mängel enthält. Einige wurden schon erwähnt, beispielsweise die Möglichkeit der Behörde, überfallartige unangemeldete Razzien - ich drücke es jetzt etwas überspitzt aus - bei den Unternehmen durchzuführen; das ist etwas, was unserer Ansicht nach nicht statthaft ist. Ein zweiter Bereich, wo die Regelung so nicht praxisgerecht ist, ist das Sponsoring; darüber muss auch noch beraten werden. Um einen letzten Punkt zu nennen: Die Art und Weise, wie die neuen Produkte, E-Zigaretten, geregelt werden sollen, entspricht auch nicht der Logik, die in diesem Gesetz drin sein sollte.
Auf der anderen Seite haben wir die unbefriedigende Situation, dass wir tatsächlich Tabakprodukte in einem Lebensmittelgesetz regeln plus - das ist etwas, was wir ja sonst hier in diesem Saal nicht so schätzen - in einer speziellen Verordnung. Diese Situation gilt es zu beheben; das ist nicht erst seit diesem Jahr ein Thema.
Was machen wir nun aus dieser Situation? Zum einen ist die Vorlage nicht befriedigend, zum andern ist die aktuelle Situation nicht befriedigend. Wir können jetzt Folgendes machen: Wir können jetzt tatsächlich zurückweisen und uns dabei überlegen, was wir gewinnen. Wir gewinnen etwa zwei Jahre. Ob das ein lohnenswertes Ziel ist, ist mehr als fraglich, vor allem wenn man sich dann noch die Frage stellt, was am Schluss passiert. Was weiss ich, vielleicht sind es zwei Jahre, ich weiss nicht, der Bundesrat kann das noch präzisieren.
Was passiert dann am Schluss? Wir stehen am genau gleichen Ort mit den genau gleichen Argumenten, wir beschäftigen den ganzen Apparat, inklusive Anhörungen, Vernehmlassungen; noch einmal: Stichwort Zeit, Stichwort Kosten. Ich glaube nicht, dass irgendjemand hier in diesem Saal meint, dass irgendein Vernehmlassungsteilnehmer, eine Organisation, eine Interessengruppe, beim zweiten Durchgang eine andere Position einnehmen würde. Wir stehen dann einfach am genau gleichen Ort und machen das dann zum zweiten Mal oder versuchen es zum zweiten Mal.
Deshalb sind wir der Meinung: Zwei Jahre Funkstille oder Windstille zu gewinnen ist nicht unbedingt ein lohnendes Ziel. Die BDP-Fraktion will das so nicht. Wir sind der Meinung, dass wir dieses Gesetz behandeln sollten und es deshalb nicht zurückweisen sollten. Das ist eigentlich die einzige Differenz, die wir zu den Voten haben, die ich gehört habe, in denen die Mängel an diesem Gesetz aufgezählt worden sind. Es ist einfach die Frage, wie man mit den Mängeln umgeht. Beraten und, wie man so schön sagt, die Giftzähne oder was auch immer ziehen, das muss die Idee sein, das muss die Möglichkeit sein.
Selbstverständlich werden das nicht beide Seiten hier drin gleich sehen. Wir haben vorhin gehört, was von der befürwortenden Seite gesagt wurde: Die Vorlage geht zu wenig weit. Aus unserer Sicht geht sie zu weit. Das muss ausgehandelt werden. Hier können wir uns nicht einfach zurücklehnen und die Augen verschliessen. Deshalb sind wir für Eintreten und Behandeln, oder einfacher gesagt: Es sollte uns darum gehen, hier nicht Arbeitsverweigerung an den Tag zu legen. Wenn man etwas erledigen kann, sollte man es erledigen. Heute geht es selbstverständlich noch nicht um die Inhalte, aber wir wissen schon und sehen, welches die wesentlichen Inhalte sein werden. Es geht um das Nichtrückweisen, das wir Ihnen empfehlen möchten.
Packen wir dieses Gesetz an, und behandeln wir es so, dass es am Schluss tatsächlich mehrheitsfähig ist.